Vorläufiger Beschluss: Richtlinien zur Prävention und zum Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz für die landeseigenen Betriebe

20.06.18 –

Vorläufiger Beschluss des Landesauschuss am 20. Juni 2018:

Als rot-rot-grüne Koalition wollen wir mit gutem Beispiel voran gehen und die landeseigenen Betriebe darin unterstützen, positive Konsequenzen aus der #metoo-Debatte zu ziehen. Die Charité hat bereits Richtlinien im Umgang mit sexueller Belästigung erlassen. Dieses Vorbild soll nun in Berlin Schule machen.
Deshalb bekräftigen wir als Berliner Landesverband von Bündnis 90/Die Grünen Berlin die landeseigenen Unternehmen, bis zum Jahresende verbindliche Richtlinien zur Prävention und zum Umgang mit sexueller Belästigung  am Arbeitsplatz zu beschließen. Diese Richtlinien sollen einen verbindlichen Beschwerdeablauf beinhalten.