Berlin zum Hotspot im Sinne des Infektionsschutzgesetzes erklären – dringend erforderliche Infektionsschutzmaßnahmen weiter ermöglichen!

02.04.22 –

vorläufiger Beschluss auf der Landesdelegiertenkonferenz:

In Berlin droht angesichts der aktuellen SARS-CoV-2-Infektionsdynamik und des gleichzeitigen Auslaufens wesentlicher Infektionsschutzmaßnahmen zum April 2022 eine zeitnahe Überlastung der kritischen medizinischen Infrastruktur. Durch die hohe Anzahl an erkrankten Beschäftigten sowohl in den Praxen der niedergelassenen Ärzt*innen und im Rettungsdienst als auch in den Krankenhäusern droht die Situation, dass die medizinische Versorgung nicht mehr ausreichend sichergestellt werden kann. Die Personalausfälle gehen auf die besonders hohe Anzahl und den Anstieg der Neuinfektionen zurück.

Wir bedauern es sehr, dass der Bundestag den Bundesländern mit der Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes den Umgang mit der Pandemiesituation stark erschwert hat. Viele Möglichkeiten zur Verhinderung der Verbreitung der Corona-Pandemie sind nun an rechtliche Bedingungen geknüpft, die wenig präzisiert sind. Wir fordern daher, dass der Bundestag den Bundesländern möglichst effektive, flexibel anwendbare und konkret definierte Möglichkeiten an die Hand gibt, um die Pandemie wirksam, maximal rechtssicher und auch präventiv bekämpfen zu können.

Wir bekräftigen die Landesregierung und das Abgeordnetenhaus darin, für das Land Berlin alle Möglichkeiten zu nutzen, um das Vorliegen der konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage gemäß § 28a Absatz 8 Infektionsschutzgesetz, das heißt zur Erklärung eines Hotspots, festzustellen, um einen höchstmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten und die Anwendung konkreter Maßnahmen zu beschließen. Zu diesen Maßnahmen sollte insbesondere eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen gehören.

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