30.11.24 –
Beschluss auf der Landesdelegiertenkonferenz:
2024 gab es in Berlin schon in den ersten acht Monaten 28 Fälle von Körperverletzung mit Todesfolge gegen Frauen, darunter Femizide. Blickt man deutschlandweit auf die letzte Septemberwoche 2024, bleibt mit vier Femiziden an einem einzigen Tag und zehn Femiziden in einer einzigen Woche das strukturelle Defizit bei der effektiven Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und Frauen in Deutschland eklatant.
Femizide sind die extremste Gewaltform gegen Frauen. Femizid bedeutet, dass Frauen aufgrund ihres Geschlechts getötet werden – also weil sie Frauen sind. Der Kampf gegen Gewalt an Frauen, aber auch der Gewaltschutz generell muss künftig Priorität in der Berliner Landespolitik haben. Über 70 % der Betroffenen von Gewalt sind weiblich. Die Istanbul- Konvention verpflichtet Deutschland und damit auch Berlin, wirksame Schutzmaßnahmen zu treffen. Ein sicheres Berlin bedeutet, alle Berliner*innen vor Gewalt zu schützen.
Darüber hinaus ist Täterarbeit in Fällen von häuslicher Gewalt eine wichtige Präventionsmaßnahme. Das entbindet jedoch nicht, dauerhaft und konsequent gegen Gewalt und Femizide vorzugehen, da diese leider oft nicht ausreicht, um die Tötung von Frauen zu verhindern. Im Jahr 2024 wurden in Berlin bereits 28 Frauen durch Männer tödlich verletzt, was auf besorgniserregende und ansteigende Gewaltzahlen hinweist. Allein im August 2024 wurden zwei Frauen regelrecht hingerichtet von ihren Ex- Partnern, die den Behörden bereits jahrelang als Täter bekannt waren. Die Täter hatten mehrfach Haftstrafen abgesessen und es gab aktuelle Kontakt- bzw. Näherungsverbote. Beide Frauen hatten mehrfach den Wohnsitz gewechselt und andere, massive und re-traumatisierende Eingriffe in ihre Persönlichkeitsrechte, ihr Leben und das leben ihrer Kinder, erdulden müssen, und trotzdem hat der Staat es nicht geschafft, sie vor den Tätern effektiv zu schützen.
Zu begrüßen ist der Entwurf des Gewalthilfegesetzes auf Bundesebene, der durch das grün geführte Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unter Ministerin Lisa Paus im April 2024 vorgelegt wurde. Dieses Gesetz schafft einen individuellen Rechtsanspruch auf Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt unabhängig vom Einkommen und schafft die Finanzierungsgrundlage, um bundesweit Frauenhäuser und Beratungsstellen bedarfsgerecht auszubauen.
Der schwarz-rote Senat hat seinem Sicherheitsversprechen zur Verhinderung von Femiziden und zur Bekämpfung häuslicher Gewalt keine Taten folgen lassen. Bündnis 90/Die Grünen Berlin stellt sich hinter die Forderungen der Abgeordnetenhausfraktion, die bereits im Sommer einen 5-Punkte-Plan zur Verbesserung des Gewaltschutzes vorgelegt hat und begrüßt den eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Berliner Polizeigesetzes (ASOG).
Konkret fordern wir:
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