10.12.25 –
Für uns als Bündnis 90/Die Grünen Berlin ist klar: Eine Reform der juristischen Ausbildung ist längst überfällig. Kai Wegner und Felor Badenberg setzen lieber auf Konzepte aus dem 19. Jahrhundert, als sich ernsthaft mit dem Reformbedarf zu beschäftigen, der seit Jahren von Studierenden, Lehrenden und Universitäten deutlich gemacht wird. Jüngst hat die CDU-Justizsenatorin wieder einmal klargestellt, dass sie keine Probleme in der Ausbildung sieht. Aber: Wenn die CDU lieber den Federkiel romantisiert und die Realität ignoriert, setzen wir uns umso energischer dafür ein, die juristische Ausbildung endlich ins 21. Jahrhundert zu bringen. Für einen gerechteren und zukunftsfähigen Ausbildungsweg. Für die Zukunft der Justiz und der Rechtspflege allgemein.
Wir fordern die Senatsverwaltung für Justiz daher auf, die Augen vor den berechtigten studentischen und universitären Anliegen nicht länger zu
verschließen, den Reformbedarf endlich anzuerkennen und sich in der Justizminister*innenkonferenz und dem entsprechenden Koordinierungsausschuss für eine ernsthafte und ergebnisorientierte Debatte über Lösungsmöglichkeiten der vielfältigen Probleme einzusetzen.
Handlungsfähigkeit der Justiz erhalten: Reformen erarbeiten und umsetzen
Berlin kann und sollte an der Spitze der Reformbemühungen stehen und zeigen, wie eine moderne, zukunftsfähige juristische Ausbildung aussehen kann. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass in den ersten Schritten hin zu einer Reform verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der juristischen Ausbildung in Berlin erarbeitet werden. Dafür muss der Senat alle relevanten Akteur*innen an einen Tisch holen und gemeinsam ein zukunftsfähiges Konzept erarbeiten, indem die verschiedenen Interessen von Justiz, Praxis, Universitäten und Studierenden in angemessenen Ausgleich gebracht werden.
Zu diesen Maßnahmen gehören etwa die Reduktion des Pflichtfachstoffes, die Wiedereinführung des Abschichtens, eine weniger repressive Hilfsmittelverordnung für die Staatsprüfungen, diversere und paritätische Besetzung von Prüfungskommissionen und verdeckte Zweitkorrekturen in den Staatsprüfungen, die Ausweitung der digitalen Prüfungen auf die erste Staatsprüfung, die Einführung von anwenderfreundlichen, elektronischen Hilfsmitteln sowie die weitere Digitalisierung des Studiums.
Eine gerechtere Ausbildung schaffen
Darüber hinaus sind eine Stärkung und eine auskömmliche Finanzierung universitärer Repetitorien notwendig, sodass kostenfreie Alternativen zu den
traditionellen, aber extrem kostspieligen Repetitorien zur Verfügung stehen. Gute Noten dürfen keine Frage des Geldbeutels sein! Im Referendariat müssen die Unterhaltsbeihilfe erhöht und die Zuverdienstgrenze abgeschafft sowie kostenlose Klausurenkurse angeboten werden, damit der Zugang endlich für alle gleich wird. Die Justiz muss darüber hinaus mit ausreichend Mitteln zur Ausbildung von zusätzlichen Referendar*innen ausgestattet werden. Personalmangel macht auch vor der Justiz nicht Halt. Wer hier jetzt die Augen verschließt, riskiert die Handlungsfähigkeit des Staates in diesem Bereich in schon wenigen Jahren.
Außerdem muss endlich auch in der Ausbildung abgebildet werden, dass Vielfalt kein Selbstzweck ist, sondern zu einer gerechteren Justiz führt. Bei allen Reformmaßnahmen muss deshalb die Förderung von Inklusion und Diversität in der juristischen Ausbildung, sowohl in der Lehre und bei den Studierenden, als auch bei den Prüfer*innen in den Examina, im Fokus stehen. Auch die interdisziplinäre Lehre und die Förderung des Erlernens von kritischer Analyse und Reflexion des Rechts müssen verstärkt werden und dürfen nicht aus finanziellen oder ideologischen Gründen zusammengestrichen werden.