Briefwahl und Frühwahl

Alle Infos zu den Berliner Wahlen 2026

Eine Hand hat einen Kugelschreiber in der Hand und füllt einen Briefwahlstimmzettel aus. Foto: no limits pictures/GettyImages

Am Sonntag, dem 20. September 2026 ist die Wahl des Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen Berlins. Du willst oder kannst an dem Tag nicht persönlich im Wahllokal wählen? Kein Problem: Du kannst die Briefwahl oder Frühwahl in Anspruch nehmen und auch schon vor dem 20. September dein Kreuzchen machen. 

Alle Infos wie das geht, findest du hier auf dieser Seite.

Briefwahl beantragen – so geht’s

Um per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal in Berlin wählen zu können, musst du zunächst einen Wahlschein beantragen. Das kannst du einfach über den QR-Code auf deiner Wahlbenachrichtigung, Online, per E-Mail, postalisch, vor Ort in einer Briefwahlstelle oder per Fax erledigen. 

Am Ende zählt, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis zum Sonntag, den 20. September 2026, 18:00 Uhr, beim zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen sein müssen. 

Alle Informationen zur Briefwahl auf dem ServicePortal Berlin findest du hier verlinkt. 

FAQ Briefwahl

Kann ich auch schon vor dem 20. September wählen? (Frühwahl)

Du kannst auch vor dem offiziellen Wahldatum am 20. September ganz einfach ohne vorherigen Antrag in der Briefwahlstelle deines Wohnbezirks direkt vor Ort wählen. Dazu brauchst du nur deinen Personalausweis oder einen anderen mit einem Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis. Die Öffnungszeiten und Adressen der Briefwahlstellen deines Bezirkes findest du hier bald verlinkt.

Brauche ich meine Wahlbenachrichtigung für das Beantragen der Briefwahl?

Nein, du kannst die Briefwahl auch ohne deine Wahlbenachrichtigung beantragen. 
Aber: Auf der Rückseite deiner Wahlbenachrichtigung befindet sich ein QR-Code und ein Wahlscheinantrag, mit dem du deine Briefwahlunterlagen mit geringem Aufwand online oder per Post anfordern kannst. 

Ich möchte im Wahllokal wählen, habe aber noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten. Was kann ich tun?

Ab Mitte August, aber spätestens am 30. August 2026 müsstest du deine Wahlbenachrichtigung erhalten. Diese versenden die Bezirkswahlämter an alle stimmberechtigten deutschen Staatsbürger*innen und Unionsbürger*innen. Solltest du im Wahllokal wählen wollen und bis zum 31. August noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melde dich einfach bei deinem zuständigen Bezirksamt. 

Bis wann kann ich meinen Wahlschein beantragen?

Wahlscheinanträge werden vom Wahlamt deines Bezirks in der Regel bis zum Freitag, 18. September 2026, 15 Uhr, entgegengenommen. 

Nur in Ausnahmefällen, etwa bei plötzlicher Erkrankung, können auch noch am Wahlsonntag, 20. September 2026 bis 15:00 Uhr, Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Du bräuchtest in solchen Fällen allerdings ein Attest. 

Wie kann ich meinen Wahlschein beantragen?

Du kannst deinen Wahlantrag auf verschiedenen Wegen stellen: 

  • Am einfachsten: Online (Link folgt, sobald die Seite online ist) über den QR-Code auf deiner Wahlbenachrichtigung (bis zum 15.09.2026) 
  • persönlich in deiner Briefwahlstelle (Briefwahl vor Ort) 
  • per E-Mail, postalisch oder per Fax 

Du stellst den Antrag dabei bei deinem jeweiligen Bezirkswahlamt

Für die Antragstellung per E-Mail, postalisch oder per Fax kannst du auch den Briefwahlantrag auf der Rückseite deiner Wahlbenachrichtigung nutzen. 

In jeden Fall muss der Antrag die folgenden Angaben enthalten: 

  • Vorname und Familienname, 
  • Geburtsdatum, 
  • Wohnanschrift in Berlin, 
  • Anschrift, an die die Unterlagen geschickt werden sollen, falls dies nicht die Meldeanschrift ist, und 
  • Unterschrift bei schriftlicher Beantragung oder Beantragung per Fax. 
Bis wann muss ich meinen Wahlbrief abgegeben haben?

Bei der Rücksendung deiner Briefwahlunterlagen solltest du darauf achten, dass diese spätestens zum Wahlschluss am Sonntag, 20. September 2026, um 18.00 Uhr beim zuständigen Bezirkswahlamt vorliegen. Deinen roten Wahlbrief kannst du entweder persönlich im Briefwahlbüro abgeben bzw. einwerfen oder mit der Post zurückschicken. Die Briefwahlstellen sind voraussichtlich ab dem 10. August 2026 geöffnet. 

Falls du deinen Wahlbrief in Deutschland mit der Post zurückschickst, verschicke ihn am besten direkt, wenn du ihn erhalten hast.  

Wenn du spät dran bist, bring den Brief am besten direkt in deinem Briefwahllokal vorbei. Die Öffnungszeiten und Adressen der Briefwahlstellen deines Bezirkes findest du bald hier verlinkt. 

Kann ich auch per Briefwahl wählen, wenn ich gerade im Ausland bin?

Ja, das geht. Hier solltest du den Wahlbrief ausreichend frankieren und so frühzeitig versenden, dass er spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegt. Welche Stelle das ist, steht auf dem Wahlbrief. Es empfiehlt sich, Wahlbriefe aus dem außereuropäischen Ausland per Luftpost zu versenden. Dazu brauchst du einen Luftpostaufkleber (Priority/Prioritaire), den du unter anderem im Internet findest. 

Wie auch im Inland, trägst du das Risiko des rechtzeitigen Eingangs des Wahlbriefs. Wir empfehlen die Briefwahlunterlagen so früh wie möglich zu beantragen. 

Muss ich das Porto selbst zahlen?

Wenn du deinen Wahlbrief mit der Deutschen Post versendest, musst du ihn nicht frankieren. 

Vom Ausland aus musst du den Wahlbrief ausreichend frankieren und damit auch die Kosten für das Porto selbst übernehmen. 

Briefwahl in den Bezirken

Briefwahl in den Bezirken

Pankow

Hier sind die Pankower Infos zur Briefwahl zu finden: https://gruene-pankow.de/deine-stimme/

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