EU-Datenschutzreform, Videokameras überall, Facebook und das Informationsfreiheitsgesetz – Die Vorstellung des aktuellen Berliner Datenschutzberichtes

22.04.14 –

 

Am Montag, den 28. April, treffen wir uns, auf Einladung der Abgeordneten Bene Lux und Dirk Behrendt, um 19.30 im Abgeordnetenhaus (Niederkirchnerstraße 5, Nähe S7/U-Bahnhof Potsdamer Platz).

 

Dr. Alexander Dix, Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, stellt seinen aktuellen Jahresbericht vor und diskutiert mit uns über seine Arbeit.

 

Vergangenes Jahr beschäftigte er sich unter anderem mit der dringend nötigen und schon lange überfälligen EU-Datenschutzreform, den Auswirkungen der NSA-Überwachung, Datenübermittlungen in die USA, den datenschutzrechtlichen Problemen beim intelligenten Haus, Videoüberwachung und -aufzeichnung im Krankenhaus, der zunehmenden Kommunikation zwischen Lehrern und Schülern über Facebook, der Reform der Bestandsdatenauskunft, kontaktlosen Bezahlsystemen und der Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes in der Verwaltung.

 

Benedikt Lux, Sprecher für Datenschutz, sagte zum aktuellen Jahresbericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz:

Die 1400 Eingaben der Berlinerinnen und Berliner zeigen, dass die Kontrolle des rechtsstaatlichen Leitgedankes „Meine Daten gehören mir“ durch den Datenschutzbeauftragten nötiger denn je ist. Viel zu oft wird Datenschutz und Datensicherheit in der Verwaltung und im privaten Sektor nicht ernst genug genommen. Der Jahresbericht gibt in Zeiten von Spähskandalen unbekannten Ausmaßes und zunehmender Datenverarbeitung und Digitalisierung unseres Alltags unerlässliche Hinweise an die Berliner Politik – von der europaweiten Gesetzgebung bis hin zu alltäglichen und praktischen Herausforderungen vor Ort.

Auch bei der Informationsfreiheit gibt es noch viel zu tun. Staatliche Stellen blocken viel zu häufig das berechtigte Informationsinteresse der Berlinerinnen und Berliner. Deshalb hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz für Berlin eingebracht. Demnach sollen grundsätzlich alle Daten der Verwaltung veröffentlicht werden, solange sie nicht schützenswerte private Informationen verraten.

 

Weitere Informationen

Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit: Datenschutzbericht 2013 – Lang- und Kurzfassung

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