Unsere Satzung schreibt das Wohnortprinzip vor. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist es möglich, in einer anderen Parteigliederung Mitglied zu sein als der für den Wohnsitz zuständigen. Demnach muss ein Mitglied mindestens ein halbes Jahr in einem Kreisverband aktiv gewesen sein, um in ihm Mitglied zu werden, ohne dort zu wohnen.
Ein vom Wohnort abweichendes Stimmrecht setzt gemäß den Regelungen des Landesverbands ein mindestens sechsmonatiges Engagement im gewünschten Kreisverband voraus. Bitte gib unten im Formular an, seit wann du dich im gewünschten Kreisverband engagierst, in welcher Form du aktiv bist (z. B. Wahlkampf, Arbeitsgemeinschaften, Bezirksgruppen, Veranstaltungen, Vorstand o. Ä.)