Vom Informationsrecht des Bürgers zur Informationspflicht der Verwaltung?

12.09.12 –

 

Am Montag, den 17. September, lassen wir die angekündigte LAG-Sitzung ausfallen und gehen zu einer Veranstaltung unserer Fraktion, auf der wir auch kulinarisch verwöhnt werden.

 

Benedikt Lux wird am kommenden Montag, den 17. September, um 19.30 Uhr im Abgeordnetenhaus (Niederkirchner Straße 5, Nähe S/U-Bahnhof Potsdamer Platz) mit

Peter Schaar, Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

über das unlängst verabschiedete Hamburger Transparenzgesetz und den darauf basierenden Vorschlag unserer Abgeordnetenhausfraktion für ein Berliner Transparenzgesetz.

 

Viele Berlinerinnen und Berliner wollen endlich eine Politik, die aktiv informiert. Nur so können staatliche Entscheidungen verstanden und am Ende vielleicht akzeptiert werden. Vor 15 Jahren haben wir das erste Berliner Informationsfreiheitsgesetz, das das Recht des Bürgers auf Akteineinsicht begründete, initiiert. Damals war Berlin Vorreiter.

Am 13. Juni hat das Hamburg Landesparlament, die Hamburgische Bürgerschaft, einstimmig ein Transparenzgesetz beschlossen, das am 6. Oktober in Kraft tritt und das die Verwaltung zwingt, Dokumente von öffentlichem Interesse ohne Aufforderung kostenfrei im Internet zu veröffentlichen.

 

Aufbauend auf dem Hamburger Gesetz schrieb unsere AH-Fraktion einen Gesetzesentwurf, der auch unsere Verwaltungen zwingt, Akten von sich aus zu veröffentlichen.

Die wichtigsten Punkte des grünen Entwurfs für ein Berliner Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz sind:

- Einen Paradigmenwechsel, der das Recht auf „Akteneinsicht“ (in Zukunft: Auskunftspflicht) durch eine weitestgehende, proaktive „Veröffentlichungspflicht“ der Verwaltung ergänzt. Die Auskunft auf Antrag (früher: Akteneinsicht) ist weiterhin möglich, auch in Informationen, die nicht veröffentlichungspflichtig sind.

- Die Veröffentlichungspflicht soll nicht nur für Behörden sondern auch für Landesbetriebe und darüber hinaus bei allen privaten Unternehmen gelten, an denen das Land maßgeblich beteiligt ist.

- Zu veröffentlichen sind weiterhin alle Verträge, an denen ein öffentliches Interesse besteht (insbesondere Privatisierungsverträge) sowie Gutachten und Studien, die z.B. der Vorbereitung behördlicher Entscheidungen dienen.

- Es wird sichergestellt, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie der behördliche und exekutive Entscheidungsprozess soweit wie nötig geschützt werden und wahrt die Vorgaben des Datenschutzes. Durch technische Vorkehrungen schon bei der Erfassung der Informationen (Schwärzen, Trennung) soll sichergestellt werden, dass diese Ausnahmen von der Veröffentlichung möglichst gering gehalten werden.

- Der Zugang zu den Informationen soll frei und anonym und jedenfalls die nicht-kommerzielle die Nutzung und Weiterverarbeitung kostenlos möglich sein.Der Berliner Datenschutzbeauftragte soll als Beauftragter für Datenschutz, Transparenz und Informationsfreiheit in Zukunft auch über die Einhaltung dieses Gesetzes wachen.

- Um der Verwaltung einen möglichst ressourcenschonende Umsetzung des Gesetzes zu ermöglichen haben wir großzügige Umsetzungspflichten von zwei Jahren vorgesehen.

 

 

 

Weitere Informationen

Entwurf der Fraktion für ein Transparenz- und Informationsgesetz

Homepage zum Hamburger Transparenzgesetz