Tierschutz stärken – Tierversuchskommission transparent besetzen

07.12.19 –

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz am 7. Dezember 2019

Im Genehmigungsprozess von Tierversuchen sind durch das Tierschutzgesetz eine oder mehrere Tierversuchskommissionen (TVK) eingebunden. Mindestens ein Drittel der Mitglieder wird auf Vorschlag von Tierschutzorganisationen ausgewählt. Die bestehende Berliner Kommission wird aktuell neu besetzt.

Diese Kommission ist die einzige offizielle Beteiligung der Zivilgesellschaft inklusive der Tierschutzverbände vor der Durchführung von Versuchen. Daher ist es wichtig, dass die Auswahl der Mitglieder und die Festlegung der Verfahren in der Kommission eine kritische Prüfung auf Unerlässlichkeit der Versuchsvorhaben gewährleistet.

Dafür müssen die folgenden Punkte sichergestellt werden:

  • Die Tierschutzorganisationen sollen als gemeinnützig anerkannt sein und sich in ihrem Tätigkeitsbereich für Aspekte wie das individuelle Wohl von Tieren, die Umsetzung oder Auffindung tierversuchsfreier Forschungs- und Prüfungs­methoden oder die Unversehrtheit von Tieren einsetzen.
  • Sollten mehrere Tierversuchskommissionen gegründet werden, muss hieraus eine fachliche Verbesserung der Genehmigungen von Tierversuchen resultieren. Es darf kein Informationsverlust zwischen den Kommissionen stattfinden, und die Verfahren, z. B. die Zuweisung der Anträge, müssen transparent und begründet sein.
  • Damit qualifizierte Vorschläge in ausreichender Zahl erfolgen, ist eine Weiterbildung von Interessenten notwendig. Bei Ausschreibung soll eine aktive und direkte Information der Tierschutzorganisationen erfolgen.
  • Die durch den Koalitionsvertrag eingesetzte hauptamtliche Landestier­schutz­beauftragte ist bei allen Änderungen von Verfahren innerhalb der TVK oder bei der Gründung weiterer Kommissionen zu konsultieren.