23.11.24 –
Gemeinsame Erklärung der ArbeitnehmerInnenorganisationen Gewerkschaftsgrün (Die Grünen) und der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Betrieb und Gewerkschaft (Die Linke Berlin)
Wiedereingliederung der Vivantes-Töchter und der CFM in die Mutterkonzerne – jetzt!
Schnelle Umsetzung der Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD!
Wir erklären uns solidarisch mit den Forderungen der Beschäftigten bei CFM und den Vivantes-Tochterunternehmen nach Wiedereingliederung der Betriebe in die Mutterkonzerne und der
damit im Zusammenhang stehenden Angleichung der Löhne an den TVÖD zu 100 %.
Diese Angleichung bringt nicht nur die Wertschätzung der Arbeit der Beschäftigten in den Krankenhäusern zum Ausdruck, sondern wirkt auch der Abwanderung von Fachkräften in besser bezahlte Einrichtungen des Gesundheitswesens entgegen und hilft die Gesundheitsversorgung in Berlin zu sichern und zu verbessern.
Konkret fordern die Beschäftigten nicht mehr als die konsequente Umsetzung der im KOA-Vertrag festgelegten Maßnahmen. Hier heißt es:
„Die Koalition sorgt für eine schrittweise Angleichung des Tarifniveaus von Tochterunternehmen landeseigener Unternehmen oder anderer Landesbeteiligungen an das Tarifniveau ihrer jeweiligen Mutterunternehmen, wenn nicht unabweisbare sachliche Gründe dagegenstehen.“
(KOA-Vertrag, Seite 67)
Und an anderer Stelle wird betont:
„Die Koalition wird die Rückführung der Tochterunternehmen der landeseigenen Krankenhäuser schnellstmöglich durchführen. Die Rückführungen sollen faire Arbeitsbedingungen garantieren …
Die beiden landeseigenen Krankenhauskonzerne Charité und Vivantes spielen dabei eine besondere Rolle. Die Koalition bekennt sich zu ihrer Eigentümerverantwortung …“
(KOA-Vertrag, Seite 89)
Auch wenn das Land Berlin eine angespannte Haushaltslage vorweisen kann, so können die bei der für die Wiedereingliederung und Angleichung der Löhne voraussichtlich entstehenden Kosten „keine unabweisbare(n) sachliche(n) Gründe“ sein. Denn der Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 enthält für diesen Fall eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 40 Mio. Euro, welche für die Rückführung der Tochterunternehmen in die Mutterkonzerne vorgesehen sind.
Wir, die ArbeitnehmerInnenorganisationen Gewerkschaftsgrün und die LAG Betrieb und Gewerkschaft, fordern die Fraktionen im Abgeordnetenhaus von Berlin und die Mitglieder des Berliner Senats auf, sich für die Umsetzung des KOA-Vertrages einzusetzen und im Zuge der Haushaltsverhandlungen die dafür erforderlichen Finanzmittel freizugeben.
TVöD für alle an der Spree!
Berlin, 26.09. 2024
GG_AG_BuG_Forderungen der Krankenhausbeschäftigten umsetzen-jetzt.pdf