Wurzeln stärken, weiter wachsen – Abschluss der Strukturreform des Landesverband

04.05.24 –

Bündnis 90/Die Grünen Berlin ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen – während wir zu Beginn der vergangenen Wahlperiode 2016 noch ca. 5.000 Mitglieder zählten, sind wir inzwischen über 13.000 Menschen und damit mehr als doppelt so viele. Immer mehr Menschen wollen sich für Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit einsetzen; unser Wachstum ist deshalb ungebrochen.

Um diesem Wachstum Rechnung zu tragen und die Parteistrukturen entsprechend weiterzuentwickeln, haben wir 2021 beschlossen, einen Strukturprozess zu starten. In den vergangenen zwei Jahren hat die hierfür eingesetzte Strukturkommission viele Verbesserungen unserer Struktur erarbeitet, hierfür verschiedene Maßnahmen und diverse Satzungsänderungen vorangetrieben – so hat sie beispielsweise die Stärkung der kleineren Kreisverbände oder des LAG-Sprecher*innenrates vorangetrieben und sich für die Verankerung der Antidiskriminierungsstelle in der Satzung eingesetzt. Wir danken den Mitgliedern der Strukturkommission für die Arbeit, die sie geleistet haben, und für ihr großes Engagement! Die formalisierte Strukturreform findet mit diesem Parteitag ihr Ende. Wir alle arbeiten nun gemeinsam an der Umsetzung der Beschlüsse. Dazu gehört auch, die finanzielle Grundlage dafür zu schaffen.

Das stellt eine große Herausforderung dar. Die Berücksichtigung der verschiedenen finanziellen Interessen im Landesverband muss auch weiterhin gewährleistetet sein. Um etwa einen strukturellen Aufwuchs für die Bezirke und die Grüne Jugend, kostenintensive Landesmitgliederversammlungen, eine weiterhin solidarische Unterstützung der mitgliederschwächeren Kreisverbände, eine gut aufgestellte und serviceorientierte LGS, die auch in der Lage ist, Wahlkämpfe finanziell gut zu stemmen, abzusichern, wird der Landesvorstand gemeinsam mit allen Gliederungen beraten, wie Synergien zwischen Landesverband, Kreisverbänden und Abteilungen gehoben werden können und die Finanzierung weiterentwickelt werden kann, sowie, wenn nötig einen Vorschlag zur Änderung der Beitrags- und Kassenordnung vorlegen.

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