14.02.26 –
Differenzierte, sachliche Antworten in der Migrationspolitik sind nicht immer populär, aber heute dringender notwendig denn je.
Die Menschenrechte sind überall und jederzeit einzuhalten – sie sind unverhandelbar.
Berlin soll sicherer Hafen und eine Stadt der Chancen sein. Teilhabe beginnt am ersten Tag; mit Zugängen, die funktionieren, und Strukturen, die Menschen stärken. Das heißt: Menschen erhalten Schutz, Wohnraum, Beratung, herkunftsunabhängigen und kostenlosen Zugang zu Sprach- und Bildungsangeboten sowie Zugang zu Arbeit und Gesundheitsversorgung – diskriminierungsfrei, kultursensibel und mehrsprachig. Dauerhaft finanzierte Beratungsstellen sichern besondere Schutzbedarfe. Wir Bündnisgrüne setzen uns dafür ein, dass diskriminierungsfreie und traumasensible medizinische Versorgung geleistet, Ehrenamt und Selbstorganisation gefördert sowie Wohnraumberatung und unabhängige Asylverfahrensberatung angeboten werden. Wir werden diese Werte auch in Zukunft weiter im Netzwerk „Solidarity Cities“ (solidarische Städte) leben!
Viele geflüchtete Menschen haben Gewalt, Krieg, Verfolgung oder Flucht erlebt und benötigen psychosoziale sowie psychotherapeutische Unterstützung. Psychische Gesundheit ist eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, Bildung und Integration und muss von Beginn an berücksichtigt werden. Wir möchten daher die psychologische und psychosoziale Versorgung für Geflüchtete stärken und einen niedrigschwelligen und bedarfsgerechten Zugang zu ihr ermöglichen. Dazu gehören mehrsprachige und kultursensible Angebote, insbesondere für Kinder und Jugendliche.
Mit einer Politik, die Zugänge öffnet und Hürden abbaut, erleichtern wir Grüne Geflüchteten vom ersten Tag an den Einstieg in Arbeit, Ausbildung und Qualifizierung. Teilhabe am Arbeitsmarkt ist Voraussetzung für Selbstbestimmung und soziale Sicherheit. Dafür stärken wir gezielt mehrsprachige Informationsangebote, praxisnahe Sprach- und Brückenangebote sowie notwendige Qualifizierungsmaßnahmen und beschleunigen mit einer Taskforce „Anerkennung“ die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und legen den Schwerpunkt auf die Fachkräftestrategie.
Bürokratische Hürden bei der Erteilung und Verlängerung von Arbeitserlaubnissen bauen wir ab und sorgen für transparente, zügige Verfahren in der Berliner Verwaltung. Betriebe, die Geflüchtete einstellen oder ausbilden, unterstützen wir gezielt und fördern Kooperationen zwischen Unternehmen, Kammern und zivilgesellschaftlichen Initiativen. Auf Bundesebene setzen wir uns dafür ein, dass die Zustimmungspflichten der Bundesagentur für Arbeit für Menschen im laufenden Asylverfahren entfallen.
Das Recht auf körperliche und geistige Gesundheit sowie das Recht auf soziale Sicherheit sind Menschenrechte, die auch Geflüchtete und Migrant*innen besitzen, die sich in Berlin aufhalten – ob mit oder ohne die „richtigen“ Papiere. Sogenanntes Asyl- und Migrationsmanagement darf nicht zu menschenrechtswidrigem Leistungsausschluss führen, auch nicht als Sanktion für angebliches Fehlverhalten.
Wir lehnen die vom schwarz-roten Senat geplante Bezahlkarte ab, weil sie Geflüchtete diskriminiert und ihre Selbstbestimmung einschränkt. Stattdessen setzen wir auf diskriminierungsfreie, unbürokratische Auszahlungen von Leistungen sowie, unabhängig vom Aufenthaltsstatus, ein Bankkonto für alle („Basiskonto“). Kinder erhalten unverzüglichen Zugang zu Schulunterricht, Willkommensklassen dürfen nur eine Übergangslösung sein. Unabhängig vom Aufenthaltsstatus stellen wir den Zugang von Geflüchteten zu Bildung, Gesundheitsversorgung, Arbeit und gesellschaftlicher Teilhabe sicher.
Im Bund setzen wir uns für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes ein.
Es ist unser Ziel, geflüchteten Menschen das Ankommen zu erleichtern. Dafür ist es entscheidend, dass sie angemessen untergebracht werden und wohnen können. Derzeit leben rund 40.000 Menschen in Unterkünften des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten, viele von ihnen mit gesichertem Aufenthaltsstatus, obwohl sie Anspruch auf eigenen Wohnraum hätten. Wir werden die bezirklichen Kooperationen – wie beim Projekt Wohnen statt MUF – mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen stärken, Fachstellen sollen zudem den Zugang zum Wohnungsmarkt für Geflüchtete verbessern. Wir befürworten überdies die WBS-Berechtigung für Geflüchtete mit langjährigem Aufenthaltsstatus oder Duldung. Unser oberstes Ziel ist die Unterbringung in eigenem Wohnraum. Wo dies nicht möglich ist, wollen wir Grüne weg von der Massenunterbringung und hin zu dezentralen, menschenwürdigen Wohnformen. Große Massenunterkünfte haben in der Vergangenheit gezeigt, dass sie den Bedürfnissen von Geflüchteten nicht gerecht werden. In der Massenunterkunft in Tegel wurden zeitweise tausende Menschen auf engstem Raum untergebracht, der Zugang von Hilfsorganisationen war erschwert und Kinder hatten nur eingeschränkt die Möglichkeit, am Schulunterricht teilzunehmen. Das war insbesondere für Familien und Kinder belastend in einer ohnehin schwierigen Lage.
In der Neuaufstellung der Unterbringung setzen wir in erster Linie auf Wohnungen und kleinere Gemeinschaftsunterkünfte in allen Bezirken. Zudem wollen wir für besonders schutzbedürftige Gruppen geflüchteter Menschen gezielte Schwerpunktunterkünfte schaffen, um eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen. Das soziale Wohnungsbauprogramm für Geflüchtete unterstützen wir, um dauerhaft Wohnraum und soziale Angebote zur Verfügung zu stellen. Mit einem sozialen Unterbringungsgesetz sollen zukünftig gesetzliche Mindeststandards in Unterkünften für Geflüchtete und Wohnungslose festgelegt und durchgesetzt werden. Ein Ankunftszentrum soll bestmögliche Erstversorgung sicherstellen, sich darum kümmern, dass Kinder und besonders vulnerable Geflüchtete angemessen betreut und schnellstmöglich in gute Unterkünfte vermittelt werden. Mit einer Senatskommission „Unterbringung“ sorgen wir für eine engere Abstimmung zwischen Senat und Bezirken. Asylsuchende werden zudem bei der Reform der Wohnungsnotfallhilfe mitberücksichtigt. Dabei darf keine Gruppe, die von Wohnungslosigkeit bedroht ist, gegen eine andere ausgespielt werden. Dabei ist eine strukturelle und finanzielle Unterstützung der Bezirke zentral. Die soziale Infrastruktur vor Ort muss von Beginn an mitgedacht werden. Die Senatskommission Unterbringung soll sicherstellen, dass neue Standorte zügig identifiziert und beschlossen werden und notwendige Verbesserungen der lokalen Infrastruktur von Anfang an eingeplant sind, insbesondere beim Ausbau von Kita und Schulplätzen sowie der Verkehrsinfrastruktur.
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) ist die zentrale Erstaufnahmebehörde für geflüchtete Menschen in Berlin. Hier entscheidet sich, ob Unterbringung, Leistungen und Versorgung verlässlich funktionieren. Wir stärken das LAF und verbessern die Arbeitsbedingungen nachhaltig. Unser Ziel ist ein modernes, gut ausgestattetes Landesamt mit fairen Arbeitsbedingungen, ausreichendem Personal und verlässlichen Strukturen, damit geflüchtete Menschen von Beginn an angemessen versorgt und untergebracht werden können.
Das Landesamt für Einwanderung (LEA) ist für rund 700.000 Berliner*innen ohne deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit – und damit für fast 20 % der Einwohner*innen – von zentraler Bedeutung. 2025 haben über 500.000 Menschen beim LEA vorgesprochen, um Entscheidungen zu erhalten, die über Arbeit, Studium, Familienleben und soziale Sicherheit bestimmen. Verzögerte Verfahren können zum Verlust des Jobs oder sogar der Wohnung führen. Intransparente Abläufe und schwerer Zugang schwächen das Vertrauen und die lange Ungewissheit hinsichtlich der eigenen Zukunft belasten viele Berliner*innen. Wir werden das Landesamt für Einwanderung zu einer modernen und serviceorientierten Willkommensbehörde weiterentwickeln. Dazu etablieren wir ein digitales Antragssystem für alle Aufenthaltstitel und deren Verlängerung. Das LEA wird gestärkt, um eine zügige, rechtskonforme und transparente Bearbeitung der Anträge sicherzustellen. Die Terminvergabe werden wir weiter verbessern und verlässlicher gestalten. Zudem werden wir die Ombudsstelle im LEA wieder einrichten und zu einer mitwirkungsberechtigten Ombudsstelle weiterentwickeln, um Transparenz, Rechtsschutz und Vertrauen zu stärken. Beratung wird unabhängig und mehrsprachig angeboten.
Die neuen Regeln des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wenden wir menschenrechtskonform an. Bei der Durchführung der neuen Screening-Verfahren ist sicherzustellen, dass die entscheidende Bewertung der Vulnerabilität von entsprechend qualifiziertem Fachpersonal außerhalb der Sicherheitsbehörden durchgeführt wird. Überprüfungen innerhalb des Hoheitsgebiets durch die Polizei Berlin dürfen nicht zu Racial Profiling führen.
Die nationale Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) darf nicht zu einer weiteren Aushöhlung des Geflüchtetenschutzes führen - auch nicht auf Landesebene. Wir wollen dies durch ein effektives und unabhängiges Menschenrechtsmonitoring unter enger Einbindung der Zivilgesellschaft und entsprechend qualifiziertem Fachpersonal sicherstellen. Das gilt für die neuen Screening-Verfahren in Berlin-Tegel ebenso wie für die neuen Asyl- und Rückführungsgrenzverfahren am Flughafen Berlin Brandenburg. Wir Grüne stehen für faire und individuelle Asylverfahren (den Schutz vor Abschiebung in unsichere Drittstaaten) und menschenwürdige Unterbringung. Das Konzept der sicheren Drittstaaten und Herkunftsländer lehnen wir ab. Abschiebungen dürfen generell nur in Ausnahmefällen erfolgen. Die Abschiebung in Krisen- und Konfliktregionen, wie nach Afghanistan, Syrien oder Iran, ist inakzeptabel und muss beendet werden. Explizit stellen wir uns gegen Abschiebehaft, insbesondere für Kinder, und die Trennung von Familien.
Unbegleitete minderjährige Geflüchtete brauchen ab Tag 1 ihrer Einreise eine unabhängige Vertretung, die sie rechtlich vertritt und faktisch unterstützt und maximal 30 Minderjährige betreut. Der Vorrang des Kindeswohles ist jederzeit sicherzustellen. Sie müssen in Jugendhilfe- oder Clearingeinrichtungen mit pädagogisch geschultem Fachpersonal aufgenommen werden. Hierzu setzen wir uns für eine Verstärkung und finanzielle Absicherung der Fachstellen des Berliner Netzwerks für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen ein.
Wir stehen zum Kirchenasyl als wichtiges Instrument, um in Ausnahmesituationen Menschen, denen im Falle einer Abschiebung Leid drohen würde, schnell und unbürokratisch zu unterstützen. Wir setzen uns dafür ein, dass das Kirchenasyl von den Berliner Behörden geachtet wird.
Ein prekärer Aufenthaltsstatus darf die Aufnahme einer Ausbildung, berufsvorbereitender Maßnahmen, eines Studiums oder den Abschluss eines angebotenen Arbeitsvertrages nicht verhindern. Abschiebungen während Ausbildungsvorbereitung, Ausbildung oder Studium müssen für die gesamte Familie ausgeschlossen sein.
Gleichzeitig gilt: Wer nach individueller Prüfung der asyl- und aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen sowie ggf. nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel kein Aufenthaltsrecht hat und bei dem keine Abschiebungshindernisse entgegenstehen, muss zügig wieder ausreisen. Die freiwillige Ausreise hat für uns Vorrang.
Überlegungen wie das sogenannte Ruanda-Modell lehnen wir strikt ab.
Wir setzen uns für die Wiederaufnahme des Berliner Landesaufnahmeprogramms für Geflüchtete aus Syrien, dem Irak und Afghanistan ein und den Ausbau humanitärer Aufnahmeprogramme des Bundes beispielsweise aus Afghanistan, Syrien, Irak und Gaza ein und nutzen zudem die Spielräume des Landes, um die Aufnahme von Geflüchteten zu ermöglichen. So soll Berlin Menschen aus UN-Programmen aufnehmen. Zudem möchten wir die Aufnahme von Personen, die von Klimakatastrophen oder humanitären Notlagen betroffen sind, neu einführen. Außerdem möchten wir den Familiennachzug als humanitäres Minimum und als Voraussetzung für Stabilität und Schutz wieder ermöglichen. Zusammen mit anderen aufnahmebereiten Ländern und Kommunen in Deutschland und Europa setzen wir uns dafür ein, dass solidarische und menschenrechtsbasierte Ansätze in der europäischen Asyl- und Migrationspolitik wieder gestärkt werden. Auch auf Bundesebene setzen wir uns gegen Verschärfungen von Grund- und Menschenrechten ein.
Das Mittelmeer ist eine der tödlichsten Grenzen weltweit. Tausende Menschen ertrinken jedes Jahr auf ihrer Flucht oder werden unter Gewaltanwendung nach Libyen und Tunesien zurück geschleppt. Die Anrainerstaaten aber auch die von Deutschland unterstützte und mitfinanzierte EU-Grenzschutzagentur Frontex begehen Menschenrechtsverletzungen und unterstützen Libysche Milizen bei ihren Verbrechen, anstatt ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Die Bundesregierung hat die finanzielle Unterstützung der zivilen Seenotrettung in diesem Jahr eingestellt. Die Kriminalisierung und Behinderung der Seenotrettung nimmt leichtfertig den Tod von Menschen in Kauf. Wir stehen für eine menschenrechtsbasierte Politik und ducken uns vor Verantwortung nicht weg. Deswegen treten wir für die finanzielle Unterstützung der zivilen Seenotrettungsorganisationen ein und werden unsere Stimmen im Bundesrat konsequent für den Schutz der zivilen Seenotrettung und die Grundrechte flüchtender Menschen einsetzen.
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Vorläufig endgültiger Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz (LDK) von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Landesverband Berlin, vom 14. Februar 2026: https://berlin.antragsgruen.de/LDK26-1/kapitel-4-berlin-lebt-vielfalt-49278