10.12.25 –
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen für eine Politik, die der Wissenschaft zuhört: „Listen to the Science!“
Unsere Migrations- und Asylpolitik der humanitären Vernunft setzt auf Aufklärung. Dabei lassen wir uns von Wissenschaftler*innen beraten.
Gesetzesvorhaben prüfen wir dahingehend, ob sie mit Grund- und Europarecht in Einklang stehen. Das gilt auch für die beiden Gesetzentwürfe der schwarz-roten Bundesregierung zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS).
Am 3. November 2025 hat sich der Sachverständigenrat für Integration und Migration zu den Gesetzentwürfen der Bundesregierung für ein GEAS-Anpassungsgesetz sowie ein GEAS-Anpassungsfolgegesetz zu Wort gemeldet. Der Sachverständigenrat äußert dabei scharfe Kritik an den geplanten gesetzlichen Neuregelungen im Bereich „freiheitsbeschränkender und freiheitsentziehender Maßnahmen, die aus unserer Sicht für eine wirksame Umsetzung der GEAS-Reform weder zwingend erforderlich noch förderlich“ seien (Prof. Dr. Birgit Glorius, Stellvertretende Vorsitzende).
Darüber hinaus legt der Sachverständigenrat besonderes Augenmerk auf die wirksame Umsetzung des unabhängigen Menschenrechts-Monitorings gemäß Artikel 10 der neuen Screening-Verordnung: „Ein flächendeckender und unabhängiger Monitoring-Mechanismus, also ein systematisches Kontrollsystem, das die Einhaltung der Grundrechte überwacht, ist besonders wichtig, insbesondere da Rechtsschutz gegen Entscheidungen im Screening-Verfahren ausgeschlossen ist. Hier sollte der Gesetzgeber im parlamentarischen Verfahren dringend nachsteuern“ (Prof. Dr. Winfried Kluth, Vorsitzender).
Als Landesverband Berlin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schließen wir uns diesen Forderungen des Sachverständigenrats vorbehaltlos an. Dies gilt auch mit Blick auf die neuen europarechtlichen Verpflichtungen der Länder, in ihren Aufnahmeeinrichtungen künftig geeignete Vorkehrungen zu treffen, um die besonderen Bedürfnisse vulnerabler Gruppen besser berücksichtigen zu können: „Einrichtungen für entsprechende Fallzahlen müssen auch gebaut oder bestehende ertüchtigt und mit mehr Personal betrieben werden. Es liegt jetzt bei den Ländern, das umzusetzen“ (Prof. Dr. Kluth).
Für uns ist klar: Menschen dürfen nicht inhaftiert werden, nur weil sie Asyl beantragen. Das GEAS-Anpassungsgesetz muss so ausgestaltet werden, dass jede Form der Inhaftierung von Kindern ausgeschlossen wird. Kinder müssen kindgerecht untergebracht und versorgt werden. Haft ist mit dem Kindeswohl grundsätzlich nicht vereinbar.
Wir wollen, dass die Überwachung der Einhaltung der Grundrechte in der Bundesrepublik Deutschland den Leitlinien der Agentur für Grundrechte der Europäischen Union (FRA) entsprechend gesetzlich geregelt wird. Der unabhängigen Nationalen Menschenrechtsinstitution Deutschlands müssen in diesem Zusammenhang dauerhaft zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Die besonderen Bedürfnisse vulnerabler Gruppen wie beispielsweise Kinder, queerer Menschen oder Menschen mit Behinderung müssen im Aufnahme- und Asylverfahren berücksichtigt werden. Bei der Durchführung der neuen Screening-Verfahren ist sicherzustellen, dass die entscheidende Bewertung der Vulnerabilität von entsprechend qualifiziertem Fachpersonal außerhalb der Sicherheitsbehörden durchgeführt wird.
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Beschluss des Landesausschusses von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Landesverband Berlin, vom 10.12.2025: https://berlin.antragsgruen.de/LA25-4/listen-to-the-science-gemeinsam-in-berlin-fur-eine-migrations-und-51354