04.05.24 –
Beschluss auf der Landesdelegiertenkonferenz:
1. §15 Absatz 2 Satz 8 und 9 werden wie folgt gefasst und folgender Satz 10 angefügt:
"Die Delegierten werden in der Regel für ein Jahr, mindestens jedoch einmal im Kalenderjahr, gewählt, unbeschränkte Wiederwahl ist möglich. Es können Ersatzdelegierte gewählt werden, die bei Verhinderung das Mandat wahrnehmen können. Scheidet ein*e Delegierte* vorzeitig aus, findet eine Nachwahl für die verbleibende Amtszeit statt."
2. §16 Absatz 3 Satz 7 wird wie folgt neu gefasst und folgender Satz 8 angefügt:
"Die Gliederungen und innerparteilichen Vereinigungen können Ersatzdelegierte wählen, die bei Verhinderung das Mandat wahrnehmen können. Scheidet ein*e Delegierte*r vorzeitig aus, findet eine Nachwahl für die verbleibende Amtszeit statt."
3. §17 Absatz 3 Sätze 8 und 9 werden wie folgt neu gefasst und folgender Satz 10 angefügt:
"Die Delegierten werden in der Regel für ein Jahr, mindestens jedoch einmal im Kalenderjahr, gewählt, unbeschränkte Wiederwahl ist möglich. Es können Ersatzdelegierte gewählt werden, die bei Verhinderung das Mandat wahrnehmen können. Scheidet ein*e Delegierte*r vorzeitig aus, findet eine Nachwahl für die verbleibende Amtszeit statt."
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