07.12.19 –
Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz am 7. Dezember 2019:
Mehr als 300 Shisha-Bars in Berlin bereichern das Leben vorwiegend junger Menschen. Sie spiegeln die kulturelle Vielfalt wider und sind ein wichtiger sozialer Treffpunkt und auch ein Wirtschaftsfaktor in unserer Stadt. Das Berliner Nichtraucherschutzgesetz erfasst sie bisher nur mit einer Ausnahmeregelung, nicht aber mit einem ausreichenden Gesundheitsschutz. Wir unterstützen die Aufklärungskampagne des Berliner Senats und die Empfehlungen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BNG) zu den gesundheitlichen Risiken von Shisha-Tabak und akuten Kohlenmonoxid-Vergiftungen. Dies reicht uns aber nicht, um den Gesundheitsschutz der Konsumierenden und der Beschäftigten zu gewährleisten. Denn eine überhöhte Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Belastung führt zu erheblichen Gesundheitsgefahren – insbesondere bei Kindern, Schwangeren, gesundheitlich belasteten sowie älteren Personen. Immer wieder zeigen Fälle drastischer Grenzwertüberschreitungen bei Kohlenmonoxid den Handlungsbedarf für eine präventive, baurechtliche Erlaubnispflicht für die Shisha-Betriebe. Auch die Nachbarschaft kann erheblich durch die geruchsintensiven Emissionen belästigt werden. Einige suchtgefährdende und gesundheitsschädliche Stoffe, beispielsweise Nikotin oder Kohlenmonoxid, kommen im Shisharauch sogar in größeren Mengen vor als im Zigarettenrauch. Wer zwei bis drei Tabakköpfe pro Tag raucht, ist nach heutigem Kenntnisstand ähnlichen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt wie beim regelmäßigen Rauchen von Zigaretten. Auf Bundesebene setzen wir uns für ein Werbeverbot für Tabakprodukte ein.
Die Regierungsfraktionen wollen die entsprechenden Gesetze verbessern.
Wir begrüßen dies und fordern daher für die anstehende Überarbeitung des Berliner Nichtraucherschutzgesetzes:
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