29.05.24 –
Beschluss auf dem Landesausschuss:
Als Landesverband begrüßen wir die Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft und der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung gegen das Russische Haus der Wissenschaft und Kultur an der Friedrichstraße.
Das Russische Haus der Wissenschaft und Kultur ist der russischen staatlichen Agentur Rossotrudnitschestwo des russischen Außenministeriums unterstellt. Diese Agentur ist die wichtigste staatliche Agentur für die Propagierung der Soft Power und des hybriden Einflusses der russischen Regierung. Sie organisiert seit vielen Jahren als Dachorganisation ein russisches Einfluss-Netzwerk und finanziert verschiedene Projekte im Bereich öffentliche Diplomatie und Propaganda, indem sie die Aktivitäten prorussischer Akteure konsolidiert und die Narrative des Kremls, einschließlich des historischen Revisionismus, verbreitet. Dazu gehören auch Veranstaltungen und andere gegen die Souveränität der Ukraine gerichtete Aktivitäten. Die Agentur wurde deshalb bereits 2014 in die EU- Sanktionsliste aufgenommen. Ihre offiziellen und verdeckten Vermögenswerte, also auch das Russische Haus, müssen beschlagnahmt oder eingefroren werden. Trotzdem konnte diese in Berlin ansässige Einrichtung ihre den Zielen der russischen Regierung dienenden Aktivitäten lange Zeit weitgehend ungehindert fortsetzen. Deshalb war es überfällig, dass entsprechende Ermittlungen eingeleitet wurden, um die sanktionswidrigen Aktivitäten des Russischen Hauses zu unterbinden.
Als Bündnis 90/Die Grünen ist es für uns unerträglich, dass mitten in der Stadt eine staatliche russische Einrichtung ihre anti-ukrainische und imperialistische Propaganda weiterhin ungehindert verbreiten kann. Außerdem finanzieren die Einnahmen aus den verschiedenen Veranstaltungen die russische vollumfängliche Invasion der Ukraine sowie das diktatorische Regime in Russland. Unabhängig von den Ermittlungen zur Durchsetzung der Sanktionen gegen das Russische Haus der Kultur und Wissenschaft muss durch den Senat geprüft werden, wie die von dort organisierten Aktivitäten eingeschränkt werden können.
Wir halten es für selbstverständlich, dass die beschlossenen Sanktionen gegen Russland ohne Einschränkung umgesetzt werden. Dazu gehört:
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