Familienvielfalt rechtlich anerkennen – Abstammungsrecht endlich reformieren

15.07.26 –

Auf ihrer Sitzung vom 10. bis 12. Juli 2026 in Berlin hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Feministische Queer- und Lesbenpolitik von Bündnis 90/Die Grünen beschlossen:

Familienvielfalt rechtlich anerkennen – Abstammungsrecht endlich reformieren

1. Beschluss

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Feministische Queer- und Lesbenpolitik setzt sich für eine umfassende Reform des Abstammungsrechts ein. Ziel ist ein modernes, geschlechtsneutrales und diskriminierungsfreies Familienrecht, das die Lebensrealität queerer Familien anerkennt und das Kindeswohl konsequent in den Mittelpunkt stellt.

Kinder dürfen nicht unterschiedlich behandelt werden, weil sie in einer Ehe mit 2 Frauen, einer Regenbogenfamilie, einer Familie mit trans*, intergeschlechtlichen oder nicht-binären Eltern oder in einer anderen verantwortungsvoll gestalteten Familienform aufwachsen. Rechtliche Elternschaft muss dort anerkannt werden, wo Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen; queere Familien dürfen nicht weiterhin ungerechtfertigt anders behandelt werden.

Die BAG fordert deshalb eine Reform des Abstammungsrechts, die insbesondere:

  • die automatische rechtliche Elternschaft der Ehefrau oder anerkannten Partner*in der gebärenden Person ermöglicht,
  • ein einfaches Anerkennungsverfahren für unverheiratete Mit-Eltern unabhängig von der biologischen Elternschaft
  • die Stiefkindadoption als Regelfall für Co-Mütter beendet,
  • trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Eltern rechtlich gleichstellt,
  • soziale Elternschaft und Co-Elternschaft besser absichert,
  • klare Regelungen für medizinische und private Samenspenden schafft,
  • langfristig rechtliche Perspektiven für Mehrelternschaft entwickelt,
  • und alle Kinder unabhängig von ihrer Familienform von Geburt an rechtlich schützt

2. Ausgangslage

Mit dem Inkrafttreten der Ehe für alle am 1. Oktober 2017 wurde ein bedeutender Schritt zur rechtlichen Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare erreicht. Diese Paare können seitdem eine Ehe schließen und dieselben Rechte und Pflichten eingehen wie heterosexuelle Paare, jedoch blieb das Familienrecht hinter dieser
Öffnung zurück.

Das Abstammungsrecht orientiert sich bis heute weitgehend an einem Familienbild, das von einer Ehe zwischen Mann und Frau ausgeht, obwohl sich die gesellschaftliche Realität längst weiterentwickelt hat. Besonders deutlich wird diese Diskrepanz bei verheirateten Frauen, bei trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Eltern sowie in Co‐Elternschaft‐Konstellationen und Patchworkfamilien.

Eine verheiratete Frau, die ein Kind bekommt, macht ihre Ehefrau – anders als der Ehemann der gebärenden Person – bislang nicht automatisch zur rechtlichen 2ten Elternperson. Stattdessen muss die nicht gebärende Mutter häufig den Weg der Stiefkindadoption gehen, obwohl die Elternschaft von Beginn an gemeinsam
geplant und verantwortet wird.

Diese Ungleichbehandlung trifft vor allem die Kinder: Bis zum Abschluss eines Adoptionsverfahrens verfügen sie unter Umständen nur über einen rechtlichen Elternteil, mit entsprechenden Unsicherheiten bei zum Beispiel Sorge- und Vertretungsrechten, Unterhaltsansprüchen, Erbrecht, Krankenversicherung oder in
medizinischen Notfällen.

Trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Eltern sind weiterhin mit einem Recht konfrontiert, das überwiegend an die Kategorien „Mutter“ und „Vater“ anknüpft und damit Konflikte zwischen geschlechtlicher Selbstbestimmung und
rechtlicher Elternschaft erzeugt. Eltern können in Urkunden oder Registern mit Bezeichnungen geführt werden, die ihrer Geschlechtsidentität widersprechen, was zu Zwangsoutings führt und den Umgang mit Behörden, Bildungseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen erschwert.

Viele Kinder wachsen zudem in Co-Elternschaft-Konstellationen, Patchworkfamilien oder mit sozialen Elternteilen auf, die dauerhaft Verantwortung übernehmen, rechtlich jedoch nur unzureichend abgesichert sind. Bei privaten Samenspenden bestehen Unsicherheiten hinsichtlich Elternschaft, Verantwortung und rechtlicher Absicherung, weil klare gesetzliche Regelungen fehlen.

Ein modernes Abstammungsrecht muss diese gesellschaftliche Realität anerkennen, Familien nicht nach ihrer Entstehungsweise bewerten, sondern danach, wer dauerhaft Verantwortung für ein Kind übernimmt. Entscheidend ist nicht die Familienform, sondern das Kindeswohl; die mit der Ehe für alle begonnene rechtliche Gleichstellung muss familienrechtlich konsequent vollendet werden.

3. Familienvielfalt anerkennen – wo das geltende Abstammungsrecht an Grenzen
stößt

Kinder wachsen heute in ganz unterschiedlichen Familienformen auf; ausschlaggebend ist ein verlässliches, liebevolles und verantwortungsvolles Umfeld, nicht das traditionelle Familienmodell. Das aktuelle Abstammungsrecht wird dieser Vielfalt nicht gerecht und benachteiligt bestimmte Familienformen systematisch.

3.1 Familien mit 2 Müttern

Für Familien mit 2 Müttern besteht weiterhin die deutlichste Schutzlücke, obwohl 2 Frauen seit der Ehe für alle rechtlich Verantwortung füreinander übernehmen können.

Gründet ein verheiratetes weibliches Paar eine Familie, werden die Ehepartnerinnen nicht wie ein heterosexuelles Ehepaar behandelt; die Ehefrau der gebärenden Person wird nicht automatisch rechtliche Elternperson.

Statt einer automatischen Elternschaft ist für Co-Mütter regelmäßig eine Stiefkindadoption erforderlich, wodurch eine von Beginn an gelebte gemeinsame Elternschaft rechtlich schlechter gestellt wird. Diese Praxis vermittelt das
Signal, Elternschaft zwischen 2 Frauen müsse zunächst staatlich überprüft und bestätigt werden, während die Kinder bis zur Adoption nur unvollständig rechtlich abgesichert sind.

Auch unverheiratete Paare zwischen 2 Frauen benötigen eine unkomplizierte Möglichkeit, ihre gemeinsame Elternschaft anzuerkennen, damit Kinder unmittelbar nach der Geburt 2 rechtliche Elternteile haben. Ein Verfahren analog zur Vaterschaftsanerkennung würde hier ein niedrigschwelliges und praxistaugliches Instrument schaffen.

3.2 Trans* Eltern

Trans* Menschen gründen Familien und übernehmen dauerhaft Verantwortung für ihre Kinder, stoßen aber im Abstammungsrecht auf ein binäres Verständnis von Elternschaft. Ein trans Mann, der ein Kind zur Welt bringt, oder eine trans Frau, die rechtliche Elternperson wird, kann mit Elternbezeichnungen konfrontiert werden, die ihrer Geschlechtsidentität widersprechen.

Solche Bezeichnungen führen zu unnötigen Zwangsoutings und belasten die Betroffenen bei alltäglichen Tätigkeiten, wie z.B. Behördengängen, in Kindertagesstätten, Schulen und medizinischen Einrichtungen. Das
Abstammungsrecht ist so weiterzuentwickeln, dass Elternschaft und geschlechtliche Selbstbestimmung nicht länger miteinander kollidieren.

3.3 Intergeschlechtliche und nicht-binäre Eltern

Intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen gründen ebenso Familien, finden im geltenden Recht aber kaum passende Lösungen. Da Elternschaft überwiegend über „Mutter“ und „Vater“ geregelt wird, fehlen sprachlich und systematisch Kategorien, die ihrer Identität gerecht werden.

Ein modernes Abstammungsrecht sollte geschlechtsneutral formuliert werden und zugleich ermöglichen, dass Eltern entsprechend ihrer Identität rechtlich anerkannt werden, ohne bestehende Begriffe abzuschaffen. Ziel ist ein
Rechtsrahmen, der niemanden ausschließt oder unsichtbar macht und geschlechtliche Vielfalt anerkennt.

3.4 Samenspende und Kinderwunsch

Viele Paare zwischen 2 Frauen, sowie einzelne trans* und nicht-binäre Menschen gründen ihre Familie mithilfe einer Samenspende, sei es in reproduktionsmedizinischen Einrichtungen oder im privaten Rahmen. Für ärztlich
assistierte Samenspenden bestehen Regelungen zum Samenspenderregister und Herkunftsrecht, während private Samenspenden häufig von Unsicherheit über Elternschaft, Rechte und Pflichten geprägt sind.

Kinder, Wunscheltern und spendende Personen brauchen transparente, verständliche und rechtssichere Regelungen, die insbesondere Regenbogenfamilien nicht schlechter stellen als andere Familienformen. Außerdem müssen
Kinderwunschbehandlungen unabhängig von sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität oder Familienstand gleichberechtigt zugänglich sein, damit Familiengründung nicht von Diskriminierung oder finanziellen Möglichkeiten abhängt.

3.5 Co-Elternschaft und soziale Elternschaft

Immer mehr Menschen entscheiden sich bewusst für Co-Elternschaften oder übernehmen als soziale Eltern dauerhaft Verantwortung für ein Kind, etwa in Patchworkfamilien oder Verantwortungsgemeinschaften. Soziale Eltern leisten über Jahre alltägliche Erziehungsarbeit, begleiten Arztbesuche, unterstützen schulische Entscheidungen und tragen Verantwortung im Familienleben, ohne über ausreichende rechtliche Befugnisse zu verfügen.

Das Familienrecht muss deshalb Möglichkeiten schaffen, soziale Elternschaft und bewusst vereinbarte Co-Elternschaft-Modelle besser abzusichern, wenn sie dem Kindeswohl dienen und eine dauerhafte Verantwortung gewährleisten. Kinder profitieren von verlässlichen Beziehungen und klar geregelten Verantwortlichkeiten; die Reform des Abstammungsrechts ist daher mehr als eine bloße Anpassung einzelner Vorschriften und ein Schritt zu einem Recht, das Vielfalt anerkennt, Diskriminierung abbaut und allen Kindern gleiche rechtliche
Sicherheit gewährt.

4. Forderungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Feministische Queer- und Lesbenpolitik

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Feministische Queer- und Lesbenpolitik fordert eine Reform des Abstammungsrechts, die Familienvielfalt anerkennt und allen Kindern von Geburt an die gleiche rechtliche Sicherheit gewährleistet. Die folgenden Schwerpunkte strukturieren die zentralen rechtspolitischen Anliegen.

4.1 Kinderrechte stärken und Familien zwischen 2 Frauen gleichstellen

  • Die automatische rechtliche Elternschaft muss künftig auch für die Ehefrau oder rechtlich anerkannte Partner*in der gebärenden Person gelten, analog  zur derzeitigen automatischen Vaterschaft in verschiedengeschlechtlichen Ehen.
  • Für unverheiratete Paare ist ein einfaches Anerkennungsverfahren zu schaffen, das der bisherigen Vaterschaftsanerkennung entspricht und bereits vor der Geburt möglich ist.
  • Die Stiefkindadoption darf nicht länger der Regelfall für Co-Mütter sein, da Adoption der Begründung neuer Eltern-Kind-Verhältnisse dient und kein Ersatz für die Gleichstellung bereits bestehender Familien ist.

4.2 Geschlechtsneutrales Abstammungsrecht schaffen

  • Das Abstammungsrecht ist weiterzuentwickeln, sodass Elternschaft nich ausschließlich über die Kategorien „Mutter“ und „Vater“ definiert wird und geschlechtsneutrale Formulierungen eingeführt werden.
  • Trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Eltern müssen entsprechend ihrer Geschlechtsidentität rechtlich anerkannt werden, ohne Zwang zu unzutreffenden Bezeichnungen.
  • Personenstandsrecht und Abstammungsrecht sind aufeinander abzustimmen, damit Eltern durch Registereinträge, Geburtsurkunden oder Verwaltungsverfahren nicht gegen ihren Willen geoutet oder mit falschen Elternbezeichnungen geführt werden.

4.3 Familienvielfalt rechtlich absichern

  • Das Familienrecht muss unterschiedlichen Formen der Familiengründung gerecht werden und für medizinische wie private Samenspenden transparente, verständliche und rechtssichere Regelungen schaffen.
  • Bewusst vereinbarte Co-Elternschaft-Modelle sollen rechtlich abgesichert werden, sofern sie dem Kindeswohl dienen und eine dauerhafte Übernahme von Verantwortung gewährleisten.
  • Soziale Elternschaft ist stärker zu berücksichtigen, indem Personen, die langfristig Verantwortung übernehmen, bessere Möglichkeiten erhalten, Sorge-, Umgangs- oder Vertretungsrechte zu übernehmen.
  • Es soll geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen rechtliche Mehrelternschaft ermöglicht werden kann, basierend auf klaren gesetzlichen Regelungen, verbindlicher Verantwortungsübernahme und dem Schutz des Kindeswohls.

4.4 Familiengründung darf nicht vom Geldbeutel abhängen

  • Kinderwunschbehandlungen und reproduktionsmedizinische Leistungen müssen unabhängig von sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Familienstand oder Einkommen gleichberechtigt zugänglich sein.
  • Notar-, Gerichts- oder Beratungskosten dürfen nicht dazu führen, dass Familien mit geringem Einkommen schlechter abgesichert sind. Ein modernes Abstammungsrecht muss verständlich, niedrigschwellig und für alle Menschen zugänglich sein.
  • Bundesweit ist eine queerkompetente Beratung in Kinderwunschzentren, Jugendämtern, Standesämtern und Familiengerichten erforderlich, damit Familien frühzeitig über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert werden.

4.5 Europäische Verantwortung wahrnehmen

  • Familien machen nicht an Staatsgrenzen halt; Deutschland soll sich auf europäischer Ebene für die gegenseitige Anerkennung rechtlich bestehender Eltern-Kind-Verhältnisse einsetzen.
  • Kinder dürfen ihre rechtliche Absicherung nicht verlieren, wenn ihre Familien innerhalb Europas umziehen oder reisen; grenzüberschreitende Anerkennungsmechanismen müssen gestärkt werden.

5. Ende

Die Einführung der Ehe für alle war ein Meilenstein der Gleichstellung, weil anerkannt wurde, dass Verantwortung, Verlässlichkeit und Liebe nicht vom Geschlecht der Partner*innen abhängen. Diese Erkenntnis muss nun konsequent im Familienrecht fortgeführt werden, indem das Abstammungsrecht an die gelebte Vielfalt von Familien angepasst wird.

Ein modernes Abstammungsrecht schützt Kinder, stärkt Familien und baut Diskriminierung ab, indem es Elternschaft dort verortet, wo Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen. Kein Kind darf schlechter gestellt werden, weil seine Familie von traditionellen Vorstellungen abweicht oder weil die Eltern queer, trans*, intergeschlechtlich oder nicht-binär sind.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Feministische Queer- und Lesbenpolitik setzt sich deshalb dafür ein, dass die Vielfalt heutiger Familien anerkannt, rechtliche Gleichstellung verwirklicht und das Kindeswohl konsequent in den Mittelpunkt gestellt wird.