04.05.24 –
Beschluss auf der Landesdelegiertenkonferenz:
Änderung §5 Abs. 3, Satz 9 in:
"In Abteilungen und Landesarbeitsgemeinschaften können alle Mitglieder des Landesverbandsmit stimmen, in berlin-brandenburgischen Landesarbeitsgemeinschaften auch brandenburgische Mitglieder. Delegiertenwahlen und Abstimmungen über die Satzung sind jedoch Mitgliedern vorbehalten, die ihr innerparteiliches Stimmrecht gemäß § 5 (3) in der jeweiligen Abteilung wahrnehmen. In Bezirksgruppen kann jedes Mitglied des Landesverbands mitstimmen, das dort sein innerparteiliches Stimmrecht gemäß § 5 (3) wahrnimmt oder im jeweiligen Bezirk seinen Hauptwohnsitz hat, auch bei der Aufstellung oder Nominierung von Kandidat*innen für öffentliche Ämter. Ausgenommen sind Delegiertenwahlen und Abstimmungen über die Satzung."
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