31.05.17 –
Stand: 24. Mai 2017
Die Initiative Volksentscheid Fahrrad hat am 18. Mai 2017 auf einer Pressekonferenz den Zwischenstand des Radgesetzes veröffentlicht. Dieses Vorgehen war nicht abgesprochen und hat die bis jetzt konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit im „Dialog Radgesetz“ stark belastet. Der Raddialog, bestehend aus Vertreter*innen der Rad-Initiative, des ADFC, des BUND und der Koalitionsfraktionen (insgesamt 18 Personen), haben in einem Zeitraum von nur sechs Wochen Eckpunkte für das Berliner Radgesetz verhandelt. Der Raddialog ist ein einmaliges Verfahren. Zum ersten Mal werden Vertreter*innen der Stadtgesellschaft an der Entstehung eines Gesetzes ganz konkret beteiligt. Berlin ist das erste Bundesland, das ein Radgesetz bekommt.
Unsere Senatorin Regine Günther hat gemeinsam mit den anderen Vertreter*innen des Raddialogs wichtige Eckpunkte am 6. April in einer Presskonferenz vorgestellt. Diese sind u.a.:
Die Initiative wirft dem Senat trotz intensiver Bemühungen vor, den Prozess zum Radgesetz zu langsam und mit zu wenig Entschlossenheit voranzutreiben. Laut Initiative bremst die SPD den Prozess sogar bewusst aus und die Grünen zeigen mangelndes Interesse. Die juristische Prüfung würde viel zu lang dauern. Dadurch sei der Zeitplan, das Gesetz noch vor der Sommerpause ins Parlament zu bringen ins Wanken geraten. Damit begründet die Initiative die Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs im Internet und ruft Anwält*innen auf ihn zu prüfen.
Ein erster juristischer Entwurf – verfasst durch Stefan Gelbhaar und andere Jurist*innen des „Dialogs Radgesetz“ – liegt gerade einmal seit Anfang Mai vor. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz arbeitet mit Hochdruck daran, das Gesetz auf den Weg zu bringen. Dafür muss das Verhandlungsergebnis aber einwandfrei und rechtssicher formuliert werden. Und es muss in das Mobilitätsgesetz integrierbar sein. Nur so kann ein Radgesetz dauerhaft Bestand haben und in Verwaltungshandeln umgesetzt werden. Ein unpräziser, lückenhafter oder gar fehlerhafter Gesetzestext darf nach diesen intensiven Verhandlungen nicht das Ergebnis sein. Die Senatsverwaltung für Justiz ist ebenfalls unterstützend in diesen Prozess eingebunden.
Die Grünen setzen also alle Hebel in Bewegung, um ein geprüftes und rechtssicheres Gesetz vorzulegen, das möglichst zeitnah verabschiedet werden kann. Dass der Entwurf ohne Absprache veröffentlich wurde, verschleppt das Verfahren nur, macht es unübersichtlich und hat die Vertrauensbasis beschädigt, interne Entwürfe miteinander auszutauschen. Dennoch: Wir haben dafür gekämpft, dass der Raddialog fortgesetzt wird und weiterhin alle Seiten – von SPD bis Initiative – gemeinsam daran arbeiten. Wir sind froh, dass sich darauf alle Beteiligten geeinigt haben.
Was geschieht zusätzlich zum Gesetz für den Radverkehr?
Neben dem Radgesetz arbeitet die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit Hochdruck an der Umsetzung der Maßnahmen, die durch die 10 Millionen Euro zusätzlichen Finanzmittel im Nachtragshaushalt 2017 ermöglicht wurden. Schon in Planung befindliche Maßnahmen werden aktuell auf die Möglichkeit qualitativer Verbesserungen hin geprüft.
Mit den Bezirken laufen Gespräche über die Maßnahmen, die mit den zusätzlichen Mitteln in den kommenden Jahren umgesetzt werden können. Die Infra Velo wurde als landeseigenes Unternehmen für die Planung und den Bau von Radverkehrsinfrastruktur gegründet und wird auch den Bezirken Unterstützung bieten.
Im Nachtragshaushalt 2017 wurden 10 Stellen für zusätzliche Planer*innen in der Senatsverwaltung und je zwei in den Bezirken bewilligt und sind im Stellenbesetzungsverfahren.
Mit den Bezirken ist ein Bündnis für den Radverkehr in Erarbeitung. Hierzu fanden Gespräche des Staatssekretärs für Verkehr mit allen 12 Bezirken (Bezirksstadträten bzw. Bürgermeister*innen), den Leitungsbetrieben und den Verkehrsunternehmen statt.
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