04.05.24 –
Beschluss auf der Landesdelegiertenkonferenz:
§22 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
"(1) Beim Landesverband besteht ein Landesschiedsgericht, eine Beschwerdekommission für Fälle sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt, eine Antidiskriminierungsstelle und eine Ombudsstelle."
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