Verbrechensopfer im Strafverfahren: Immer noch ohne Rechte?

12.04.13 –

 

Am Montag, den 22. April 2013, treffen wir uns, auf Einladung des Abgeordneten Dirk Behrendt, um 19.30 Uhr, im Abgeordnetenhaus Berlin (Niederkirchnerstraße 5, Nähe S/U-Bahnhof Potsdamer Platz) und diskutieren mit

Roland Weber, Opferbeauftragter des Landes Berlin, Rechtsanwalt

Prof. Dr. Tobias Singelnstein, Juniorprofessor für Strafrecht und Strafverfahrensrecht,FU Berlin, und

Dirk Behrendt, rechtspolitischer Sprecher

über die Rechte und Pflichten von Opfern von Verbrechen im Strafverfahren.

 

In den letzten Jahren wurden die Rechte von Opfern im Strafverfahren kontinuierlich gestärkt, nicht zuletzt durch Reformen der rot-grünen Bundesregierung, wie dem Opferrechtsreformgesetz von 2004. Dennoch wird von Opferverbänden immer noch gesagt, das Strafverfahren sei immer noch zu täterorientiert.

Wir wollen an dem Abend erfahren, ob die Rechte von Opfern weiter gestärkt werden sollen und ob bestehende Konzepte wie der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) sich in der Praxis bewährt haben.

 

In Berlin gibt es vielen Jahren am Gericht in Moabit eine Zeugenbetreuung. Darüber hinaus werden Projekte der Opferhilfe gefördert. Die Einsetzung des Berliner Opferbeauftragten im Herbst 2012 ging einher einer programmatischen Erklärung der Justizverwaltung: „Opfern von Straftaten – insbesondere von Gewalttaten – soll noch effektiver Unterstützung angeboten werden, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Hilfsorganisationen soll koordiniert und verbessert werden und den Belangen der Opfer soll auch politisch mehr Gewicht verliehen werden.“

Wir wollen mit dem Opferbeauftragten des Landes Berlin ausloten, was das praktisch bedeutet.

 

Über die Gäste

Roland Weber, geboren 1966 in Stuttgart, studierte Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin und legte beide juristischen Examen in Berlin ab. 1999 wurde er zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Seit 2009 ist er auch Fachanwalt für Strafrecht. Der Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im Bereich der Vertretung von Opfern durch Straftaten. 

 

Prof. Dr. Tobias Singelnstein, geboren 1977 in Berlin. 2003-2008 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin bei Prof. Dr. Ulrich Eisenberg. Seit April 2011 Juniorprofessor für Strafrecht und Strafverfahrensrecht am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin.

 

Weitere Informationen

Wikipedia über Täter-Opfer-Ausgleich

Joachim Herrmann: Die Entwicklung des Opferschutzes im deutschen Strafrecht und Strafprozessrecht (ZIS 3/2010)

Sven Peitzner: Opferrechte im Strafverfahren (Berliner Forum Gewaltprävention, BFG Nr. 27)

Bundesministerium der Justiz: Opfer-Fibel (2012)


 

Die nächsten LAG-Treffen

Montag, 6. Mai: Was haben wir aus 9/11 gelernt? Wo sind die innen- und bürgerrechtlichen Schwerpunkte nach der Bundestagswahl? (mit MdB Volker Beck)

 

Montag, 3. Juni: Gespräch mit Polizeipräsident Klaus Kandt

 

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Es gibt für den Abend sogar einen Flyer


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