Frauen* Vollversammlung

Und Frauen*Konferenz

Aufgaben

Die Frauen*Vollversammlung dient dem Austausch, der Vernetzung und der politischen Diskussion unter Frauen. Sie trifft Beschlüsse von grundlegender politischer und organisatorischer Bedeutung und koordiniert den Informationsfluss zwischen den Gliederungen und innerparteilichen Vereinigungen, dem Landesvorstand und der Abgeordnetenhausfraktion. Ihre Aufgaben sind insbesondere:

  • Beschlussfassung zu aktuellen politischen Fragen
  • Beschlussfassung über frauen- und geschlechterpolitische bzw. feministische Leitlinien des Landesverbandes
  • Abgabe von Voten zur Wahl der Sprecherin für Frauen- und Geschlechterpolitik im Landesvorstand

 

Zusammensetzung und Beschlussfähigkeit

Die Frauen*Vollversammlung steht allen weiblichen Mitglieder des Landesverbandes offen. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 10% der weiblichen Mitglieder anwesend sind. Andernfalls wird die Versammlung in eine Frauen*Konferenz umgewandelt.

Die Frauen*Konferenz kann die Aufgaben der Frauen*Vollversammlung wahrnehmen. Sie hat 50 Mitglieder. Diese setzen sich zusammen aus den für die Frauen*Konferenz gewählten weiblichen Delegierten der Bezirksgruppen, der Abteilungen, der innerparteilichen Vereinigungen und Vertreterinnen des Landesvorstands und der Fraktion im Abgeordnetenhaus. Die Delegierten werden für ein Jahr gewählt, unbeschränkte Wiederwahl ist möglich.

Die Frauen*Konferenz beschließt mit einfacher Mehrheit. Sie ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der Delegierten anwesend ist. Auch die Frauen*Konferenz ist für alle weiblichen Mitglieder öffentlich und diese haben das Rederecht. Weitere Informationen findest du in der Geschäftsordung der Frauen*Konferenz.

Geregelt sind die Frauen*Vollversammlung und Frauen*Konferenz in §13 und §14 der Satzung unseres Landesverbands.

Beschlüsse

Alle Beschlüsse und Positionen von Bündnis 90/Die Grünen Berlin ab 2007 sind im Beschlussarchiv einzusehen.