Mehrsprachigkeit in der Schule fördern - Lehrkräfte qualifizieren und anerkennen

LAG Bildung

19.02.26 –

Beschluss der Landesarbeitsgemeinschaft Bildung, Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Berlin

In einer Stadt, in der mehr als ein Drittel der Bevölkerung eine Migrationsgeschichte hat, gehört Mehrsprachigkeit zum Alltag vieler Bürger*innen. Viele Tausend Kinder und Jugendliche wachsen mehrsprachig auf. Wir wollen ein Bildungssystem schaffen, welches der Vielfalt der Sprachen und Kulturen und damit den Menschen in unserer Stadt gerecht wird. Das betrifft bei der Beschulung der geflüchteten und neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen sowohl den Erwerb der deutschen Sprache als auch die Förderung der Erstsprache.

Deshalb ist es essenziell,

1. Lehrkräfte für den Spracherwerb Deutsch als Zweitsprache für neu Zugewanderte auszubilden, d.h.:

  • Anerkennung von Deutsch als Zweitsprache für neu Zugewanderte als ordentliches Schulfach
    • verbindlich: Curriculum, Sprach- und Lernstandserfassung, Stundentafel,
    • verbindlich: Konzept für sofortige (Teil-) Integration und begleiteten Übergang
  • Aufnahme des Fachs als Lehramtsfach in die Lehramtszugangsverordnung
  • Etablierung eines Lehramtsstudienfachs „Deutsch als Zweitsprache“, Schwerpunkt Spracherwerb, an den Berliner Universitäten
    • Professur, Studienordnung für das grundständige Studium und als Aufbaustudium zur Nachqualifizierung

2. Lehrkräfte für den Erstsprachenunterricht auszubilden und / oder ausländische Qualifikationen für diese Sprachen anzuerkennen, d.h.

  • Anerkennung der in Berlin unterrichteten Erstsprachen (ESU, ZwErz, SESB) als Studienfächer in der Lehrkräfte-Ausbildung
  • Etablierung von Professuren und Studienordnungen für diese Sprachen
  • Aufnahme dieser Sprachen als Lehramtsfächer in die Lehrkräftezugangsverordnung

3. Lehrkräften mit ausländischen Qualifikationen den Zugang zu erleichtern, d.h.:

Die Anforderungen anpassen:

  • Anerkennung von Lehrkräften mit einem Fach
  • C2 nur für Lehrkräfte im Fach Deutsch, sonst C1
  • Weitgehende Anerkennung von Berufspraxis, auch in Willkommensklassen
  • Unterstützung seitens der Senatsverwaltung:
    • Kostenfreies Anerkennungsverfahren, kostenlose berufsbezogene Vorbereitungs- und Deutschkurse, Möglichkeit von bezahlten Praktika in der Schule, Ermäßigungsstunden
    • Eine begleitende Unterstützung der Bewerber*innen bei Antragsstellung und im Gleichstellungsverfahren einrichten (u.a. mehrsprachige Informationen, Bescheide in leicht verständlichem Deutsch, Sprachberatung)

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Kategorie

Starke Bildung, Zukunft schaffen.