Jetzt Briefwahl beantragen

Für die Wahl am 12. Februar 2023

Eine Person, von der außer ihren Händen nichts zu sehen ist schiebt einen Brief in einen Briefkasten. Andrey Popov via Getty Images

Am 12. Februar zählt deine Stimme für ein grünes Berlin. Du kannst deine Stimme in deinem Wahllokal abgeben – oder ganz gemütlich vorher von zu Hause aus. Fordere deine Unterlagen zur Briefwahl an. Mach’s dir gemütlich mit einer Tasse Tee und setze dein Kreuz für Grün!

Alle wichtigen Termine zur Briefwahl

02. Januar 2023: Ab jetzt kannst du wählen.

Der frühste Beginn für die Erteilung von Wahlscheinen. Ab jetzt kannst Du Deine Stimme abgeben.

Hier kannst du online einen Wahlscheinantrag ausfüllen.

Du kannst deine Briefwahlunterlagen auch bei deinem zuständigen Bezirksamt beantragen.

02. Januar 2023: Beginn Versand Wahlbenachrichtigungen

Beginn des Versands von Wahlbenachrichtigungen – lokal kann das Datum je nach Druckbeginn und Versendung bis zum 22. Januar variieren.

02. Januar 2023: Öffnung Briefwahlstellen

Ab dem 02. Januar sind die Briefwahlstellen in Berlin geöffnet, wo Du vor Ort wählen kannst.

Eine Übersicht der Briefwahlstellen für die Briefwahl vor Ort findest du hier.

22. Januar 2023: Frist Beantragung auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche

Fristablauf für die Beantragung auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche.

Herunterladen kannst du den Antrag hier.

 

08. Februar 2023: Wahlbrief spätestens abschicken

Am besten schickst Du Deinen ausgefüllten Wahlbrief sofort ab – spätestens jedoch am 08. Februar 2023, damit er garantiert rechtzeitig eingeht. Wenn Du es verpasst hast, bring den Brief einfach direkt in Deinem Frühwahllokal vorbei. Wo das in Deiner Nähe ist, erfährst Du auf Deiner Wahlbenachrichtigung oder bei Deiner Gemeinde, dem Bürgeramt oder im Rathaus. Eine Liste der Briefwahllokale findest Du hier.

10. Februar 2023: Letzter Tag für die Beantragung eines Wahlscheins

In besonderen Ausnahmefällen, zum Beispiel bei plötzlicher Erkrankung, kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden. Beachte, dass Du, wenn Du per Post wählen willst, eine längere Vorlaufzeit brauchst und Deinen Wahlbrief spätestens am 08. Februar 2023 abschicken musst.

12. Februar 2023, 18 Uhr: Eingangsfrist Wahlbriefe

Spätester Zeitpunkt für den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe bei der zuständigen Stelle.

FAQ Briefwahl

Wann kann ich Briefwahl beantragen?

Du kannst ab dem 02. Januar 2023 bis zum 10. Februar 2023 18:00 Uhr einen Wahlschein beantragen und musst nicht auf Deine Wahlbenachrichtigung warten. Beachte aber, dass Du, wenn Du per Post wählen willst, eine längere Vorlaufzeit brauchst und Deinen Wahlbrief spätestens am 08. Februar 2023 abschicken musst.

Wie kann ich Briefwahl beantragen?

Für die Briefwahl brauchst Du einen Wahlschein. Den kannst Du entweder schriftlich oder persönlich bei der Gemeinde Deines Hauptwohnortes beantragen. Das geht auch schon, bevor Du Deine Wahlbenachrichtigung erhältst. Dabei sind die folgenden Angaben wichtig:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und ggf. die Adresse, an die die Unterlagen geschickt werden sollen.

Du kannst aber auch auf Deine Wahlbenachrichtigung warten, da findest Du dann auf der Rückseite ein Briefwahlantrag zum ausfüllen und ein QR-Code, der zu einem elektronischen Antrag im Internet führt.

Auch wenn du nicht bei allen Wahlen wahlberechtigt bist (z.B. nur bei BVV-Wahlen aber nicht bei der Abgeordnetenhauswahl), kannst du Briefwahl beantragen.

Was ist, wenn ich nur zur BVV-Wahl wahlberechtigt bin?

Auch wenn du nicht bei allen Wahlen wahlberechtigt bist (z.B. nur bei BVV-Wahlen aber nicht bei der Abgeordnetenhauswahl), kannst du Briefwahl beantragen.

Auch wenn du nur für die BVV-Wahlen wahlberechtigt bist, erhälst du eine Wahlberechtigung und kannst regulär Briefwahlunterlagen beantragen.

Personen, die eine andere EU-Staatsbürgerschaft als die deutsche haben sind wahlberechtigt für die BVV-Wahlen und werden automatisch ins Wähler*innenverzeichnis eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung.

Muss ich Briefwahl beantragen, wenn ich früher wählen will?

Um Dich und andere in der Pandemiezeit zu schützen ist eine Beantragung der Briefwahl per Post oder online empfehlenswert.

Wenn Du allerdings früher wählen willst, ohne Briefwahl zu beantragen, kannst Du Deine Briefwahlunterlagen auch persönlich bei der zuständigen Stelle der Gemeindebehörde abholen und direkt vor Ort wählen. Das geht frühestens ab dem 02. Januar 2023.

 

Wie kann ich vor Ort früher wählen?

Wie kann ich vor Ort früher wählen?

Ab dem 02. Januar 2023 kannst du auch schon in einer Briefwahlstelle vor Ort wählen. Um in einem Briefwahllokal wählen zu gehen brauchst du einen Personalausweis oder einen anderen mit Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis. Eine Übersicht über die Briefwahlstellen werden ab dem 02. Januar unter www.berlin.de/wahlen veröffentlicht.

Kann ich auch per Briefwahl wählen, wenn ich gerade im Ausland bin?

Ja, das geht. Hier solltest Du den Wahlbrief ausreichend frankieren und so frühzeitig versenden, dass er spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegt. Welche Stelle das ist, steht auf dem Wahlbrief. Der Bundeswahlleiter empfiehlt, Wahlbriefe aus dem außereuropäischen Ausland per Luftpost zu versenden. Dazu brauchst Du einen Luftpostaufkleber (Priority/Prioritaire), den Du unter anderem im Internet findest.

Wann sollte ich den Wahlbrief abschicken?

Achte unbedingt darauf, dass Du den Wahlbrief rechtzeitig mit der Post abschickst oder ihn direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgibst. Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr vorliegen, weil dann mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Der Bundeswahlleiter empfiehlt, den Wahlbrief spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abzuschicken – wobei Du selbst das Risiko trägst, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Also verschicke Deine Unterlagen am besten sobald Du sie erhalten hast. Wenn Du es verpasst hast, bring den Brief am besten direkt in Deinem Briefwahllokal vorbei. Wo das in Deiner Nähe ist steht auf Deiner Wahlbenachrichtigung, oder Du erfährst es bei Deiner Gemeinde, dem Bürgeramt oder im Rathaus.

Muss ich das Porto selbst zahlen?

Wenn Du Deinen Wahlbrief mit der Deutschen Post versendest, musst Du ihn nicht frankieren.

Vom Ausland aus musst Du den Wahlbrief ausreichend frankieren und damit auch die Kosten für das Porto selbst übernehmen.