Resolution zum Kirchenasyl

19.09.19 –

Resolution vom 22. August 2019

Wir betrachten mit Sorge die Verschlechterung des Verhältnisses des Staates und seiner Institutionen zu den Kirchen im Bereich des Kirchenasyls. Der Erlass eines Strafbefehls gegen den Immenstädter Pfarrer Herrn Ulrich Gampert, weil er einem 22-jährigem abgelehnten Asylbewerber aus Afghanistan seit Mai 2018 über ein Jahr lang Kirchenasyl gewährt hatte, zeigt den dringenden Handlungsbedarf im Staats-Kirchen-Verhältnis.
Ausgegend vom Grundsatz im Verfassungsrecht, dass der Staat von Voraussetzungen lebt, die er selber nicht schaffen kann, müsste auch dem Staat und seinen Repräsentanten an einer lebendigen Kirche gelegen sein, die Schutz für die Schwächsten leisten kann.
Gerade die christliche Nächstenliebe ist ein zentrales Element der christlich-abendländischen Kultur, die zu den Voraussetzungen gehört, auf die sich der deutsche Staat stützt.
Genauso selbstverständlich ist es für uns, dass sowohl die evangelische als auch die katholische Kirche und ihre Mitglieder*innen die freiheitlich-demokratische Grundordnung unseres Staates nicht nur anerkennt, sondern auch dafür einsteht.
Aus diesem Spannungsverhältnis heraus konnte in der Vergangenheit ein für alle Seiten tragfähige Vereinbarung getroffen werden, die ein Mindestmaß an Rechtssicherheit gewähr leisten konnten.

Wir rufen daher sowohl die zuständigen Innenminister als auch die Kirchen auf, sich für die Zukunft wieder auf eine rechtssichere Grundlage für das Kirchenasyl zu verständigen.

Berlin, den 22. August 2019
DIe Landesarbeitsgemeinschaft Bündnisgrüner Christ*innen Berlin