17.04.19 –
Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz am 06.04.2019
Neue technische Möglichkeiten verändern unsere Mobilität. Elektrokleinstfahrzeuge - klein, wendig, emissionsfrei - sind schon heute in vielen Städten weltweit ein deutliches Zeichen für diese Veränderung. Wir heißen diese Veränderung willkommen.
Mit der "Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" (eKFV) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) können Menschen bald endlich auch in Deutschland mit Elektokleinstfahrzeugen (eKF oder PLEV - Personal Light Electric Vehicles) legal am Straßenverkehr teilnehmen. Besonders durch die vielen Sharing-Anbieter kommen damit Herausforderungen auf Berlin zu, die durch star-ke Regelungen aktiv gesteuert werden müssen. Erfahrungen aus anderen Städten weltweit zeigen, welche Probleme auftreten können, aber auch welche Chancen diese Ange-bote bieten. Von diesen Erfahrungen wollen wir lernen und kurzfristig die Rahmenbedingungen für Berlin gestalten.
Wir fordern:
1. eKF müssen im Mobilitätsgesetz (MobG BE) Beachtung finden.
2. Die Einrichtung von Abstellplätzen für Fahrräder und eKF an allen Kreuzungsbereichen von Straßen StEP III, IV und untergeordnete. Dies soll nicht zu Lasten des Umweltverbundes geschehen.
3. Schnellen massiven Ausbau von sicheren Radverkehrsanlagen, deren Breite die sichere Mitbenutzung durch eKF ermöglicht, zum Beispiel Fahrradstraßen und Protected Bike Lanes.
4. Berlin soll sich dafür einsetzen, dass eKF unabhängig von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit nicht auf Gehwegen gefahren werden dürfen (entgegen §10(3) bzw. (5) eKFV).
5. Die Unternehmen, die eKF oder Fahrräder im öffentlichen Straßenraum zum (Kurzzeit-) Verleih anbieten, mit einem geeigneten Instrument zu motivieren, ihre Nutzungsgebiete auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten.
6. Die Unternehmen, die eKF oder Fahrräder im öffentlichen Straßenraum zum (Kurzzeit-) Verleih anbieten, zu verpflichten, ihre Nutzungs- und Fahrzeugdaten anhand der Mobility Data Specification anonymisiert zu veröffentlichen, um den Mobilitätswandel wissenschaftlich begleiten.
7. Geeignete Maßnahmen, um die Anbieter zum Einsatz langlebigerer und damit ökologisch nachhaltigerer Fahrzeuge, sowie zur Energieversorgung mit ökologisch erzeugtem Strom zu bewegen.
8. Bei den Tarifen des VBB sollen eKF ihrer Größe entsprechend Falträdern (gefaltet kostenlos), bzw. Fahrrädern (Fahrradticket) gleichgestellt werden. Außerdem sollen bei der Beschaffung neuer Fahrzeuge ausreichend Mitnahmekapazitäten für Fahrräder und eKF eingeplant werden.
9. Berlin soll sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass eKF im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, ähnlich wie in Österreich als Pedelecs eingestuft werden. Da-durch würden die gesetzlichen Rahmenbedingungen stark vereinfacht, was den Erwerb durch Privatpersonen deutlich attraktiver macht.
10. Berlin soll sich dafür einsetzen, dass eine EU-weit einheitliche Regelung für die Zulassung von eKF umgesetzt wird. Diese soll auch die ökologischen und menschenrechtlichen Probleme, die immer noch bei Batterieherstellung und -recycling auftreten angehen.
Elektrokleinstfahrzeuge begeistern Menschen weltweit und haben das Potential, den innerstädtischen Verkehr zu revolutionieren. Wer, aus welchen Gründen auch immer, Kurz-strecken nicht mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurücklegen möchte, bekommt mit den Elektrokleinstfahrzeugen eine dritte Alternative zu Autofahrten auf kurzen Strecken zur Verfügung gestellt. Dadurch kommen wir unserer Vision von einer lebenswerten Stadt ohne Abgase einen entscheidenden Schritt näher. Lasst uns diese Chance gemeinsam nutzen!
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