04.05.24 –
Beschluss auf der Landesdelegiertenkonferenz:
1. § 13 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
"Sie ist vom Landesvorstand unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens sieben Wochen einzuladen."
2. § 16 Absatz 2 Satz 3 wird wie folgt gefasst:
"Die Einladung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens sieben Wochen."
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