Bundesverfassungsgericht zur Wiederholungswahl

31.01.23 –

Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, den Eilantrag gegen die Wiederholungswahl abzulehnen, erklären Susanne Mertens und Philmon Ghirmai, Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Berlin:

„Die Wiederholungswahl wird am 12. Februar stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht sieht aber offenbar weiteren Prüfungsbedarf. Wir nehmen mit Erleichterung zur Kenntnis, dass das Gericht dessen ungeachtet einen Stopp der Wiederholungswahl nicht für geboten hält. Wir stehen vor einer Richtungswahl. Grün-Rot-Rot oder Deutschlandkoalition aus CDU und SPD. Die Berlinerinnen und Berliner haben die Wahl: Mehr Klimaschutz, mehr Mieterschutz, dafür treten wir mit Bettina Jarasch an. Oder eine konservative Koalition, die nicht zu einer Weltmetropole passt.“