27.06.18 –
Stand: 27.06.2018
Das Gesetz besteht aus drei Teilen. Der allgemeine Teil verankert die Ziele und Aufgaben, die mit diesem Gesetz einhergehen: Mittelfristig soll es in Berlin keine Verkehrstoten mehr geben! Wir arbeiten mit Hochdruck an der Vision Zero. Hierzu wird die Verkehrssicherheit in Berlin erheblich verbessert. Dafür erhält der Umweltverbund aus Rad-, Fuß- und öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) schon in der Planung Vorrang vor dem Automobilverkehr. Alleine dafür stellt die Senatsverwaltung bis Ende nächsten Jahres viele Millionen Euro und dutzende neue Planerstellen zur Verfügung. Ebenfalls verankert im allgemeinen Teil ist ein verbindlicher Klima- und Umweltschutz sowie die Barrierefreiheit für alle.
Im Teil zum ÖPNV sind Vorrangschaltungen an Kreuzungen und Busspuren festgeschrieben. Auch darf die BVG von nun an eigenverantwortlich Falschparker*innen abschleppen und ist nicht mehr auf die überlasteten Ordnungsämter oder die Polizei angewiesen. Mit dem Gesetz werden außerdem neue Tarifstrukturen geschaffen und die Fahrpreise niedrig gehalten.
Der Teil zum Radverkehr garantiert ein Radverkehrsnetz auf Haupt- und Nebenstraßen, das lückenlose und sichere Verbindungen ermöglicht. Zusätzlich werden mindestens 100 Kilometer neuer Radschnellverbindungen geschaffen. Radwege werden in Zukunft breiter geplant und dort, wo es irgend möglich ist, werden diese als geschützte Radstreifen errichtet. Bereits jetzt wurden deutlich verbesserte Abstellmöglichkeiten geschaffen; und das war erst der Anfang! Der Radverkehr muss in Zukunft auch an Baustellen verbindlich mitgedacht werden und ein grünes Herzensthema, die so erfolgreiche Fahrradstaffel der Berliner Polizei, wird endlich auf ganz Berlin ausgeweitet.
Und es geht weiter: Auf Hochtouren arbeitet unsere grüne Verwaltung zusammen mit der Stadtgesellschaft an den Teilen zum Fußverkehr sowie zu Intelligenter Mobilität (Carsharing, Digitalisierung, …), die 2019 in das Mobilitätsgesetz eingebracht werden sollen. Auch der Wirtschaftsverkehr wird eine zentrale Rolle spielen.
Nur ein Gesetz schafft landesweit einheitliche Regeln. Diese Regeln gelten von Mitte bis Spandau und für Hellersdorf ebenso wie für Tempelhof. Es bildet eine verbindliche Grundlage für die Verkehrssicherheit, den Klimaschutz und eine barrierefreie Infrastruktur. In Zukunft müssen sämtliche Planwerke und Instrumente wie der „Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr“ dieses Gesetz als Grundlage der Planung nutzen. Das Mobilitätsgesetz stellt die „Vorrangnetze Rad“ und „ÖPNV“ dem „Vorrangnetz Mobilisierter Individualverkehr“ verbindlich gleich. Endlich existieren Regeln, die auch bei Interessenskonflikten sicherstellen, dass Kompromisse nicht ausschließlich zu Gunsten der Autofahrer*innen ausfallen.
Wollten wir nicht eigentlich schneller sein?
Ja, wir wollten schneller sein: Denn jeder Mensch, der im Berliner Straßenverkehr verletzt oder gar getötet wird, ist einer zu viel. So schnell wie möglich Konsequenzen zu ziehen, um die Straßen sicherer zu machen, ist für uns oberste Priorität. Je schneller wir es schaffen, möglichst viele Menschen sicher, komfortabel und schnell ohne Auto durch Berlin zu führen, desto besser. Dafür war es allerdings unabdingbar, dass das Gesetz einwandfrei und rechtssicher formuliert ist. Das Berliner Mobilitätsgesetz ist das erste deutschlandweit! Nichts wäre schlimmer, als wenn die Arbeit der letzten Monate nicht auf festen Beinen steht und nach Donnerstag durch das erste Gericht wieder einkassiert wird. Auch deshalb haben Regine Günther und die Senatsverwaltung für Umwelt, Vekehr und Klimaschutz von Anfang an größten Wert auf die Zusammenarbeit und Abstimmung aller Schritte mit der Stadtgesellschaft gelegt und in einem intensiven Dialog mit Verbänden und Initiativen gemeinsam die Eckpunkte des Gesetzes erarbeitet.
Planungen, die neu begonnen wurden und die künftige Mobilität Berlins betreffen, basieren bereits seit Monaten auf den Leitlinien des Mobilitätsgesetzes.
Vor allem im Bereich der Radinfrastruktur arbeiten Verwaltungen und die infraVelo GmbH bereits jetzt auf Hochtouren. In vielen Bezirken steht der Beginn von Ausbau, Verbreiterung und/oder Sanierung von Radwegen noch in diesem Jahr bevor. So ist der Baubeginn zur Asphaltierung der Fahrgasse Friedelstraße ebenso wie der einer Radverkehrsanlage Karlshorster Straße für 2018 festgesetzt. Dies gilt auch für die Sanierung des Radwegs TR7, die Radwege im Knotenpunkt Bundesallee/Hohenzollerndamm-Nahodstraße und den Bau einer Mittelinsel als Querungshilfe Heinrich-Hein-Str./Dresdener Straße. Die Arbeiten zum Umbau der Karl-Marx-Allee haben sogar bereits begonnen. Und auch in allen übrigen Bezirken ist die Umsetzung der dringlichsten Maßnahmen im Jahr 2018 angestrebt (Sanierung Heerstraße, Markierung Edison- und Spreestraße, Bau Fischerhüttenweg, Bau Karlshorster Straße, …). Immer mehr Bezirke rufen beim Senat Gelder für den Bau von Fahrradbügeln ab: Zum Beispiel Neukölln wird 2000 weitere Fahrradabstellplätze schaffen.
Grünmarkierungen der Fahrradwege werden von der infraVelo GmbH geplant und in Auftrag gegeben. Noch in diesem Jahr sollen bis zu zehn Radwege mit einer Länge von bis zu 7,5 Kilometern markiert werden. Für die Warschauer- und die Werbellinstraße sind die Verträge bereits geschlossen. Folgen werden unter anderem: Westfälische Straße, Invalidenstraße, Kastanienallee und Manteuffelstraße. Für alle übrigen Bezirke sind erste Grünmarkierungen für spätestens 2019 geplant.
Auch die Planung und der Bau der Radschnellverbindungen ist Aufgabe der infraVelo GmbH. Für insgesamt zehn potentielle Trassen mit über 100 Kilometern Länge werden nun in drei Blöcken Machbarkeitsstudien durchgeführt. Der erste Block beinhaltet die Trasse Königsweg-Kronprinzessinnenweg, die Teltowkanal-Route sowie die Y-Trasse (entlang der A113 sowie A100 in Verbindung mit dem Korridor zwischen Südstern und Rungiusstraße in Britz) und soll bereits im August 2018 beginnen. Für den zweiten Block ist eine Ausschreibung für Juli dieses Jahres geplant, so dass am Ende Block 3 bis März 2019 vergeben ist.
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