28.01.26 –
Vorläufiger Beschluss auf dem Landesausschuss:
Sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum ist kein Randphänomen, sondern Ausdruck tief verankerter patriarchaler Machtverhältnisse. Für die meisten FLINTA* gehören sexualisierte Zurufe, anzügliche Kommentare, obszöne Gesten oder das gezielte Hinterherpfeifen zum Alltag. Diese Übergriffe sind keine „Komplimente“, sondern gezielte Grenzverletzungen, die darauf abzielen, Macht auszuüben, Räume zu dominieren und FLINTA* einzuschüchtern.
„Catcalling“ ist eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt. Auch ohne körperliche Berührung greifen verbale und nonverbale sexualisierte Übergriffe unmittelbar in das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ein. Sie schränken Bewegungsfreiheit, Teilhabe und das Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum ein und tragen dazu bei, dass insbesondere FLINTA* ihr Verhalten anpassen, Wege meiden und öffentliche Räume nicht selbstbestimmt nutzen können.
Dass diese Form sexualisierter Gewalt bislang regelmäßig straflos bleibt, ist Ausdruck einer rechtlichen und gesellschaftlichen Leerstelle. Das geltende Sexualstrafrecht schützt die sexuelle Selbstbestimmung nicht ausreichend. Als feministische Partei stehen wir für eine konsequente Politik gegen sexualisierte Gewalt in all ihren Formen.
Deshalb fordern wir:
Unser Ziel ist ein Strafrecht, das die Lebensrealitäten von FLINTA* ernst nimmt und den öffentlichen Raum zu einem Ort macht, an dem sich alle Menschen frei, sicher und selbstbestimmt bewegen können.
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