Volksbegehren Videoüberwachung unvereinbar mit Grundgesetz

16.10.18 –

Der Berliner Senat hat heute den Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens über ein "Artikel-Gesetz für mehr Sicherheit und Datenschutz in Berlin" abgelehnt. Dazu erklärt Werner Graf, Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Berlin:

"Die Einschätzung der Senatsverwaltung bestätigt unsere Kritik an dem Gesetzentwurf. Die Forderungen der Initiative sind unvereinbar mit der Verfassung von Berlin und mit dem Grundgesetz. Ginge es nach Heilmann und Co., könnten sich Bürgerinnen und Bürger in Berlin nicht mehr durch die Stadt bewegen, ohne von der polizeilichen Videoüberwachung erfasst zu werden. Das ist ein massiver Eingriff in die Freiheit der Berlinerinnen und Berliner und verstößt gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Wer versucht, eine flächendeckende, anlasslose Video- und Tonüberwachung der Berlinerinnen und Berliner durchzusetzen, muss an unserem Grundgesetz scheitern.

Berlin braucht keine gläsernen Bürgerinnen und Bürger, sondern Maßnahmen, die wirklich mehr Sicherheit bringen. Am Kottbusser Tor zeigt sich bereits, dass Polizeipräsenz vor Ort mehr bewirkt als zusätzliche Kameras: Die Kriminalitätszahlen sind dort im letzten Jahr deutlich zurückgegangen. Diesen erfolgreichen Weg wollen wir weiter gehen. Außerdem setzen wir auf eine bessere Ausstattung der Polizei und mehr Prävention. Berlin braucht mehr Sicherheit – aber nicht auf Kosten der Freiheit.“