Gesundheitsschutz in Shisha-Bars umsetzen

07.12.19 –

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz am 7. Dezember 2019:

Mehr als 300 Shisha-Bars in Berlin bereichern das Leben vorwiegend junger Menschen. Sie spiegeln die kulturelle Vielfalt wider und sind ein wichtiger sozialer Treffpunkt und auch ein Wirtschaftsfaktor in unserer Stadt. Das Berliner Nichtraucherschutzgesetz erfasst sie bisher nur mit einer Ausnahmeregelung, nicht aber mit einem ausreichenden Gesundheitsschutz. Wir unterstützen die Aufklärungskampagne des Berliner Senats und die Empfehlungen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BNG) zu den gesundheitlichen Risiken von Shisha-Tabak und akuten Kohlenmonoxid-Vergiftungen. Dies reicht uns aber nicht, um den Gesundheitsschutz der Konsumierenden und der Beschäftigten zu gewährleisten. Denn eine überhöhte Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Belastung führt zu erheblichen Gesundheitsgefahren – insbesondere bei Kindern, Schwangeren, gesundheitlich belasteten sowie älteren Personen. Immer wieder zeigen Fälle drastischer Grenzwertüberschreitungen bei Kohlenmonoxid den Handlungsbedarf für eine präventive, baurechtliche Erlaubnispflicht für die Shisha-Betriebe. Auch die Nachbarschaft kann erheblich durch die geruchsintensiven Emissionen belästigt werden. Einige suchtgefährdende und gesundheitsschädliche Stoffe, beispielsweise Nikotin oder Kohlenmonoxid, kommen im  Shisharauch sogar in größeren Mengen vor als im Zigarettenrauch. Wer zwei bis drei Tabakköpfe pro Tag raucht, ist nach heutigem Kenntnisstand ähnlichen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt wie  beim regelmäßigen Rauchen von Zigaretten. Auf Bundesebene setzen wir uns für ein Werbeverbot für Tabakprodukte ein.

Die Regierungsfraktionen wollen die entsprechenden Gesetze verbessern.

Wir begrüßen dies und fordern daher für die anstehende Überarbeitung des Berliner Nichtraucherschutzgesetzes:

  • Deutlich sichtbare Warnhinweise und Erläuterung zu den schädlichen Wirkungen und gesundheitlichen Risiken müssen an Shisha-Bars angebracht werden.
  • Um die Konsumierenden und Beschäftigten vor einer CO-Vergiftung zu schützen, darf ein Grenzwert von 35 Milligramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter überall in einer Shisha-Bar keinesfalls überschritten werden. Mess- und Warnanlagen müssen dies ständig überwachen.
  • Die Betreiber sind im Rahmen der Selbstüberwachung zu Messprotokollen zu verpflichten.
  • Jede Einrichtung muss über eine raumlufttechnische Anlage verfügen, die regelmäßig gewartet und kontrolliert wird.
  •  Jede Shisha-Bar muss über eine Abzugsanlage mit Geruchsfilter verfügen, auch in den Bereichen, in denen die Kohle vorgeglüht wird. Es muss zudem sichergestellt werden, dass die Abluft der Abzugsanlagen vollständig über das Dach erfolgt, um Anwohner*innen vor den Rauchgasen zu schützen.
  • Die Zubereitung der Kohlen, ihre Lagerung und Entsorgung sind in Bezug auf die Brandgefahr klar zu regulieren.
  • Zudem fordern wir die Regierungsfraktionen auf, dass sie sicher stellen, dass ähnliche Maßnahmen durch die Überarbeitung des Berliner Nichtraucherschutzgesetzes in Klubs und Bars auch gelten.