Grüne begrüßen Senatsbeschluss für geflüchtete nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige, die in Berlin studieren wollen

16.08.22 –

Heute hat der Berliner Senat ein vorläufiges Aufenthaltsrecht für nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige, die wegen des Krieges in der Ukraine geflohen sind und ihr Studium in Berlin fortsetzen wollen, beschlossen.

Hierzu erklärt der Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Berlin, Philmon Ghirmai:

"Der russische Angriffskrieg trifft die in der Ukraine lebenden Menschen alle gleichermaßen. Wir müssen die Geflüchteten, die hier Schutz suchen, gleichbehandeln. Der Senat ist heute einen ersten Schritt in diese Richtung gegangen, indem er Regelungen für sogenannte Drittstaatler*innen beschlossen hat, die ihnen einen Aufenthaltsstatus analog dem der ukrainischen Staatsbürger*innen gewährt. Im Fokus stehen dabei Studierende aus der Ukraine. Wir begrüßen diesen Schritt ausdrücklich. Zugleich hätten wir uns eine Ausweitung auch auf andere Drittstaatspersonen gewünscht. Wichtig ist darüber hinaus, dass wir den Zeitraum für die Drittstaatenregelung ausweiten - es braucht hier eine Anschlussregelung. Es ist zentral, dass die Regelung zeitnah evaluiert wird, um im Zweifel Verbesserungen im Sinne der Geflüchteten vorzunehmen.“