17.04.12 –
Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, erklärt zu der heute angekündigten Bundesratsinitiative des Berliner Senats, die nach dem §175 StGB in der Zeit nach 1945 Verurteilten zu rehabilitieren:
"Schwule Männer bis 1994 nach dem berüchtigten Paragraphen 175 zu verurteilen, obwohl sie nichts falsch gemacht haben, war eine Menschenrechtsverletzung. Es bleibt aber ein Skandal, dass in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin Männer mit dem Stigma leben müssen, vorbestraft zu sein, weil sie schwul sind.
Der Deutsche Bundestag hat bereits im Jahr 2000 in einer einstimmig angenommen Resolution deutlich gemacht, dass „die Verfolgung gleichgeschlechtlicher Beziehungen gegen die Europäische Menschenrechtscharta und nach heutigem Verständnis auch gegen das freiheitliche Menschenbild des Grundgesetzes verstoßen“ habe. Es ist deshalb begrüßenswert, dass die Berliner SPD und CDU nun die Konsequenzen daraus ziehen und diese Bundesratsinitiative starten.
Es wäre jedoch wünschenswert, wenn sie sich darüber hinaus in ihren Bundesparteien durchsetzen würden. Im Bundestag legt bereits ein grüner Antrag vor, der sowohl die Aufhebung der menschenrechtswidrigen Urteile nach dem §175 in der Zeit nach 1945 als auch eine Entschädigung der Opfer zum Ziel hat. Bislang haben jedoch die CDU und die SPD unsere Forderung stets abgelehnt.
Am 31. August 2011 hat das Bundeskabinett die Einrichtung einer „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“ beschlossen, die die Rechte von Homosexuellen durch Bilden, Forschen und Erinnern stärken soll. Von daher ist die Stiftung für die Aufgabe, die Entschädigung der Opfer antihomosexueller Strafgesetzgebung zu betreuen, prädestiniert. Auch in anderen Bereichen von Entschädigung hat die Bundesrepublik den Weg über eine Stiftung gewählt, z.B. mit der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“. Dies hat sich bewährt."
Der Antrag der grünen Bundestagsfraktion finden Sie hier: http://dip.bundestag.de/btd/17/040/1704042.pdf