Protokoll der Sondersitzung der Berliner LAG Frieden und Internationales vom 18.Oktober 2010

02.11.10 –

Protokoll der Sondersitzung der Berliner LAG Frieden und Internationales vom 18.Oktober 2010


Beginn: 19:10 Uhr
Ende: 23:10
Anwesend: 2 Frauen, 14 Männer
Protokoll: Sophie


Einziger TOP: Besprechung des Nahostantrags N-01 des Bundesvorstands (Beschluss vom 15.10.2010), Abstimmung über Änderungsanträge der Mitglieder der LAG


I. Abstimmung über die Vorgehensweise der Besprechung von N-01
– 3 Optionen zur Auswahl:
a)  N-01 im Einzelnen durchgehen, Änderungsanträge jeweils an den entsprechenden Stellen im Text diskutieren und abstimmen
b) Globalalternative erstellen und beantragen
Argumente:  N-01 sei insgesamt zu „israellastig“; es fehlen Argumente und Ausführungen bspw. zur Nakba, zur palästinensischen Flüchtlingsproblematik und zum Selbstverteidigungsrecht.
c) LAG möge folgende (zweistufige) Vorgehensweise für die BAG Frieden/Internationales beschließen:
1. die BAG beantragt eine Globalalternative (“N-02″)
und
2. die BAG beantragt eine Serie von Änderungsanträgen zu einzelnen Stellen, und zwar wortgleich sowohl zu N-01 als auch zu N-02.
Argument: Selbst wenn die Kampfabstimmung um N-02 verloren würde, wäre damit kein einziger der einfachen Änderungsanträge verloren. Diese kämen dann alle als Änderungsanträge zu N-01 zum Zuge.
– Diskussion in der LAG:
• Es wurde darauf hingewiesen, dass der Antrag N-01 bereits eine wirkliche Veränderung gegenüber vergangenen Positionierungen der Grünen darstellt.
• N-01 sei wesentlich konsensfähiger, eine Globalalternative dazu sei nicht durchzubringen. Insofern seien einzelne Änderungsanträge eher dazu geeignet, das Abstimmungsverfahren in der BAG und später in der BDK zu „überstehen“.
• Einige Mitglieder der LAG wiesen darauf hin, dass eine Globalalternative ihrer Ansicht nach zwar nicht wünschenswert sei, jedoch keines Falls die Gelegenheit versäumt werden dürfe, noch in dieser LAG-Sitzung Erweiterungsanträge bzgl. wichtiger, in N-01 fehlender Gesichtspunkte zu beschließen.
• Es müsse auf die „Konsensfähigkeit“ der einzelnen Änderungsanträge geachtet werden, ansonsten würden auch alle anderen Änderungsanträge „geschwächt“.


– Abstimmung 1:
 
                                          Option             Pro-Stimmen      
a) Änderungsanträge zu N-01                11      
b) Globalalternative                                   2      
c) Zweistufiger Verfahrensvorschlag    1     


– Abstimmung 2:
 
                                          Option    Pro-Stimmen      
a) Änderungsanträge zu N-01    11      
b) Globalalternative                         3     
-->  Ergebnis: Die LAG beschließt, N-01 im Einzelnen durchzugehen und Änderungsanträge jeweils an den entsprechenden Stellen im Text zu diskutieren und abzustimmen.


II. Inhaltliche Besprechung von N-01
Zeile 13: „…zentrale Fragen wie Jerusalem…“
– Antrag: „ …. zentrale Fragen wie Jerusalem als Hauptstadt von Israelis und Palästinensern“
– Diskussion:
• Es herrschte teilweise Unverständnis über diesen Antrag, schließlich sei die Haltung der Grünen zu diesem Thema bekannt (Ostjerusalem gehöre nicht zu Israel) und müsse deshalb nicht gesondert in Zeile 13 erwähnt werden.
• Andere LAG-Mitglieder unterstützten den Antrag; die Grünen sollten an dieser Stelle nicht „schwammig“ bleiben, sondern konkrete Forderungen stellen. Dazu gehöre auch, dass Ostjerusalem an Palästina zurückgegeben werden muss.
– Ergebnis: Einigung darauf, den Punkt an anderer Stelle in N-01 („Die Situation in Palästina“) zu diskutieren

Zeile 0: „Grundlinien grüner Nahostpolitik…“
– Antrag: „ Grundlinien bündnisgrüner Nahostpolitik…“
– Begründung: Entstehungsgeschichte von Bündnis 90/Die Grünen würde sonst nicht gewürdigt
– Abstimmung:
 
PRO    CONTRA    Enthaltungen      
10              1                  3     
– Ergebnis: Antrag beschlossen. Anschließend stellte sich heraus, dass der Antragsteller sich mit seinem Antrag auf alle diesbezüglichen Stellen im Text beziehen wollte. LAG einigte sich darauf, dies zumindest hinsichtlich der relevanten Überschriften im Text als Änderung zu beantragen.

Zeile 82/83: “Die Situation der israelischen AraberInnen und der BeduinInnen…”
– Antrag 1: Zeile 82/83 ersetzen durch “Die Situation der Israelis mit arabischer bzw. palästinensischer Identität…”
– Begründung: Formulierung in Anlehnung an Zeile 113 ist besser, weil die rechtliche Sonderstellung der BeduinInnen (und DrusInnen) in Israel einen Spaltungsversuch fördern soll. Vgl. Zeile 112 (N-01)
– Diskussion:
• Ein LAG-Mitglied sprach sich dafür aus, N-01 in Zeile 82/83 unverändert beizubehalten, da an dieser Stelle die besondere Benachteiligung der AraberInnen und der BeduinInnen hervorgehoben werden soll.
• Änderungsantrag 2 eines anderen Mitglieds: N-01 in Zeile 82/83 so lassen, aber in Klammern den Zusatz „DrusInnen und BeduInnen“ anzufügen.
• Änderungsantrag 3 eines anderen Mitglieds: “Die Situation der Israelis mit arabischer bzw. palästinensischer Identität, einschließlich der BeduInnen …”
• Einigung darauf, den Vorschlag 3 zur Abstimmung zu stellen.
– Abstimmung/Ergebnis: Einstimmige Annahme von Vorschlag 3.

GO-Antrag: Aufgrund der bereits fortgeschrittenen Zeit und der Fülle von zur Diskussion anstehenden Änderungsanträgen à Änderung der Vorgehensweise der Besprechung
– Vorschlag:
1. Antrag stellen
2. Evtl. Nachfragen
3. Evtl. eine Gegenrede
4. Evtl. eine Pro-Rede/Begründung
5. Abstimmung
– Vorgehensweise wurde beschlossen; Ausnahmen dazu sollten nur noch an einzelnen Textstellen gemacht werden, wo dies von den LAG-Mitgliedern ausdrücklich erwünscht werde.

Nach Zeile 90 (als neue Zeile 91) einfügen:
– Antrag: „Israelis können, wenn sie wollen, die Existenz der unter Besatzung lebenden Bevölkerung weitgehend ignorieren, dank der Sichtblende aus Beton.“
– Abstimmung:
 
PRO    CONTRA    Enthaltungen      
6              4                   3     
– Ergebnis: Antrag wurde angenommen.

Zeile 104: “dem Ausbau von Siedlungen, der Fragmentierung der Westbank und der teilweisen Besiedlung von Ostjerusalem eine schleichende Annexion”
– Antrag: Zeile 104 ersetzen durch:  ”dem völkerrechtswidrigen Ausbau von Siedlungen und SiedlerInnenstrassen in der Westbank einschließlich Ostjerusalems und ihrer Fragmentierung einen schleichenden Annexionsversuch”
- -Begründung: Ostjerusalem ist völkerrechtlich gesehen integraler Bestandteil des Westjordanlandes und nichts von dem, was Israel tut oder behauptet, kann daran etwas ändern. Die abweichende Rechtsposition Israels ist haltlos, wird von keinem anderen Staat unterstützt und darf auch von den Grünen keinesfalls unterstützt werden. Alle Siedlungen, ihr Ausbau und ihre Verbindung sind eindeutig völkerrechtswidrig und begründen keinerlei Rechtsposition Israels, gegenteilige Behauptungen sind friedensgefährdend und Grüne sollen ihnen entschieden entgegentreten.
– Vorschlag eines LAG-Mitglieds: Modifizierung des Änderungsantrags:
„dem völkerrechtswidrigen Ausbau von Siedlungen und SiedlerInnenstrassen in der Westbank einschliesslich Ostjerusalems und ihrer Fragmentierung und der damit verbundenen Verdrängung und Vertreibung von PalästinenserInnen einen schleichenden Annexionsversuch”
– Einigung der LAG darauf, den modifizierten Vorschlag zur Abstimmung zu stellen.
– Abstimmung:
 
PRO    CONTRA    Enthaltungen      
11              -                   2     
– Ergebnis: Modifizierter Antrag angenommen.

Zeile 112: “ca. 1,2 Millionen israelische BürgerInnen palästinensischer Identität”
– Antrag:  Ersetzung durch: “israelische BürgerInnen arabischer bzw. palästinensischer Identität”
– Begründung: Die Fassung von N-01 könnte als Unterstützung für den Versuch der israelischen Rechten gelesen werden, die Betroffenen auszubürgern oder mindestens mit dem Friedesschluss zwangsweise zu palästinensischen StaatsbürgerInnen zu machen.
– Diskussion in der LAG:
• Ein LAG-Mitglied macht den Vorschlag, auch gleich die Zahl 1,2 in 1,4 Millionen zu ändern, da dies der Wahrheit entspräche.
•Die Nachfrage, womit die Zahl 1,4 belegt werden könne, blieb ungeklärt; Vorschlag wurde vorerst zurückgezogen und soll nochmal überprüft werden.
– Abstimmung:
 
PRO    CONTRA    Enthaltungen      
Rest        1                   3     
– Ergebnis: Antrag wird angenommen.

Zeilen 120 bis 123: Eine „nationale Versöhnung“ zwischen Hamas und Fatah ist nicht in Sicht. Sowohl die Fatah-„Regierung“ in Ramallah als auch die Hamas-„Regierung“ in Gaza sind offensichtlich an der Konsolidierung ihrer Macht stärker interessiert als an einer Wiederherstellung der nationalen Einheit.
– Antrag: Zeile 120-123 (Mitte) streichen.
– Begründung: Zeile 120-123 sei geradezu Hamas-feindlich; die Spaltung der palästinensischen Regierung sei „vom Ausland gemacht“, Schuld sei die Ignorierung der Hamas-Regierung seitens Isarel und den USA.
– Abstimmung:
 
PRO    CONTRA    Enthaltungen      
2                  12                2     
– Ergebnis: Antrag abgelehnt.

Zeilen 144/145: „Die Hamas hat ein islamistisches Regime aufgebaut,…“
– Antrag: Das Wort  „islamistisches“ streichen.
– Gegenrede: Die Hamas  hätte teilweise durchaus islamistische Züge und Ziele.
– Pro-Rede: Die Hamas sei selbst zwar eine islamistische Partei/Bewegung sei, aber man könne nicht davon sprechen, dass sie ein islamistisches Regime aufgebaut hätte.
– Abstimmung:
 
PRO    CONTRA    Enthaltungen      
5                 2                   6     
– Ergebnis: Antrag angenommen.

Zeile 152: “Die nun vom israelischen Kabinett beschlossene Lockerung der Blockade in Form einer Negativliste begrüßen wir als einen ersten wichtigen Schritt zur Beendigung dieses Zustands.”
– Antrag: Zeile 152 ersetzen durch: “Der nun vom israelischen Kabinett beschlossene Lockerung der Blockade in Form einer Negativliste müssen umgehend die unmittelbare, bedingungslose und dauerhafte Öffnung von Zugängen zu Gaza mit internationalem Grenzmanagement für den Verkehr von humanitärer Hilfe, kommerziellen Gütern und Personen nach und aus Gaza folgen.”

– Begründung: die Grüne Partei sollte hier nicht hinter den auf grüne Initiative hin von allen Bundestagsfraktionen am 1.7. beschlossenen Antrag “Ereignisse um die Gaza-Flottille aufklären, Lage der Menschen in Gaza verbessern, Nahost-Friedensprozess unterstützen” vom 29.6. – siehe www.gruene- bundestag.de/cms/default/dokbin/345/345959.interfraktioneller_antrag_ereignisse_um.pdf – zurückfallen und vgl. Z 341 – 347.


– Gegenrede: Die Punkte bzgl. der Gütern und Personen stehe so ähnlich schon in den Spiegelstrichen.
– Pro-Rede: Es schade nicht, dass schon an dieser Stelle zu erwähnen. E s wäre gut, den Wortlaut des erfolgreichen BT-Antrags hier aufzugreifen.
– Abstimmung:
 
PRO    CONTRA    Enthaltungen      
8                 -                   5     
– Ergebnis: Antrag angenommen.

Zeile 55/56: „…nach wie vor Israel als jüdischer Staat nicht akzeptiert wird, …“
– Antrag: Streichung
– Diskussion in der LAG:
• Erklärung der Textgenese.
• Gegenrede: Antrag sei abzulehnen, da diese Formulierung bereits  eine Kompromissformulierung sei. Außerdem sei der Begriff „jüdischer Staat“ historisch begründet (Verweis auf Theodor Herzl, „Der Judenstaat“)
• Pro-Rede: Die Formulierung „jüdischer Staat“ sei nicht einmal von allen Israelis getragen.
• Mehrere LAG-Mitglieder sind der Ansicht, dass diese Formulierung sehr wohl von der Mehrheit in Israel getragen werde.
• Vorschlag 1 seitens des Antragsstellers: Modifizierung des Antrags dahingehend: „…nach wie vor Israel wegen seiner jüdischen Bevölkerung nicht akzeptiert wird, …“
• Vorschlag 2 seitens  eines anderen LAG-Mitglieds: Ähnliche  Formulierung, wie die des AutorInnenpapiers wieder aufgreifen -> „nach wie vor Israels Existenzrecht nicht akzeptiert.“
– Abstimmung über Vorschlag 1:
 
PRO    CONTRA    Enthaltungen      
4                  7                 -     
– Abstimmung über Vorschlag 2:
 
PRO    CONTRA    Enthaltungen      
5                   4                  2     
– Ergebnis: Vorschlag 1 = abgelehnt, Vorschlag 2 = angenommen.


Zeilen 175 ff.: “durch ihre Unfähigkeit zu einer gemeinsamen Position zu finden als relevanter Akteur in Krisensituationen ausfällt, da Deutschland mit seiner einseitigen Position für Israel und Frankreich mit seiner für die PalästinenserInnen blockiert hat.”
– Antrag: Ersetzen durch : “unfähig ist eine gemeinsame Position zu finden und damit als relevanter Akteur in Krisensituationen ausfällt. Nicht zuletzt die Bundesregierung hat durch ihre einseitige Parteinahme für Israel ein gemeinsames Vorgehen blockiert.”
– Begründung: Zweiter Satz wieder wie im Original AutorInnenpapier, erster Satz redaktionell angepasst.
– Abstimmung/Ergebnis: Antrag einstimmig angenommen.


Zeile 207: “Die einzigartige Beziehung zu Israel und die Verpflichtung gegenüber seinem Recht auf Sicherheit sind Eckpfeiler deutscher Außenpolitik.”
– Antrag 1: Ersetzen durch “Die einzigartige Beziehung Deutschlands zu Israel und seine Verpflichtung gegenüber Israels BürgerInnen und ihrem Recht, in Israel frei von Furcht zu leben, ist Eckpfeiler deutscher Außenpolitik.“
– Begründung: “Recht auf Sicherheit” ist innenpolitisch ein Kampfbegriff von Law-and-Order-PolitikerInnen.
–Änderungsantrag 2 eines anderen LAG-Mitglieds: Zeile 207-208 (Mitte) ersetzen durch: „ Das Ziel Deutschlands ist es sich für die Menschenrechte einzusetzen – aller, Israelis und PalästinenserInnen im gleichen Maße.“


– Abstimmung über Änderungsantrag 2:
 
PRO    CONTRA    Enthaltungen      
2                 6                  3     


– Abstimmung über Änderungsantrag 1:
 
PRO    CONTRA    Enthaltungen      
7               2                   3     
– Ergebnis: Antrag 1 angenommen, Antrag 2 abgelehnt.
Zeile 216: “die historische Schuld Deutschlands”
– Antrag 1: Ersetzen durch:  ”das Schuldigwerden sehr vieler Deutscher im Dritten Reich“
– Begründung: Schuldig werden einzelne Menschen, nicht Staaten bzw. Staatsnationen
– Diskussion in der LAG:
• Gegenrede und Pro-Rede
• Änderungsvorschlag 2 eines LAG-Mitglieds: „die historische Schuld Deutschlands“ ersetzen durch „die historische Verantwortung Deutschlands“
•Änderungsvorschlag 3 des ursprünglichen Antragstellers: „die historische Schuld Deutschlands“ ersetzen durch „die historisch gewachsene Verantwortung Deutschlands“
• Einigung der LAG nur den  Änderungsvorschlag 2 als Antrag zur Abstimmung zu stellen.
– Abstimmung/Ergebnis: Änderungsvorschlag 2 bei einer Enthaltung angenommen.


Zeile 225: „Dauerhaft können Frieden und Sicherheit für Israel nur gesichert werden, wenn alle nahöstlichen Staaten und Gesellschaften in Sicherheit und Frieden leben.“
– Antrag: „Dauerhaft können Frieden und Sicherheit für Israel nur gesichert werden, wenn auch Palästina und seine übrigen Nachbarstaaten in Sicherheit und Frieden leben.“
– Begründung: Das „alle nahöstlichen Staaten und Gesellschaften“ erleichtert es verbal, den Frieden zwischen Israel und Palästina auf eine gesamt-nahöstliche Friedenskonferenz zu verschieben, wo dann eine umfassende Paketlösung für alle Konflikte der Region auszuhandeln wäre – was sich in jahrzehntelang ergebnislos dahinschleppenden kann. Auch lässt es  die Möglichkeit als denkbar erscheinen, der palästinensischen Gesellschaft „Sicherheit und Frieden“ ohne eigenen Staat zu geben.
– Gegenrede/ Pro-Rede
– Abstimmung:
 
PRO    CONTRA    Enthaltungen      
5                7                        -     
– Ergebnis: Antrag abgelehnt.


Zeile 227: „Solidarität mit“
– Antrag: Ersetzen durch: „Unterstützung von“
– Begründung: Das Wort „Solidarität bezeichnet ein Verhältnis zwischen Menschen, nicht Staaten.
--> Redaktioneller Änderungsantrag.


Zeile 236: “mit den sogenannten Parametern des ehemaligen US-Präsidenten Clinton vom Dezember 2000,…”
– Antrag:  Streichen
– Gegenrede: Antrag müsse erst überprüft werde.

– Pro-Rede/Begründung: Die Clinton-Parameter sind keine Verhandlungsergebnisse, sondern nur ein improvisierter US-Vorschlag, den Clinton am 23. 12. 2000 den Delegationen noch nicht einmal schriftlich aushändigen wollte, sondern bloß in deren Notizblöcke diktieren ließ (der Wortlaut ist trotzdem gesichert, siehe www.peacelobby.org/clinton_parameters.htm oder www.swp-berlin.org/common/get_document.php ). Wer sich das nicht komplett ansehen möchte, für den habe ich hier zwei Kostproben für Clintons windige Formelkompromisse: “I understand that the Israeli position is that Palestine should be defined as a “demilitarized state” while the Palestinian side proposes “a state with limited arms.” As a compromise, I suggest calling it a “non-militarized state.” This will be consistent with the fact that in addition to a strong Palestinian security forces. Palestine will have an international force for border security and deterrent purposes.”; “Palestinian sovereignty over the Haram, and Israeli sovereignty over a) the Western Wall and the space sacred to Judaism of which it is a part; b)the Western Wall and the Holy of Holies of which it is a part.” Die palästinensische Seite hat diesen Vorschlag am 1. 1. 2001 höflich, aber unmissverständlich zurückgewiesen, mit m.E. leicht nachvollziehbarer Kritik – siehe www.nad-plo.org/inner.php Daher können sie auf keinen Fall zu den “wesentliche[n] Grundlagen für weitere Verhandlungen in Richtung auf eine Zwei-Staaten-Regelung” gerechnet werden.


– GO-Antrag des Gegenredners: Prüfung des Änderungsantrags auf seine Korrektheit hin solle von der BAG durchgeführt werde.
– Abstimmung über den GO-Antrag:
 
PRO    CONTRA    Enthaltungen      
3                   8                  1     
– Ergebnis: GO-Antrag abgelehnt.
– Inhaltliche Gegenrede gegen den Änderungsantrag: „Clinton-Parameter“ müssten im Gesamtzusammenhang des N-01-Textes gesehen werden.
– Pro-Rede: Nicht einmal die USA würden die sog. „Clinton-Parameter“ als Verhandlungsbasis ansehen.
– Abstimmung:
 
PRO    CONTRA    Enthaltungen      
6            1                               5     
– Ergebnis: Änderungsantrag angenommen.


GO-Antrag auf eine 3- bis 5-minütige Pause wurde mehrheitlich abgelehnt.

Zeile 255: „ausgewogene Rolle der EU”
– Antrag: Ersetzen durch “die Asymmetrie ausgleichende und Blockaden lösende Rolle der EU”
– Begründung: “Ausgewogenheit” war der Schlachtruf der Kohl-CDU, mit dem sie die ihrer Ansicht nach “linkslastige” Haltung der öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radiosender neutralisieren wollte und das auch weitgehend geschafft hat.
– Abstimmung:
 
PRO    CONTRA    Enthaltungen      
6                   4                   2     
–Ergebnis: Antrag angenommen.


Zeile 256: “Westbank und Ost-Jerusalem“
–Antrag: Ersetzen durch “Westbank einschließlich Ostjerusalems“
– Begründung: Ostjerusalem ist völkerrechtlich gesehen integraler Bestandteil des Westjordanlandes und nichts von dem, was Israel tut oder behauptet, kann daran etwas ändern. Die abweichende Rechtsposition Israels ist haltlos, wird von keinem anderen Staat unterstützt und darf auch von den Grünen keinesfalls unterstützt werden.
– Abstimmung/Ergebnis: Antrag bei einer Enthaltung angenommen.

Zeilen 257: „…irreversibel zu werden.“
– Antrag: Nach „…irreversibel zu werden.“ einfügen: „Jeglicher völkerrechtswidrige Siedlungsbau muss sofort eingestellt werden.“
– Begründung: Im gesamten Absatz (Zeilen 256- 264) fehlen politische Forderungen.
– Abstimmung:
 
PRO    CONTRA    Enthaltungen      
10               -                       2     
– Ergebnis: Antrag angenommen.


Zeile 260: „…gefordert wird, immer schwieriger.“
– Antrag: Nach „…gefordert wird,“ einfügen: „und von uns unterstützt wird,“
– Begründung: In diesem Abschnitt geht es um die Grundlinien bündnisgrüner Politik, also sollte der Absatz nicht nur deskriptiv/analytisch sein, sondern auch eigene Forderungen postulieren, hier bitten wir die BAG generell nochmal den letzten Absatz in dieser Hinsicht zu bearbeiten.
– Abstimmung/Ergebnis: Antrag einstimmig angenommen.

Zeile 265:
– Antrag: Als neue Zeile 265 einfügen: „Wir wollen nicht das Ergebnis der Verhandlungen vorwegnehmen, es müssen aber mindestens Ausgangsbedingungen für diese geschaffen werden. Das Ziel jeder Verhandlung muss ein Staat Palästina sein, das dem Staat Israel vollkommen gleichberechtigt gegenübersteht, mit allen Hoheitsrechten und mit einem Territorium, das bei nur kleineren und gleichwertig zu kompensierenden Grenzkorrekturen im Wesentlichen das Gebiet umfasst, das Israel seit 1967 besetzt hält, damit auch beide Staaten Jerusalem als Hauptstadt nutzen können, und mit der garantierten Verbindung beider Staatsteile miteinander.“
– Abstimmung:
 
PRO    CONTRA    Enthaltungen      
7                 -                        3     
– Ergebnis: Antrag angenommen.


Zeile 274: “internationalen Resolutionen“
– Antrag: Ersetzen durch “UN-Resolutionen“
– Begründung: Nicht jede multilaterale Resolution, z.B. die der Arabischen Liga, ist geeignet.
– Gegenrede: Auch das Wort „UN-Resolutionen“ sei „schwammig“.
– Pro-Rede: „UN-Resolutionen“ sei aber immer noch griffiger in diesem Zusammenhang.
– Abstimmung:
 
PRO    CONTRA    Enthaltungen      
5                    2                 3     
– Ergebnis: Antrag angenommen.

Zeile 280: Nach „Nahostpolitik“
– Antrag: Einfügen: „, vor.“
--> Redaktioneller Änderungsantrag, keine Abstimmung.

Zeile 281: “zur raschen Aufnahme von“
– Antrag: Ersetzen durch: “zum erfolgreichen Abschluss von“
– Begründung: Selbsterklärend
– Abstimmung:
 
PRO    CONTRA    Enthaltungen      
Rest               2              -     
–Ergebnis: Antrag angenommen.


Zeile 295: “könnten“
– Antrag: Ersetzen durch “sollten“
– Begründung: Selbsterklärend
– Ergebnis: Antrag einstimmig angenommen.

Zeile 310: „Grenzmanagement.“
– Antrag: Nach „Grenzmanagement.“ einfügen: „auch mit Streitkräften). Die Sicherheit Israels muss vor allem dadurch gewährleistet werden, nicht aber durch eine weitere israelische Besetzung palästinensischen Territoriums.“
– Abstimmung:
 
PRO    CONTRA    Enthaltungen      
2               5                   3     
– Ergebnis: Antrag abgelehnt.

Zeile 301: „leisten;“
– Antrag: Nacht „leisten;“ neu einfügen: „Ein mehr als nur symbolisches Rückkehrrecht von Flüchtlingen muss gewährleistet sein.“
– Gegenrede: Antrag im Grunde genommen richtig, sollte aber noch ausgebaut werden (Stichwort: „Nakba“).
– Verfahrensvorschlag: Einzelne Mitglieder der LAG beraten noch einmal über diesen Punkt und bringen dann einen entsprechenden Änderungsvorschlag bei der BAG ein.
– Abstimmung über den Verfahrensvorschlag:
 
PRO    CONTRA    Enthaltungen      
Rest           -                    1     
– Ergebnis: Verfahrensvorschlag angenommen.


– Nachtrag zur LAG-Sondersitzung:
Kim, Felix und Phil haben sich diesbezüglich auf folgenden Antrag geeinigt: Nach  Zeile 154 soll nun eingefügt werden:

“In der palästinensischen Perspektive auf den Konflikt spielen Vertreibung und Flucht im Zusammenhang mit der Staatsgründung Israels eine zentrale Rolle. In dieser sogenannten Nakba (arabisch für „Katastrophe“) ist der überwiegende Teil der palästinensischen Bevölkerung aus dem heutigen Israel teils vertrieben worden, teils unter dem Eindruck zahlreicher Massaker geflohen. Sie hofften, bald wieder heimkehren zu können, wie es ihnen eine VN-Resolution versprach. Wenn heute PalästinenserInnen aus ihren Häusern in Ost-Jerusalem vertrieben werden und diese dann geräumt werden, um Platz für jüdische SiedlerInnen zu machen, so ist dies aus palästinensischer Sicht eine Fortsetzung der Nakba. Diese Verbrechen sind in Israel lange geleugnet, gerechtfertigt und verharmlost worden; inzwischen hat aber in Teilen der israelischen Gesellschaft eine kritische Auseinandersetzung damit stattgefunden. Die Anerkennung dieses Unrechts durch Israel wird eine Grundvoraussetzung für eine nachhaltige Friedensregelung sein.
Über die Anerkennung hinaus stellt sich auch die Frage der Wiedergutmachung und damit des Rückkehrrechts der palästinensischen Flüchtlinge und ihrer Nachkommen. Die meisten jüdischen Israelis wollen jedoch einen Staat mit jüdischer Mehrheit, die bei einer Rückkehr aller Flüchtlinge gefährdet wäre. In ihrer Reaktion auf die sogenannten Clinton-Parameter hat die palästinensische Verhandlungsdelegation erklärt, dass sie bereit ist, flexibel und kreativ über Mechanismen zur Implementierung des Rückkehrrechts nachzudenken, die die israelischen Anliegen berücksichtigen. An dieses konstruktive Angebot sollten die Friedensverhandlungen anknüpfen; das Rückkehrrecht von vornherein als inkompatibel mit den israelischen Bedürfnissen zu verwerfen bedeutet dagegen, das palästinensische Narrativ zu negieren und damit die Verhandlungen zu blockieren.
Zu unterscheiden von Anerkennung und Wiedergutmachung ist die Entschädigung für materielle Verluste wie z. B. enteignete Häuser und Grundstücke. Hier ist die internationale Gemeinschaft in der Pflicht, durch erhebliche finanzielle Unterstützung Israels einen Beitrag zur Regelung des Flüchtlingsproblems zu leisten.”


Zeile 317: „und den Ergebnissen der NVV-Überprüfungskonferenz Nachdruck verleihen.“
–Antrag: Streichen
– Begründung: Israel hat den NVV-Vertrag nie unterzeichnet, deswegen bindet er Israel auch nicht und die NVV-Unterzeichnerstaaten können Nicht-Unterzeichnerstaaten wie Israel auch zu nichts verpflichten.
– Gegenrede und Pro-Rede
– Abstimmung:
 
PRO    CONTRA    Enthaltungen      
1            Rest                  -     
– Ergebnis: Antrag abgelehnt.


Zeile 321: “Alle Mitgliedsstaaten der Arabischen Liga erklären darin ihre Bereitschaft, die Beziehungen mit Israel zu normalisieren, wenn die Besatzung beendet und eine Friedensvereinbarung getroffen wird.“
–Antrag: Ersetzen durch “Alle Mitgliedsstaaten der Arabischen Liga erklären darin ihre Bereitschaft, Israel anzuerkennen und normale Beziehungen zu ihm aufzubauen, wenn alle besetzten Gebiete geräumt werden, Palästina ein unabhängiger Staat mit Ostjerusalem als Hauptstadt wird und die Flüchtlingsfrage einvernehmlich gelöst wird.“

– Begründung: Die gegenwärtige Formulierung ist sehr selektiv – vgl die offizielle Übersetzung www.al-bab.com/Arab/docs/league/peace02.htm .


– Abstimmung:
 
PRO    CONTRA    Enthaltungen      
Rest       -                  2     
–Ergebnis: Antrag angenommen.

Zeile 315: „knüpfen.“
– Antrag: Nach „knüpfen.“ neu einfügen: „Position gegen die rechten Kräfte in Israel zu beziehen, die versuchen, die Verhandlungen zu torpedieren: Die Anerkennung Israels durch Palästina „als jüdischen Staat“ wird z.Z. von keinem Staat der Welt ausdrücklich getragen, die israelische Forderung danach steht bei den Palästinensern im Verdacht, als Verhandlungskiller aus dem Hut gezogen worden zu sein und bei den israelischen Linken als Grundlage für die Entdemokratisierung des eigenen Staates. Diese Forderung ist daher abzulehnen.“
– Gegenrede: Im Grunde ein guter Antrag, sollte aber sauberer formuliert und nochmal durchdacht werden.
– Verfahrensvorschlag: Einzelne Mitglieder der LAG beraten noch einmal über diesen Punkt und bringen dann einen entsprechenden Änderungsvorschlag bei der BAG ein.
– Abstimmung über den Verfahrensvorschlag = einstimmig angenommen.

– Nachtrag zur LAG-Sondersitzung:
Kim, Felix und Phil haben sich diesbezüglich auf folgenden Antrag geeinigt: Nach der Zeile 86 einfügen: 

“Einerseits gibt es auch positive Entwicklungen – so hat zum Beispiel eine auf Aussöhnung gerichtete Initiative in Galiläa erreicht, dass jüdischen SchülerInnen in einem Pilotprojekt frühzeitig Arabisch als erste Fremdsprache angeboten wird. Andererseits betreibt die ultranationalistische Rechte mit zahlreichen Gesetzesinitiativen die Ausgrenzung nichtjüdischer MitbürgerInnen; so auch mit dem vor kurzem im Kabinett beschlossenen Gesetzesentwurf, der von neuen nichtjüdischen StaatsbürgerInnen einen Loyalitätseid gegenüber Israel als jüdischem Staat verlangt. Der Versuch der Netanjahu-Regierung, die Anerkennung Israels als jüdischen Staat zum zentralen Punkt der Verhandlungen mit den PalästinenserInnen zu machen, ist in diesem Kontext zu betrachten.”

Zeile 329 f.: „und neue Handlungsspielräume um auf ein Ende der strategischen Unterstützung Syriens für die Hisbollah und die Hamas sowie seiner engen Bindung an den Iran hinzuwirken.“
– Antrag: Streichen.
– Begründung: Nicht die diplomatische Isolierung der Hisbollah, Hamas und Iran fördert den Frieden, sondern ihre vernünftige Einbeziehung in den Friedensprozess.
– Abstimmung:
 
PRO    CONTRA    Enthaltungen      
2               2                 Rest     
–Ergebnis: Antrag abgelehnt.

Zeile 333: „neuen Einheitsregierung“
– Antrag: „Einheitsregierung“ ändern in: „ Regierung der nationalen Einheit“
– Abstimmung:
 
PRO    CONTRA    Enthaltungen      
1              Rest               3     
–Ergebnis: Antrag abgelehnt.

Zeile 348: “Produkte aus den völkerrechtswidrigen Siedlungen in der Westbank keine EU Zollpräferenzen erhalten.“
– Antrag: Ersetzen durch: “nur Produkte aus Israel in den Grenzen von 1967 EU-Zollpräferenzen erhalten. Für Produkte aus den völkerrechtswidrigen Siedlungen in der Westbank soll es keinen Marktzugang in die EU geben.”
– Begründung: Zunächst einmal bedauert die LAG, dass der Bundesvorstand nicht auf das Anliegen der BAG eingegangen ist, an bestimmten Stellen Alternativen zur Abstimmung zu stellen. Inhaltlich ist die LAG der Ansicht, dass der optionale Satz des AutorInnenpapiers nur konsequent ist in Anerkennung des völkerrechtswidrigen Status der Siedlungen.
– Abstimmung:
 
PRO    CONTRA    Enthaltungen      
Rest       -                         2     
–Ergebnis: Antrag angenommen.

Zeile 350: „sich gegenüber Israel für eine Freilassung derjenigen politischen Gefangenen einsetzen, denen keine Straftat nachzuweisen ist.“
– Antrag 1: im Anschluss daran ergänzen um: „oder die minderjährig oder schwer krank sind oder deren Freilassung den Friedensprozess aus politischen Gründen fördern würde, besonders Marwan Barghuti, Abgeordnete und Kabinettsmitglieder.“
– Begründung: Selbsterklärend
– Diskussion in der LAG:
• Nachfrage zum Stichwort „Minderjährige“; Klarstellung, dass dies sich nur auf minderjährige politische Gefangene beziehe.
• Erklärung zur Textgenese: Die Formulierung an dieser Stelle war schon früher strittig; letztlich sollen alle politischen Gefangene frei kommen.
– Änderungsantrag 2: Nach „nachzuweisen ist“ einfügen: „oder deren Freilassung den Friedensprozess aus politischen Gründen fördern würde, besonders Marwan Barghuti, Abgeordnete und Kabinettsmitglieder.“
– Abstimmung darüber, welcher Antrag zur Abstimmung gestellt werden soll: Änderungsantrag 2 setzt sich mit 4 Prostimmen durch (Antrag 1 = 2 Stimmen, Enthaltungen = 3 Stimmen)
–Abstimmung über Änderungsantrag 2: Antrag einstimmig angenommen.

Zeile 354: „eine deutliche Reduzierung der Kontrollpunkte (“checkpoints”)“
– Antrag: Ersetzen durch ”Aufhebung aller Kontrollpunkte (“checkpoints”) jenseits der grünen Linie“
– Begründung: selbsterklärend
– Gegenrede: Antrag sei zu scharf gestellt, käme bei einer Abstimmung auf der BDK nicht durch
– Pro-Rede
– Abstimmung:
 
PRO    CONTRA    Enthaltungen      
3              2                  Rest     
–Ergebnis: Antrag angenommen.

Zeile360 f.: „legitimes Selbstverteidigungsrecht Israels nach Art. 51 UN-Charta“
– Hinweis eines Mitglieds: IGH habe in einer Entscheidung betont, dass das Selbstverteidigungsrecht nach Art. 51 UN-Charta ausdrücklich nur gegenüber Staaten gelte. Formulierung in Zeile 360/361 sei deshalb juristisch unsauber.
–Gegenrede: Die Formulierung in dieser Zeile sei das Ergebnis eines schwierigen Abstimmungs-prozesses innerhalb der LAG; man solle deshalb nun nicht mehr daran rütteln.
– Hinweis verläuft im Sand.

Zeile 367: “Wenn das weiterhin ausbleibt, sollen EU und Deutschland prüfen, ob diese Vorwürfe an die internationale Gerichtsbarkeit überwiesen werden können.“
–Antrag: Ersetzen durch: “Wenn das weiterhin ausbleibt, sollen EU und Deutschland die Überweisung dieser Vorwürfe an die internationale Gerichtsbarkeit unterstützen.“
– Begründung: Diese Konsequenz ist durch das humanitäre Kriegsvölkerrecht und durch das Friedensziel geboten.
– Abstimmung:
 
PRO    CONTRA    Enthaltungen      
Rest               -               1     
–Ergebnis: Antrag angenommen.

Zeile 374: “Dazu sollen beispielsweise Initiativen in Palästina gestärkt werden, die sich Antisemitismus entgegenstellen.“
–Antrag: Ersetzen durch: “Dazu sollen beispielsweise Initiativen in Palästina gestärkt werden, die Holocaust und Antisemitismus thematisieren.“
– Begründung: Die Ausgangsformulierung könnte so gelesen werden, als sei Antisemitismus ein Motiv für den legitimen und völkerrechtlich auch legalem Kampf von PalästinenserInnen ein pathologisches Motiv und insofern ein wesentliches Friedenshindernis.
–Gegenredner wenden sich vor allem gegen das Wort „thematisieren“.
– Pro-Rede: Dies müsse im Gesamtzusammenhang gesehen werden.
–Abstimmung:
 
PRO    CONTRA    Enthaltungen      
Rest             -               3     
–Ergebnis: Antrag angenommen.

Zeile 380: Nach “..einsetzen“
–Antrag: Ergänzen “und ganz besonders die gemeinsamen israelisch-palästinensischen Organisationen.“
– Begründung: Diese sind besonders wirksam und zukunftsweisend
–Abstimmung:
 
PRO    CONTRA    Enthaltungen      
Rest       1                         -     
–Ergebnis: Antrag angenommen.

Zeile 383: “Versöhnung von unten wächst“
–Antrag: Einfügen von: ”auch” (-> “Versöhnung auch von unten wächst”)
– Begründung: Die Bereitschaft auf Regierungsebene wäre für den Friedensschluss selbst ausreichend.
– Ergebnis: Antrag einstimmig angenommen.

Am Ende der LAG wurden einzelne Mitglieder noch einmal auf ihre „Arbeitsaufträge“ hingewiesen (siehe dazu die entsprechenden Nachträge im Protokoll).