Antidiskriminierungsstelle darf zur Diskriminierung von schwulen Schützen nicht schweigen

08.03.12 –

Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, erklät anlässlich der Ankündigung des „Bundes der historischen deutschen Schützenbruderschaften“ auf ihrer anstehenden Bundesvertreterversammlung am 11.3.2012 in Leverkusen einen Antrag vorzustellen, der es den Lebenspartnern von schwulen Schützenkönigen untersagt bei Schützenumzügen an der Seite ihres Partners zu laufen:

„Das ist ein Fall für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Angesichts von hundertausenden Mitgliedern in den deutschen Schützenverbänden ist es keine Provinzposse, wenn einer ihrer Dachverbände schwule Schützen de facto vom Vereinsleben ausschließt. Wir wissen, dass es gerade so scheinbar unpolitische Vorgänge sind, die über Akzeptanz und Ausgrenzung entscheiden. Eine Herabwürdigung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft als minderwertig gegenüber der heterosexuellen Ehe durch hohe Würdenträger wie dem Vorsitzenden der Schützenbruderschaft, den Weihbischof von Köln, kann das gesellschaftliche Klima auf dem Land negativ beeinflussen. Hier gilt es öffentlich und deutlich zu widersprechen. Ich habe deswegen die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Frau Lüders, in einem Brief gebeten, hier öffentlich Stellung zu beziehen und mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die beabsichtigte Diskriminierung vorzugehen.“