01.06.24 –
Aus dem vorläufigen Beschluss "Machen was zählt, vor Ort und in Europa" des 1. Ordentlichen Länderrats 2024 von Bündnis 90/Die Grünen (Bundesverband):
Die Werte der Europäischen Union werden auch durch einen menschenwürdigen Umgang mit Geflüchteten verteidigt. Deshalb kämpfen wir für eine Europäische Union, die den Schutz von Menschenrechten verteidigt, das Völkerrecht achtet und das Recht auf Asyl garantiert. Modelle, die Asylverfahren auf Länder außerhalb der EU auslagern, wie beispielsweise nach Albanien oder Ruanda, können kein Vorbild
sein. Sie sind nicht nur praxisfern und teuer, sondern auch inhuman. Auch ist es zweifelhaft, ob sie mit der Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vereinbar sind. Es ist inhuman, Menschen gegen ihren Willen in ein Land zu bringen, in dem sie nie zuvor gewesen sind und zu dem sie keine Verbindung haben. Der Schutz der Menschenwürde sowie das Asylrecht zählen zu den Grundrechten in der Europäischen Union und in Deutschland, zu denen wir uns auch völkerrechtlich verpflichtet haben. Die Genfer Flüchtlingskonvention ist eine Errungenschaft, die - wie die EU selbst - nicht zuletzt auf den Lehren von zwei Weltkriegen beruht. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, dieses historische Erbe zu bewahren.
https://cms.gruene.de/uploads/assets/Beschluss-vorl%C3%A4ufig_Machen_was_z%C3%A4hlt_vor_Ort_und_in_Europa.pdf , Randnummern 243-257