Eingetragene Lebenspartnerschaft endlich gleichstellen - oder die Ehe für homosexuelle Paare öffnen

06.01.12 –

Volker Beck, Sprecher für Menschenrechtspolitik und Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, erklärt in Hinblick auf die verfassungswidrigen Benachteiligungen eingetragener Lebenspartnerschaften an denen die Bundesregierung, wie aus der Antwort auf eine Große Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen hervor geht, weiterhin festhalten will:

"Die Bundesregierung wartet auf weitere Ohrfeigen in Form von Urteilen durch die deutschen Gerichte. Fast könnte man ihr Masochismus unterstellen, doch lustig ist diese andauernde Diskriminierung überhaupt nicht. Trotz der eindeutigen Rechtsprechung beharren Union und FDP darauf, die eingetragenen Lebenspartnerschaften gegenüber der Ehe weiter zu benachteiligen. Dies betrifft in erster Linie das Steuerrecht, die kindbezogenen Leistungen und das Adoptionsrecht. Sie verstecken sich dabei hinter den bei dem Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren. Offensichtlich verzichten sie darauf, dass der Gesetzgeber die verfassungswidrige Diskriminierung beendet und warten stattdessen eine Blamage vor den Gerichten erneut ab. Damit nehmen sie in Kauf, dass die Grundrechte von Lesben, Schwulen und deren Kinder jeden Tag weiterhin verletzt werden.

Viele andere von uns kritisierten Bestimmungen, die beispielsweise verpartnerte SchornsteinfegerInnen, selbstständige Blinde oder InhaberInnen von Sprengstoffmeisterlizenzen gegenüber ihren verheirateten KollegInnen benachteiligen, plant die Bundesregierung erst bei Gelegenheit anzupassen. Leider legt sich die Bundesregierung auf keinen Zeitplan fest.

Und schließlich stellt die Bundesregierung klar: wenn es um Pflichten oder Kürzungen staatlicher Leistungen geht, werden eingetragene Lebenspartnerschaften auch trotz gesetzlichen Wortlaut mit einbezogen. Wo es jedoch um Kompensation dieser Pflichten durch den Staat geht, bleibt es bei diskriminierender Gesetzesauslegung.

Diese gezielte Diskriminierung muss ein Ende haben. Entweder müssen Eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe vollständig gleichgestellt werden. Oder das Institut der Ehe wird endlich auch für homosexuelle Paare geöffnet.

Die Antwort auf die Große Anfrage finden Sie hier."