Endlich Rechtssicherheit für Mama: Lesbischen Frauen die Familiengründung erleichtern

27.09.11 –

Volker Beck, Mitglied des Bundestages, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und Menschenrechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion und Monika Lazar, Sprecherin für Frauenpolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, erklären in der Pressemitteilung Nr. 0851 der Bundestagsfraktion zum Antrag lesbische Lebensgemeinschaften beim Abstammungsrecht und beim Zugang zu künstlicher Befruchtung mit der Ehe gleichzustellen.

 

"Wir wollen lesbischen Frauen die Familiengründung erleichtern. Dazu soll 
lesbischen Frauen der Zugang zur künstlichen Befruchtung ermöglicht und 
Eingetragene Lebenspartnerschaften beim Abstammungsrecht mit Eheleuten 
gleichgestellt werden.

Über 6.000 Kinder wachsen in Deutschland in Regenbogenfamilien, meist bei 
ihren lesbischen Müttern, auf. Viele von diesen Kindern verdanken ihr Leben 
Maßnahmen der künstlichen Befruchtung. Aber: Die assistierte, künstliche 
Befruchtung ist für lesbische Frauen in Deutschland nicht gestattet. Wir 
meinen: Dem Staat steht es nicht zu, darüber zu entscheiden, welche Frauen 
Familien gründen dürfen oder eben nicht. Im Sinne der Gleichbehandlung aller 
Menschen muss der Zugang zur künstlichen Befruchtung allen Frauen 
offenstehen. Die Bundesregierung muss diesen Grundsatz offensiv gegenüber 
der Bundesärztekammer vertreten und auf eine Aufhebung der diskriminierenden 
Praxis hinwirken.

Den so zur Welt gekommenen Kindern fehlt darüber hinaus die rechtliche 
Beziehung zur und die Absicherung durch die Lebenspartnerin der Mutter. 
Rechtlich gesehen, bleibt die "Co-Mutter" für die Kinder eine Fremde. Für sie 
gibt es handfeste Nachteile ? etwa beim Tod der Mutter, einer Scheidung oder bei 
Unterhaltsansprüchen. Wir wollen daher eine Reform des Abstammungsrechts und 
eine "gesetzliche Fiktion" analog zur Ehe (§1592 Nr. 1 BGB) für die Co-Mutter 
ermöglichen. Die heute notwendige Pflegezeit, die für eine Stiefkindadoption 
notwendig ist, soll entfallen. Das schafft Rechtsicherheit und dient dem 
Kindeswohl.

Den Antrag der grünen Bundestagsfraktion finden Sie unter folgendem Link: 
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/070/1707030.pdf"