09.08.25 –
GewerkschaftsGrün Bundesvorstand kritisiert Urteil zu Schwangerschaftsabbrüchen in katholischen Kliniken:
Das kirchliche Arbeitsrecht ist nicht mehr zeitgemäß
Das aktuelle Urteil des Arbeitsgerichts Hamm, das katholischen Kliniken die Untersagung von
Schwangerschaftsabbrüchen gestattet, ist aus Sicht von GewerkschaftsGrün ein herber Rückschlag für
die medizinische Versorgung und die Selbstbestimmung von Frauen in Deutschland. Dass sich
kirchliche Träger weiterhin hinter einem veralteten Sonderarbeitsrecht verstecken können, um
elementare medizinische Leistungen zu verweigern, ist nicht hinnehmbar.
Das kirchliche Arbeitsrecht ist nicht mehr zeitgemäß. In einem säkularen Staat darf es keine
arbeitsrechtlichen Sonderregelungen auf Glaubensgrundlage geben, die die Gesundheitsversorgung
einschränken. Ärztinnen und Ärzte geraten dadurch in einen unhaltbaren Konflikt: Sie sind dem Wohl
der Patientinnen verpflichtet, werden jedoch vom kirchlichen Arbeitgeber an ihrer Berufsausübung
gehindert – und das auf Kosten der Frauen, die dringend medizinische Hilfe benötigen.
Gerade bei Schwangerschaftsabbrüchen – die rechtlich zulässig sind und für betroffene Frauen oft mit
hoher persönlicher Belastung verbunden sind – müssen Verfügbarkeit und medizinische Standards
garantiert sein. Alles andere verschlechtert nicht nur die Versorgung, sondern untergräbt das
Vertrauen in unser Gesundheitswesen.
GewerkschaftsGrün fordert deshalb das Ende der kirchlichen Sonderrechte im Arbeitsrecht, die
Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs sowie klare, säkulare Regelungen, die sowohl die
Selbstbestimmung von Frauen als auch die Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte gewährleisten.
Frauen müssen – unabhängig von der Trägerschaft einer Einrichtung – Zugang zu allen gesetzlich
zugelassenen medizinischen Leistungen haben. Eine medizinische Grundversorgung darf nicht vom
kirchlichen Arbeitsrecht abhängen – schon gar nicht im 21. Jahrhundert.
GewerkschaftsGrün steht klar an der Seite aller Beschäftigten im Gesundheitssektor und der Frauen,
die auf eine verlässliche und diskriminierungsfreie Versorgung angewiesen sind.