16.10.16 –
Das Land Berlin steht vor einer großen Herausforderung: Über 35.000 Flüchtlinge hat Berlin in diesem Jahr bereits aufgenommen, bis Jahresende werden es mindestens 50.000 Menschen sein, die bei uns Sicherheit und Perspektiven für sich und ihre Kinder suchen. Bündnis 90/Die Grünen Berlin tragen im Parlament, als Partei und mit unseren Aktiven vor Ort dazu bei, diese Herausforderung gemeinsam zu meistern.
Wir sind bereit, alle Anstrengungen zu unterstützen, die das individuelle Grundrecht auf Asyl gewährleisten und zugleich die Registrierungs- und Asylverfahren beschleunigen. Denn die Menschen brauchen schnell Klarheit über ihren Asylantrag. Wir unterstützen alle Maßnahmen, die geeignet sind, eine menschenwürdige Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge zu realisieren und die überlasteten Behörden und Verwaltungen zu entlasten. Wir unterstützen alle konkreten Integrationsmaßnahmen, die dazu beitragen, dass die Flüchtlinge so rasch wie möglich hier Fuß fassen und zu Mitbürger*innen werden – und haben dabei auch die Flüchtlinge im Blick, die schon seit längerem in Berlin leben und auf den Ausgang ihres Verfahrens warten. Wir sind fest davon überzeugt, dass wir diese Herausforderung nicht nur gemeinsam bewältigen können, sondern dass sie sogar Chancen für Berlin birgt. Und wir vergessen bei allen Anstrengungen nicht, dass andere, ärmere Regionen der Welt noch viel mehr tun als wir, denn weltweit sind derzeit fast 60 Millionen Menschen auf der Flucht vor Kriegen, Verfolgung und Not.
Unzählige Freiwillige, Mitarbeiter*innen in Verbänden, Organisationen und Verwaltungen leisten einen großartigen Beitrag zur Willkommenskultur. Sie ermöglichen Menschen, die vor und während ihrer Flucht unsägliches Leid erfahren haben und oftmals schwer traumatisiert sind, eine menschliche Aufnahme. Dieses Engagement verdient unsere höchste Anerkennung. Wir behalten dabei jedoch stets im Blick, dass die Übernahme staatlicher Aufgaben, wie etwa die Versorgung der Ankommenden mit Nahrungsmitteln, Wasser oder Wohnraum sowie ihre medizinische Versorgung, nicht auf Ehrenamtliche ausgelagert werden darf. Diese Aufgaben müssen vom Senat endlich vollumfänglich übernommen werden. Dazu gehört auch, sowohl die Flüchtlinge selbst als auch ihre Helfer*innen wirksam vor Angriffen zu schützen.
Der Berliner Senat hat die große Herausforderung zu spät angepackt und vor allem zu spät erkannt, dass sie nur gelingen kann, wenn Zivilgesellschaft und Staat eng kooperieren. Deshalb ist der Senat bis heute vor allem mit der Bewältigung der akuten Aufgaben beschäftigt. Wir müssen aber jetzt vorausschauen und Ideen dafür entwickeln, wie die Integration der Menschen gelingen kann, die zu uns gekommen sind und die bleiben werden.
Dabei muss allen klar sein, dass die Integration der Flüchtlinge unser Land verändern wird und auch neue Antworten bei der Frage der integrierten Stadtentwicklung fordert: Die heutigen Flüchtlinge brauchen bald Wohnungen, Kitas und Schulen. Mit Nachverdichtung allein wird diese Herausforderung angesichts bereits vorhandener Nutzungskonkurrenzen nicht zu meistern sein.
Es ist inakzeptabel, wenn jetzt einige CDU-Senatoren von ihrem eigenen politischen Versagen mit markigen Sprüchen abzulenken versuchen. Placebo-Forderungen wie Westbalkan-Zentren, Leistungsstopps bei der Gesundheitsversorgung oder Schnellabschiebungsverfahren lehnen wir ab. Zumal einige davon offensichtlich verfassungswidrig sind und gegen die Menschenwürde und unser Sozialstaatsprinzip verstoßen.
Statt falscher Symbolpolitik müssen in Berlin folgende 17 Punkte so rasch wie möglich angegangen werden:
1) Orientierung und Information für Flüchtlinge
Viele Probleme, Ängste und Konflikte entstehen bei in Berlin ankommenden Flüchtlingen, weil sie keinerlei Information über das weitere Verfahren erhalten. Trotz seit vielen Monaten steigenden Flüchtlingszahlen schafft es der Senat nicht, die nach Berlin kommenden Menschen über die lebensnotwendigen Dinge zu informieren. Wir brauchen dringend ein „Starter-Kit“ in den wichtigsten Herkunftssprachen, um die verzweifelten Menschen über Registrierung, Unterbringung und gesundheitliche Versorgung zu informieren. Diese Aufgabe kann nicht allein den ehrenamtlichen Helfer*innen im Dauereinsatz überlassen bleiben.
2) Koordinierte Zusammenarbeit der beteiligten Behörden
Registrierung und Verfahren können in Berlin deutlich beschleunigt werden, wenn die beteiligten Behörden auch räumlich enger zusammenrücken. Nicht nur im neuen Gebäude an der Bundesallee, sondern auch in der Zentralen Aufnahmestelle in Moabit (ZAA) muss Platz geschaffen werden für Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flucht (BAMF), eines Bürgeramts für Meldeangelegenheiten, des Büros des Integrationsbeauftragen sowie der Ehrenamtskoordination in der Senatskanzlei.
3) Gesundheitskarte
Die Gesundheitsversorgung von Geflüchteten ist derzeit bürokratisch geregelt. Es braucht dringend einen unbürokratischen Zugang zum Gesundheitssystem, der am besten mit der Gesundheitskarte erreicht werden kann. Als Stadtstaat kann Berlin längst eine Gesundheitskarte einführen. Das rot-grün regierte Hamburg hat das bereits getan und damit 1,6 Millionen Euro gespart. Das entlastet auch die Mitarbeiter*innen des LAGeSo. Seit Monaten gibt der Senator für Gesundheit und Soziales vor, mit Krankenkassen zu verhandeln. Ein Ergebnis ist noch nicht in Sicht. Wir fordern eine umgehende Vereinbarung mit den Krankenkassen. Der Leistungskatalog muss eine angemessene Versorgung und Behandlung von Geflüchteten sicherstellen. Außerdem sollte für jeden Flüchtling, der Berlin zugewiesen wird, eine medizinische Erstuntersuchung in Kooperation mit der Landesärztekammer erfolgen und eine Krankenakte angelegt werden.
4) Registrierung beschleunigen - Mindestversorgung gewährleisten
Viele Flüchtlinge warten derzeit wochenlang darauf, dass sie registriert werden und damit überhaupt erst ins Verfahren kommen. Das führt auch dazu, dass noch mehr Flüchtlinge dem Land Berlin zugewiesen werden, weil die nicht Registrierten offiziell noch gar nicht angekommen sind. Der Senat muss dringend die Voraussetzungen für mehr und schnellere Registrierungen schaffen. Solange das nicht erreicht ist, muss eine sofortige medizinische Versorgung auch für nicht registrierte Flüchtlinge gewährleistet werden. Außerdem brauchen sie Zugang zum öffentlichen Nahverkehr.
5) Keine Sachleistungen, kein längerer Verbleib in den Erstaufnahmeeinrichtungen
Das Gesetzespaket der Bundesregierung zur Asylverfahrensbeschleunigung enthält zwei Regelungen, deren Umsetzung in Berlin die bereits bis an die Grenzen belasteten Mitarbeiter*innen des LAGeSo, aber auch die Ehrenamtlichen in den Einrichtungen an den Rand bringen würden: Der längere Verbleib in den Erstaufnahmeeinrichtungen bis zu sechs Monaten sowie die Rückkehr zum Vorrang des Sachleistungsprinzips für Menschen in diesen Erstaufnahmeeinrichtungen. Die Rückkehr zu Sachleistungen ist als eine Soll-Bestimmung, der längere Verbleib in der Erstaufnahme als Kann-Bestimmung geregelt. Der Senat sollte auf beides verzichten, um handlungsfähig zu bleiben und menschenwürdig mit den Flüchtlingen umzugehen. Die Berliner Verwaltung kann sich sinnlosen bürokratischen Mehraufwand wie die Ausgabe von Sachleistungen schlicht nicht mehr leisten. Auch in Erstaufnahmeeinrichtungen müssen folgende Mindeststandards eingehalten werden: Unterbringung alleinstehender Frauen nur in Unterkünften, die überwiegend von Familien belegt sind; Rückzugsmöglichkeiten für schwangere und stillende Frauen; Sozial- und Konfliktberatung vor Ort statt Trennung nach Herkunftsländern oder Religion.
6) Unterkunftreserve vorhalten
Derzeit reagiert die Unterbringungsleitstelle kurzfristig, anstatt planen zu können. Nötig sind ständige Unterkunftsreserven, die mit bewährten Trägern vertraglich vereinbart werden können. Das ist kostengünstiger und nachhaltiger als die Beschlagnahmung von Turnhallen. Modell dafür ist der Freihaltesatz, den es in den 80er Jahren bereits gab.
7) Zentraler Ansprechpartner beim Landesamt für Gesundheit und Soziales für Angebote aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Sozialverbänden
Immer wieder gibt es Beschwerden, wonach Wohnungsangebote an das LAGeSo unbeantwortet bleiben. Dies führt bei den Anbieter*innen zu Unverständnis und letztlich zum Verlust von Ressourcen bei der Versorgung und Unterstützung, die dringend benötigt werden. Zusätzlich sollte das LAGeSo eine gemeinsame Task Force mit den Bezirken zur Kontrolle der Unterkünfte einrichten.
8) Zuständigkeit der Bezirke nach Wohnortprinzip
Perspektivisch sollte die Zuständigkeit der Bezirke für Flüchtlinge nach dem Wohnortprinzip geregelt werden. Derzeit gibt es eine Durchführungsverordnung des Landes Berlin zum Asylbewerberleistungsgesetz und SGB XII, die eine Verteilung der Zuständigkeit für Geflüchteten in den Bezirken nach einer Kombination von Geburtsdatum und Anfangsbuchstaben des Nachnamen regelt. Dies führt zu der Situation, dass Bezirke für Geflüchtete zuständig sind, die ihre Mitarbeiter*innen erst nach Fahrten durch die ganze Stadt erreichen können. Eine ungleiche Verteilung der Geflüchteten in der Stadt und damit einhergehende finanzielle Bedarfe der Bezirke könnten durch eine alle 6 Monate angepasste dynamische Basiskorrektur ausgeglichen werden. Echte Entlastung schafft diese Neuregelung allerdings nur, wenn Geflüchtete sich nicht länger mit Hostelgutscheinen selbst ihre Unterkünfte organisieren müssen, was sie zu ständigen Ortswechseln zwingt.
9) Hotline für Telefondolmetscher*innen
Der Bedarf an Sprachmittler*innen und Dolmetscher*innen kann unbürokratisch und flexibel durch eine Hotline organisiert werden. Bereits jetzt gibt es die Möglichkeit, bestehende Sprachbarrieren über Eischaltung von Telefondolmetscher*innen abzubauen. Eine solche Hotline erleichtert den Mitarbeiter*innen in den Behörden, Unterkünften, den Ärzt*innen und ehrenamtlich Engagierten die Arbeit und den Flüchtlingen das Ankommen. Außerdem muss sichergestellt werden, dass neben dem Gemeindedolmetscherdienst alle vorhandenen Dolmetscherdienste durch die Bezirke genutzt werden können.
10) Integrations- und Sprachkurse von Anfang an - Ressourcen des Jobcenters nutzen
Zu einer guten Integrationspolitik gehört die Teilhabe von Anfang an. Neben einem schnelleren Zugang zu den Sprachkursen des BAMF müssen insbesondere die bezirklichen Volkshochschulen schnell zusätzliche Ressourcen bekommen, um die Sprachförderung der Flüchtlinge ausbauen zu können.
Auch die Jobcenter müssen ihre finanziellen und personellen Möglichkeiten für eine schnelle Integration der Flüchtlinge nutzen. Geeignete Orientierungs- und Sprachkurse, Arbeitsfördermaßnahmen und Arbeitserprobungen für Flüchtlinge dürfen nicht an überholten Planungsvorgaben aus Nürnberg scheitern. Sie müssen sich an den Bedarfen vor Ort orientieren. Statt konzeptlos auf die üblichen Verfahren der Arbeitsagentur und der Jobcenter zu hoffen, muss der Senat die Potentiale der geflüchteten Menschen für den Arbeitsmarkt, aber auch die bessere Betreuung der Flüchtlinge selbst nutzen.
11) Sozialämter personell aufstocken
Sobald Flüchtlinge ihr Asylverfahren abgeschlossen haben, sind die Sozialämter der Bezirke für ihre Unterbringung und Versorgung zuständig. Das gilt für Asylberechtigte genauso wie für abgelehnte Ausreisepflichtige bis zum Termin ihrer Ausreise. Die Sozialämter brauchen dafür dringend kurzfristige personelle Aufstockung, sprich eine Einstellungsermächtigung, und sei es eine befristete – bei der Leistungsgewährung ebenso wie bei der Wohnungslosenhilfe. Aber auch auf die Ausländerbehörde, auf Jugendämter und Bürgerämter kommen höhere Fallzahlen zu. Die aktuelle Verlagerung von Freiwilligen aus anderen Berliner Behörden löst dieses Problem nicht. Eine echte Entlastung ist die Reaktivierung von pensionierten Beamten. Voraussetzung dafür sind allerdings flexible Arbeitszeitmodelle, damit sich der Einsatz für die Pensionär*innen auch finanziell lohnt.
12) Wohnungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge muss die stationäre Jugendhilfe ausgebaut werden – dazu braucht es Wohnungen, die sich für WGs und einen langen Aufenthalt eignen. Die Vormundschaftsstellen der Jugendämter, haben bei weitem nicht genug Personal, um diese Aufgabe schultern zu können. Berlin braucht außerdem mobile Kitas als aufsuchende Hilfe, die in die Wohnheime gehen und Kinder möglichst rasch an unsere Bildungsinstitutionen heranführen.
13) Raschere Integration in den Schulen
Wir brauchen mehr Willkommensklassen in allen Bezirken. Gleichzeitig müssen die geflüchteten Kinder aber so rasch wie möglich gemeinsam mit den anderen am Regelunterricht teilnehmen. Solange ihre Sprachkenntnisse dafür noch nicht ausreichen, bieten sich solche gemeinsamen Zeiten im Musik-, Kunst- und Sportunterricht sowie beim Mittagessen an.
14) Ausbildungsinitiative jetzt auflegen
Der Senat muss umgehend eine Anweisung an die Ausländerbehörde erlassen, die jungen Menschen mit Duldung oder im Asylverfahren ein Bleiberecht mindestens bis zum Abschluss der Ausbildung garantiert, wenn sie einen Ausbildungsplatz vorweisen können. Gleichzeitig brauchen wir eine Ausbildungsinitiative für Flüchtlinge von IHK, HWK, Oberstufenzentren, Arbeitsagenturen und Bezirken: Ziel ist eine kombinierte Sprachförderung und Ausbildungsbegleitung und -beratung für auszubildende Betriebe wie für die Azubis. Für diese jungen Menschen muss bei mangelhaften Ausbildungsbedingungen im Betrieb auch die Möglichkeit bestehen den Ausbildungsplatz zu wechseln, ohne eine Abschiebung fürchten zu müssen.
15) Staatssekretär*in beim Regierenden Bürgermeister verstetigen
Das Amt, das jetzt StS Glietsch ausfüllt, muss über die Legislaturperiode hinaus verstetigt werden. Mit seiner Richtlinienkompetenz muss er dafür sorgen, dass die beteiligten Senatsverwaltungen für Inneres, Soziales und Arbeit/Integration kooperieren, anstatt sich in Ressortegoismen zu verhaken, und auf das gemeinsame Ziel einer gesamtstädtischen Versorgung und Integration der Geflüchteten hin ausgerichtet werden. Die Weichen dafür müssen jetzt gestellt werden.
16) Planungen für ein Landesamt Migration und Flucht jetzt beginnen
Eine Willkommenskultur braucht auch Strukturen. In einem solchen Landesamt müssten mindestens folgende Aufgabenbereiche gebündelt werden: die Abteilung für Aufenthaltsrecht in der heutigen Ausländerbehörde, die Abteilungen für Erstaufnahme und Leistungsgewährung des LAGeSo sowie die Unterbringungsleitstelle. Derzeit wäre die Berliner Verwaltung mit einer solchen Umstrukturierung überfordert. Die Planungen für ein solches Landesamt müssen aber frühzeitig beginnen, damit es seine Arbeit spätestens Anfang 2017 aufnehmen kann.
17) Obdachlosigkeit bekämpfen - Leerstehende Wohnungen beschlagnahmen
Viele ankommende Geflüchtete werden vom Senat nicht versorgt und müssen unter freiem Himmel schlafen. Insbesondere im bevorstehenden Winter stellt diese Situation eine Gefahr für die Gesundheit und für das Leben der Geflüchteten dar. Es ist eine Schande, wenn auf der anderen Seite tausende Wohnungen aus spekulativen Gründen leer stehen. Berlin muss diese Wohnungen deshalb entsprechend der Möglichkeiten des geltenden Rechts für Geflüchtete beschlagnahmen.
Für Flucht, Einwanderung und Integration braucht es pragmatische Lösungen, keine falsche Symbolpolitik – im Land wie im Bund. Umso bedauerlicher ist es, dass die Große Koalition im Bund mit der Billigung einiger grün mitregierter Länder auf Asylrechtsverschärfungen, Leistungskürzungen und sogenannte „sichere Herkunftsländer“ setzt. Das lehnen wir ab. Auch eine Angst schürende Rhetorik, wie sie von Teilen der Politik geäußert wird, ist unverantwortlich und geht an der Realität vorbei.
Wir bekräftigen stattdessen unsere Forderung, auf der Bundesebene folgende Maßnahmen unverzüglich umzusetzen: