29.05.24 –
Beschluss auf dem Landesausschuss:
Wir fordern, den Findungsprozess für Leitungspersonen in Kultureinrichtungen entscheidend zu reformieren, die Praxis der Hinterzimmer-Entscheidungen endlich zu beenden und Beschlüsse auf demokratische, transparente und partizipative Grundlagen zu stellen.
- Wir fordern die ausnahmslose Umsetzung des Berliner Gleichstellungsgesetzes für alle Positionen von Kultureinrichtungen. Alle Positionen müssen öffentlich und international (englischsprachig) ausgeschrieben werden.
- Wir fordern bei Spitzenpositionen die Einführung einer Findungskommission, die den Mindeststandard gesellschaftlicher Vielfalt abdeckt und in denen verschiedene Expert*innen vertreten sind.
- Die Besetzung der Kommissionen muss demokratisch und transparent erfolgen, d.h. es braucht eine öffentliche Bekanntgabe der Beteiligten der Findungskommission bereits in der Ausschreibung mit Begründung für ihre Benennung. Ebenso sollten die Auswahlkriterien sowie Zeitläufe und Prozesse der Entscheidungsfindung öffentlich sein.
- Sinnvoll wäre es, bei allen Prozessen folgende Gruppen zu beteiligen: Gewählte Mitglieder (künstlerisch und nicht-künstlerisch) des betroffenen Hauses, Leitungsmitglieder eines vergleichbaren Hauses, Gewählte von Betriebs- oder Personalräten, Zuschauer*innen, engagierte Fördervereine, die Stadtgesellschaft, Organisationen mit überregionaler Expertise sowie Expert*innen für Diversität, Nachhaltigkeit, Inklusion, Gleichstellung und kulturelle Bildung.
- Wir fordern, bei jeder Besetzung zu prüfen, ob ein Leitungsteam die bessere Alternative ist als die Bestellung einer einzelnen Person.
- Wir fordern, dass bei der Besetzung der Leitungspositionen Menschen aus marginalisierten Gruppen bei gleicher Eignung immer Vorrang gegeben wird und alle Geschlechter und nicht-binäre Personen in gleicher Weise berücksichtigt werden.
- Wir fordern, dass jede*r Bewerber*in für eine Leitungsposition ein Konzept zur Weiterentwicklung der Institution in punkto Nachhaltigkeit sowie Diversität in Programm, Personal und Publikum vorlegen muss.