Schäuble diskriminiert beim Ehegattensplitting für Homosexuelle weiter – Rechtsklarheit bringt nur eine Gesetzesänderung

29.03.12 –

Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, erklärt anlässlich der Berichterstattung, wonach Bundesfinanzminister Schäuble den Ländern freistellt, eingetragenen Lebenspartnern beim Ehegattensplitting vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren:

„Das Trauerspiel setzt sich fort – Bundesfinanzminister Schäuble will weiter diskriminieren und nimmt größtmögliche Rechtunsicherheit in Kauf. Seine vermeintliche Großzügigkeit entpuppt sich bei näherer Betrachtung als reine Augenwischerei. Denn dass die Länder als oberste Steuerverwaltungen von der Linie des Bundesfinanzministers abweichen können, war ohnehin klar. In vielen Ländern hatten ja ohnehin schon oberste Finanzgerichte entsprechende Urteile erlassen. Mit seiner „Freigabe“ ermöglicht Schäuble es aber schwarz-gelb regierten Ländern wie Bayern, Hessen oder Sachsen weiterhin zu diskriminieren. Wir bleiben bei unserer Forderung: wir brauchen ein klares Gesetz, in dem auch schwulen und lesbischen Paaren die volle Splittingmöglichkeit eingeräumt wird!“