Aktuelle Lage: Entwurf für erstes Mobilitätsgesetz Deutschlands im Berliner Senat

12.12.17 –

Wir läuten die Verkehrswende ein: Heute war das erste deutsche Mobilitätsgesetz zur ersten Lesung im Berliner Senat. Die wichtigsten Informationen hat unsere grüne Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klima wie folgt zusammengefasst:
Die Berlinerinnen und Berliner sollen sicher, bequem sowie umwelt- und klimafreundlich mobil sein. Das Mobilitätsgesetz soll  die Grundlagen dafür legen, die Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems in seiner Gesamtheit zu steigern. Nur so werden wir den Verkehr in unserer wachsenden Stadt bewältigen.
Senatorin Regine Günther sagt: „Mit dem ersten Mobilitätsgesetz Deutschlands legen wir die Grundlagen für die Mobilität der Zukunft in einer wachsenden Metropole. Je mehr Menschen auf Bus, Bahn oder Fahrrad umsteigen können und wollen, desto schneller kommen auch die voran, die auf das Auto angewiesen bleiben. Deswegen stärkt das Mobilitätsgesetz den Öffentlichen Personennahverkehr und den Radverkehr und wird so für die gewünschte Stärkung des Verkehrssystems insgesamt sorgen.“
Der vorgelegte Entwurf umfasst drei Teile:
1.    Der allgemeine Teil mit den Zielen des Gesetzes
2.    Der Teil zum öffentlichen Nahverkehr
3.    Der Teil zum Radverkehr

Im nächsten Jahr folgen die Teile zu Fußverkehr und Intelligenter Mobilität (Carsharing, Autonom fahrende Autos, Digitalisierung etc.) und auch zum Wirtschaftsverkehr, falls sich nach Fertigstellung des Integrierten Wirtschaftsverkehrskonzepts der Bedarf dafür ergibt.
Die drei bisherigen Teile des Mobilitätsgesetzes hat der neu geschaffene Mobilitätsbeirat begleitet, dem Mobilitätsverbände, die Bezirke, betroffene Senatsverwaltungen und Vertreter der Fraktionen angehören. Er wird auch die weiteren Teile des Gesetzes begleiten. Die Eckpunkte für den Teil Radverkehr hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Dialog Radgesetz gemeinsam mit der Initiative Volksentscheid Fahrrad, dem ADFC, dem BUND, den Koalitionsfraktionen und der Senatskanzlei entwickelt. In der informellen Verbändebeteiligung sind circa 700 Einwendungen eingegangen, die alle intensiv geprüft und sehr häufig auch aufgenommen wurden.
Allgemeiner Teil
Der Gesetzentwurf definiert mittel- bis langfristige Ziele für alle Planungen in der Mobilitätspolitik. Darunter sind beispielsweise Klima- und Umweltschutz, Aufenthaltsqualität, die Verkehrssicherheit oder die Förderung des Umweltverbundes.
Diese Ziele müssen bei der Erstellung aller Planwerke berücksichtigt werden. Bislang war nur der Nahverkehrsplan gesetzlich vorgeschrieben, künftig soll dies auch für den Radverkehrsplan, das integrierte Wirtschaftsverkehrskonzept und die Fußverkehrsstrategie sowie für den Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr als übergeordnetes Planwerk gelten.
Teil ÖPNV
Der Entwurf sieht im Teil öffentlicher Nahverkehr ein sogenanntes Vorrangnetz für den ÖPNV vor. Dieses Netz umfasst die Strecken, auf denen besonders viele Berlinerinnen und Berliner mit Bus oder Bahn unterwegs sind.  Es muss bei der Planung jeglicher Verkehrsinfrastruktur angemessen berücksichtigt werden, zum Beispiel durch Vorrangschaltungen an Kreuzungen oder Busspuren. Im Nahverkehrsplan müssen die Anforderungen und die Maßnahmen für die Barrierefreiheit der Haltestellen und Stationen des ÖPNV definiert werden. Falls bis 2022 nicht überall im ÖPNV die Barrierefreiheit erreicht wird, muss diese über barrierefreie Beförderungsangebote sichergestellt werden, die im Nahverkehrsplan konkretisiert werden.
Teil Radverkehr
Vorgeschrieben wird im Gesetzentwurf ein Radverkehrsnetz auf Haupt- und Nebenstraßen, das lückenlose Verbindungen ermöglicht. Dieses Radverkehrsnetz wird eine neue Qualität haben. Es wird aus sicheren Radwegen an Hauptstraßen bestehen, die breit genug zum Überholen sind. Dort, wo es möglich und sinnvoll ist, sollen geschützte Radstreifen geschaffen werden. Dadurch wird der Radverkehr sicherer und es werden Menschen zum Fahrradfahren motiviert, die sich bisher nicht trauen, in Berlin Fahrrad zu fahren.
Das Mobilitätsgesetz wird jetzt dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme übergeben. Anschließend folgen der Senatsbeschluss und die Überweisung ins Abgeordnetenhaus.


Weitere umfassende Informationen unter: https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/mobilitaetsgesetz/ 

Quelle: http://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2017/pressemitteilung.657511.php