Aktuelle Lage: Urteil zu Dieselfahrverboten

11.10.18 –

Hintergrund

Am vergangenen Dienstag hat das Berliner Verwaltungsgericht den Senat dazu verpflichtet, bis zum 31. März 2019 einen neuen Luftreinhalteplan aufzustellen. In diesem Plan müssen auch punktuelle Fahrverbote mindestens an den acht besonders stark belasteten Straßen enthalten sein, damit die gesundheitliche Unversehrtheit der Anwohner*innen dauerhaft garantiert werden kann. Ausdrücklich würdigte das Gericht jedoch auch alle durch die grüne Umweltsenatorin bereits ergriffenen Maßnahmen.

Warum hat die Deutsche Umwelthilfe das Land Berlin verklagt?

An fast allen der 16 Messstellen an Berlins verkehrsreichen Straßen waren im vergangenen Jahr die Grenzwerte für Stickoxide (NOx) und Feinstaub deutlich überschritten. Dies hat sich durch die bisher getroffenen Maßnahmen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bereits verbessert. Jedoch beträgt die Belastung zu Spitzenzeiten an einzelnen Stellen in Berlin immer noch bis zu 63 Mikrogramm pro Kubikmeter. Der seit 2010 durch die EU festgelegte und im Bundes-Immissionsschutzgesetz umgesetzte Grenzwert liegt jedoch bei 40 µg/m³.

Was haben wir bereits unternommen?

Auf Drängen der Grünen hat der rot-rot-grüne Senat seit Koalitionsbeginn die Landesflotte mit modernster Technik und Filtern nachgerüstet. Das gilt ebenso für Busse der BVG. Diese werden sukzessive immer weiter durch Elektrofahrzeuge ersetzt, so dass hier eine weitere, signifikante Verbesserung der Abgaswerte zu erwarten ist.
Wo notwendig, haben wir mit der Einrichtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen für eine Verstetigung des Verkehrs gesorgt, so dass bereits jetzt Anwohner*innen geschützt werden. Die positive Wirkung von Tempo 30 zeigt sich zum Beispiel schon jetzt an der Schildhornstraße in Steglitz, der Beusselstraße in Moabit und der Silbersteinstraße in Neukölln. Und auf auf dem Tempelhofer Damm erwarten wir schnell positive Messergebnisse.
Außerdem haben wir mit dem Mobilitätsgesetz, dem Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur und der Verbesserung und Finanzierung des ÖPNVs für Bürger*innen ebenso wie Pendler*innen attraktive Alternativen zum Auto geschaffen.
Das Zusammenspiel all dieser Einzelmaßnahmen hat dazu geführt, dass wir an vielen Strecken bereits jetzt eine Verbesserung unter den Grenzwert nachweisen können. Darum arbeiten wir weiter an der Ausweitung von Tempo 30-Zonen, Parkraumbewirtschaftung etc., um so den Gesundheitsschutz für alle noch schneller voran zu treiben.

Das Urteil

Das Urteil vom 9. Oktober sagt uns jedoch auch, dass es ohne streckenbezogene Fahrverbote nicht (schnell genug) gehen wird. Darauf sind wir vorbereitet. Wir wollen das Urteil akzeptieren und leiten nun die Umsetzung eines Fahrverbotes für betroffene Dieselfahrzeuge an folgenden acht Straßen ein: Leipziger Straße, Reinhardtstraße, Brückenstraße, Friedrichstraße, Kapweg, Alt-Moabit, Stromstraße und Leonorenstraße. Für weitere Straßenabschnitte gibt es vom Gericht die Vorgabe zu Prüfaufträgen. Auch hier wird die Gesundheit der Berliner*innen für uns oberste Priorität haben.
Diese Einstellung wird im Übrigen von der Stadtgesellschaft mitgetragen: Über 70% der Menschen in Berlin befürworten Fahrverbote, grüne Anhänger*innen tun dies zu 95%!

Welche Rolle spielt die Bundesregierung bei der Frage nach Fahrverboten?

Mit den Entscheidungen der Bundesregierung zum sogenannten Dieselpakt wurde eine Chance vertan, endlich nachhaltige Lösungen für alle anzubieten: Das Angebot zur Hardware-Nachrüstung ist ausschließlich freiwillig und ohne Finanzierungskonzept aufgestellt worden, Prämien beim Neukauf sind nichts anderes als ein Konjunkturprogramm für die Automobilindustrie. Vor allem aber die willkürliche Auswahl eines Grenzwertes von 50µg/m³ für betroffene Städte wird zu einem Flickenteppich an schlechten Kompromissen führen. Von 70 betroffenen Städten sind überhaupt nur 14 durch den Dieselpakt abgedeckt; Berlin ist nicht darunter. Die Verantwortung wird bewusst weiterhin auf die Länder abgeschoben und diese damit allein gelassen.
Wir fordern den Bund und vor allem Verkehrsminister Scheuer deshalb auf, sich endlich für eine deutschlandweit einheitliche Pflicht zur Blauen Plakette für Dieselfahrzeuge mit überhöhten Abgaswerten auszusprechen. Nur so können dauerhaft flächendeckender Gesundheitsschutz für alle Bürger*innen und zielführende Kontrollen garantiert werden.