Verankerung Antidiskriminierungsstelle und Umbenennung Beschwerdekommission für Fälle sexueller Belästigung

04.05.24 –

Beschluss auf der Landesdelegiertenkonferenz:

 

§22 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

"(1) Beim Landesverband besteht ein Landesschiedsgericht, eine Beschwerdekommission für Fälle sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt, eine Antidiskriminierungsstelle und eine Ombudsstelle."

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