Am Sonntag, den 23. Februar 2025 ist Bundestagswahl. Du willst oder kannst an dem Tag nicht persönlich im Wahllokal wählen? Kein Problem, dafür kannst du Briefwahl oder Frühwahl in Anspruch nehmen und auch schon vor dem 23. Februar dein Kreuzchen machen.
Alle Infos wie das bei dieser außergewöhnlichen Wahl geht, findest du hier.
Um per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal in Berlin wählen zu können, musst du zunächst einen Wahlschein beantragen. Das kannst du Online, per E-Mail, postalisch , vor Ort in einer Briefwahlstelle oder per Fax erledigen.
Am Ende zählt, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis zum Sonntag, den 23. Februar 2025, 18:00 Uhr, beim zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen sein müssen.
Hier klären wir für dich die häufigsten Fragen rund um die Briefwahl und wie du auch vor dem 23. Februar bereits in deinem Wahllokal wählen kannst:
Nein, du kannst die Briefwahl auch ohne deine Wahlbenachrichtigung beantragen.
Aber: Auf der Rückseite deiner Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Wahlscheinantrag, mit dem du deine Briefwahlunterlagen mit geringem Aufwand per Post anfordern kannst.
In den nächsten Wochen, aber spätestens am 2. Februar 2025 müsstest du deine Wahlbenachrichtigung erhalten. Diese versenden die Städte und Gemeinden ab dem 13. Januar an alle stimmberechtigten deutschen Staatsbürger*innen. Solltest du im Wahllokal wählen wollen und bis zum 2. Februar noch keine Wahlbenachrichtung erhalten haben, melde dich einfach bei deinem zuständigen Bezirksamt.
Wahlscheinanträge werden vom Wahlamt deines Bezirks in der Regel bis zum Freitag, 21. Februar 2025 15 Uhr, entgegengenommen.
Nur in Ausnahmefällen, etwa bei plötzlicher Erkrankung, können auch noch am Wahlsonntag, 23. Februar 2025 bis 15:00 Uhr, Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Du bräuchtest in solchen Fällen allerdings ein Attest.
Du kannst deinen Wahlantrag auf 5 verschiedenen Wegen stellen:
Du stellst den Antrag dabei bei deinem jeweiligen Bezirkswahlamt.
Für die schriftliche Antragstellung kannst du auch den Briefwahlantrag auf der Rückseite deiner Wahlbenachrichtigung nutzen.
In jeden Fall muss der Antrag die folgenden Angaben enthalten:
Bei der Rücksendung deiner Briefwahlunterlagen solltest du darauf achten, dass diese spätestens zum Wahlschluss am Sonntag, 23. Februar 2025, um 18.00 Uhr beim zuständigen Bezirkswahlamt vorliegen. Deinen Wahlbrief kannst du entweder persönlich im Briefwahlbüro abgeben bzw. einwerfen oder mit der Post zurückschicken. Die Briefwahlstellen sind ab dem 10. Februar 2025 geöffnet.
Falls du deinen Wahlbrief in Deutschland mit der Post zurückschickst, verschicke ihn am besten direkt wenn du ihn erhalten hast. Spätestens sollte er am Mittwoch, 19. Februar 2025, in den Briefkasten, damit er rechtzeitig ankommt – sicher ist sicher!
Wenn du spät dran bist, bring den Brief am besten direkt in deinem Briefwahllokal vorbei. Die Öffnungszeiten und Adressen der Briefwahlstellen deines Bezirkes findest du hier.
Du kannst auch vor dem offiziellen Wahldatum am 23. Februar ganz einfach ohne vorherigen Antrag in der Briefwahlstelle deines Wohnbezirks direkt vor Ort wählen. Dazu brauchst du nur deinen Personalausweis oder einen anderen mit einem Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis. Die Öffnungszeiten und Adressen der Briefwahlstellen deines Bezirkes findest du hier.
Solltest du in einem anderen Wahllokal bzw. Bezirk wählen wollen, musst du dafür vorher einen Wahlantrag stellen.
Ja, das geht. Hier solltest du den Wahlbrief ausreichend frankieren und so frühzeitig versenden, dass er spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegt. Welche Stelle das ist, steht auf dem Wahlbrief. Der Bundeswahlleiter empfiehlt, Wahlbriefe aus dem außereuropäischen Ausland per Luftpost zu versenden. Dazu brauchst du einen Luftpostaufkleber (Priority/Prioritaire), den du unter anderem im Internet findest.
Wenn du deinen Wahlbrief mit der Deutschen Post versendest, musst du ihn nicht frankieren.
Vom Ausland aus musst du den Wahlbrief ausreichend frankieren und damit auch die Kosten für das Porto selbst übernehmen.
Hier findest du alle weiteren Informationen der Stadt Berlin zur Briefwahl.