09.03.26 –
Positionspapier der LAG Bildung auf Vorlage der FG Frühe Bildung
Frühe Bildung stärken
Einleitung
Für uns als Bündnis 90/Die Grünen ist gute frühkindliche Bildung ein grundlegender Schlüssel zu bildungsgerechtem, chancengleichem Aufwachsen und Leben in unse-rer Stadt.
Bildung erfolgt an vielen Orten: direkt in der Familie, durch das soziale Umfeld, in der Kindertagesbetreuung oder Kindertagesstätte (Kitas). Dass neben finanziellen, sozia-len und gesundheitlichen Rahmenbedingungen qualitativ hochwertige öffentliche Bil-dungsangebote für die Entwicklung unserer Kinder zentral sind, zeigt sich nicht zu-letzt im Bereich der sprachlichen Entwicklung. Nach Paragraph 55 Schulgesetz ha-ben Kinder, die keine Kita besuchen, ein Recht auf Sprachtestung und bei Defiziten auf gezielte Sprachförderung. Leider haben wir hier ein großes Umsetzungsproblem. Nur grob die Hälfte der Kinder wird überhaupt getestet und bei Bedarf sind Kitaplätze rar. Der Zustand in den eigens eingerichteten Sprachlerngruppen ist oft nicht kindge-recht. Nicht nur deswegen bleibt der quantitative Ausbau der Betreuungsplätze wich-tig, reicht jedoch allein nicht aus: Obwohl der Staat jedes Jahr mehr für Kinderbetreu-ung ausgibt, zeigen die Einschulungsuntersuchungen in unseren Bezirken, dass es vielen Kinder vor Schuleintritt an Basiskompetenzen mangelt.
Um die Berliner Kitas im Sinne ihres frühkindlichen Bildungsauftrags zu stärken, fordern wir als Bündnis 90/Die Grünen:
1. den Fokus auf die Qualität ihrer Bildungsangebote sowie eine bessere Vernet-zung frühkindlicher und schulischer Bildung zu legen,
2. eine verstärkte Sprachbildung, Anerkennung und Förderung von Mehrspra-chigkeit und der Erstsprachen der Kinder sowie eine konsequente und kindge-rechte Umsetzung von Paragraph 55 SchulG,
3. mehr Kitasozialarbeit und Verzahnung mit Unterstützungsangeboten für Fa-milien,
4. einen niedrigschwelligen Zugang zu Kitaplätzen. 2
Fokus auf Qualitätsdimensionen und -bedingungen
Um die Wirksamkeit des Berliner Bildungsprogramms zu erhöhen, wollen wir in Zukunft prüfen, ob das Berliner Bildungsprogramm im pädagogischen Konzept der jeweiligen Kindertageseinrichtung nicht nur aufgenommen, sondern tatsächlich um-gesetzt wurde. Die Prüfung soll anhand von zentral vorgegebenen aussagekräftigen Kriterien erfolgen, wobei zu beachten ist, dass es in den Einrichtungen individuelle Konzepte geben kann und soll. Die Umsetzung des Bildungsprogramms soll Vo-raussetzung für die öffentliche Förderung sein.
Gelingen kann dies nur mit motivierten und qualifizierten Fachkräften. Wir haben mo-mentan Fachkräfte im System, die dringend Fortbildungen benötigen. Dafür muss das Land Berlin eine Qualifizierungsstrategie entwickeln. Analog zu den Schulen benötigen wir in den Kitas multiprofessionelle Teams für eine qualifizierte Betreu-ung und Förderung, vor allem in den Kiezen mit besonderen Herausforderungen.
Verzahnung frühkindlicher und schulischer Bildung
Es wird Zeit, dass frühkindliche Bildung als elementarer Teil unseres Bildungssys-tems anerkannt wird.
Da sowohl im Schulgesetz als auch im Kindertagesstättenförderungsgesetz die bei-den Bildungsinstitutionen Schule und Kita nicht systematisch als Institutionen eines gemeinsamen Bildungssystems in Beziehung gesetzt werden, sollen in beiden Ge-setzen beide Bildungsinstitutionen als Teile unseres dreistufigen Bildungssys-tems (Elementar-, Primar- und Sekundarstufe) genannt werden.
Wir möchten das Kindertagesstättenförderungsgesetz so ändern, dass die Vorberei-tung auf die nächsten Lebensabschnitte der Kinder, die Schule und später die Arbeitswelt, ausdrücklich genannt wird. Dabei möchten wir betonen, dass es uns als Bündnis 90/Die Grünen nicht um bloße „Schulreadiness“ geht, sondern um die Stär-kung der Kinder in allen im Bildungsprogramm genannten Kompetenzen.
Sprachbildung
Die Anwendung des Konzepts der Sprachbildung sollte sowohl hinsichtlich seiner Wirksamkeit als auch in Bezug auf den Umgang mit Mehrsprachigkeit wissenschaft-lich evaluiert werden.
Die Ergebnisse der Sprachstandsfeststellungen in den Kitas müssen bei den be-troffenen Kindern wirksam werden. Für sie muss ein Sprachförderplan entwickelt und umgesetzt werden. Nach einem Jahr soll eine erneute Sprachstandsfeststellung erfolgen, um die Entwicklung beurteilen und die Förderung entsprechend anpassen zu können. Die Kitas sind personell so aufzustellen, dass Kinder, die mindes-tens drei Jahre die Kita besucht haben, beim Übergang in die Schule eine al-tersgemäße Sprachentwicklung erreicht haben. 3
Kinder ohne Kitaplatz bringen schlechtere Sprachkenntnisse, vor allem in deutscher Sprache, mit als Kinder, die vorher eine Kita besucht haben. Das bestätigen viele Er-hebungen. Die nach §55 SchulG Pflicht zur Sprachstandsfeststellung und die evtl. notwendige Förderung muss endlich ohne Einschränkungen umgesetzt werden.
Die von der Schwarzroten Koalition beschlossene Reform, die Zahl der Sprachförder-stunden von fünf auf sieben zu erhöhen, ist hierfür bei weitem nicht ausreichend und verdient den Namen „Kitachancenjahr“ nicht. Der Zeitpunkt der Sprachstandsfeststel-lung muss weiter vorgezogen und die Eltern besser aufgeklärt werden.
Migrant*innen-Communities sollen konzeptionell und praktisch an der Sprachförde-rung in den Kitas beteiligt werden. Vor allem braucht es für die Kinder mit Sprachför-derbedarf ausreichend Kitaplätze mit zusätzlicher Sprachförderung, die die nicht kindgerechten Sprachfördergruppen, die aus Platzmangel entstanden sind, ersetzen.
Förderung von Mehrsprachigkeit
Zur Förderung der Mehrsprachigkeit möchte Bündnis 90/DIE GRÜNEN Berlin, dass die Erstsprachen incl. der Gebärdensprache in allen Berliner Kitas systematisch er-fasst werden. Es braucht Methoden zur systematischen Förderung der Erstsprachen, z.B. Translanguaging, sowie die Anwendung der Fördermethoden der Sprach-Kitas auch für die nicht-deutschen Erstsprachen in der Kita-Praxis. Wir möchten die Zahl echter bilingualer Kitas in staatlicher Trägerschaft erweitern und dass die Sprach-standsfeststellungen auch für die nicht-deutschen Erstsprachen durchgeführt werden.
Mehr Kitasozialarbeit und Verzahnung frühkindlicher Bildung mit Unterstüt-zungsangeboten für Familien
Kita-Sozialarbeit und die Bündelung von familienunterstützenden Angeboten und frü-hen Hilfen an Kita-Standorten nutzt die Ressourcen der Sozialräume in unseren Kie-zen und fördert Chancengerechtigkeit. Wir fordern daher einen weiteren zielgerichte-ten Ausbau der Kita-Sozialarbeit in den sozial herausfordernden Lagen und Kiezen der Stadt.
Die räumliche Bündelung von verschiedenen Unterstützungsangeboten, wie der sozi-alen Beratung, der Erziehungsberatung, Gesundheitsangeboten und Angeboten der frühen Hilfen und der Stadtteilmütter in der Nähe oder gekoppelt an Kita-Standorte baut dabei Zugangshindernisse und Hemmschwellen ab und führt zu einer höheren Akzeptanz des Tagesbetreuungsangebot.
Niedrigschwellige Zugänglichkeit von Kitaplätzen
Der quantitative Kitaplatzausbau der vergangenen Jahre ist eine wichtige bildungs- und familienpolitische Errungenschaft und sorgt zusammen mit der zurückgehenden Geburtenrate in manchen Bezirken für einen allmählichen Rückgang des Platzman-gels. Die bleibenden Engpässe stellen Berliner Eltern jedoch nach wie vor tagtäglich vor Herausforderungen: Sie klagen über Ausfall, überlastete Fachkräfte und generell Schwierigkeiten, einen Platz zu finden.
Um im Sinne des Kita-Entwicklungsplans einen niedrigschwelligen Zugang zu Kita-plätzen zu gewährleisten, müssen die bestehenden Hürden bei der Suche nach ei-nem Kitaplatz weiter abgebaut werden. Dies gilt insbesondere für Familien in schwierigen Lagen. Die Unterstützung z.B. durch Stadtteilmütter, frühe Hilfen, den 4
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst sowie Angebote der Familienzentren und Fa-milienservicebüros muss ausgebaut und besser bekannt gemacht werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass Familien bei Bedarf Unterstützung bei der Antrag-stellung auch in ihrer Herkunftssprache erhalten.
Die Vergabe von Kita-Gutscheinen muss durch Entbürokratisierung und Digitalisie-rung vereinfacht werden. Anders als der CDU-Senat wollen wir den Kita-Gutschein schon zum ersten Geburtstag automatisch allen Eltern zugehen lassen. Es muss si-chergestellt werden, dass Familien mit einem Teilzeitgutschein gegenüber Familien mit einem Vollzeitgutschein bei der Kitaplatzsuche nicht benachteiligt werden.
Insbesondere in Bezirken in herausfordernden sozialen Lagen müssen zudem Plätze weiter ausgebaut werden. Es kann nicht sein, dass gerade in den Stadtteilen, in de-nen die meisten benachteiligten Eltern wohnen, die Kitaplätze am rarsten gesät sind. Nötig sind weitere Hilfen und spezielle Maßnahmen, um die Barrierefreiheit und die Verfügbarkeit von Plätzen für Kinder mit Behinderungen zu gewährleisten.
Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr gilt auch für Kinder, die nicht im Sommer geboren sind, sondern z.B. ab Januar einen Platz benötigen. Dafür müssen die einkalkulierten Vakanzen so festgelegt und ge-genfinanziert werden, dass der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz auch bei unter-jährigem Betreuungsbeginn gewährleistet ist.
Für uns ist daher klar: Die vorhandenen finanziellen Ressourcen müssen im System bleiben.
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