Einladungsversand per Mail

04.05.24 –

Beschluss auf der Landesdelegiertenkonferenz:

1. § 13 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

"Sie ist vom Landesvorstand unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens sieben Wochen einzuladen."

 

2. § 16 Absatz 2 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

"Die Einladung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens sieben Wochen."

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