02.06.25 –
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Zurückweisungen an der Grenze in mehreren Fällen rechtswidrig waren. Dazu kommentieren Nina Stahr und Philmon Ghirmai, Landesvorsitzende:
"Das heutige Urteil zum Umgang mit schutzsuchenden Menschen an der deutsch-polnischen Grenze bestätigt, was längst offensichtlich war. Wir begrüßen die Klarstellung durch das Gerichtsurteil und fordern, die rechtswidrigen Zurückweisungen an der Grenze sofort zu beenden. Wer in Deutschland Schutz sucht, hat Anspruch auf ein faires Verfahren. Dass Menschen nach geäußertem Asylgesuch einfach zurückgewiesen wurden, untergräbt rechtsstaatliche Grundsätze. Die Entscheidung macht deutlich, dass sich die Bundesrepublik nicht auf europarechtliche Ausnahmeregelungen berufen kann, um grundlegende Schutzrechte auszuhebeln. Verantwortlich für den Rechtsbruch ist Bundesinnenminister Dobrindt und wir erwarten von ihm, dass Recht wiederhergestellt wird. Gerade in Zeiten, in denen der Rechtsstaat weltweit angegriffen wird, müssen rechtsstaatliche Prinzipien konsequent verteidigt werden. Der Schutz von Menschen auf der Flucht ist keine Verhandlungsmasse, sondern eine humanitäre und rechtliche Verpflichtung.“
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