Wahlrecht ab 16 für alle Menschen in Berlin

03.06.23 –

Beschluss auf der Landesdelegiertenkonferenz:

Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen:

Bündnis 90/Die Grünen Berlin begrüßt, dass der Koalitionsvertrag der schwarz-roten Koalition die Einführung des Wahlalters 16 für Wahlen zum Abgeordnetenhaus vorsieht. Als Grüne sind wir bereit, an der dafür notwendigen verfassungsändernden Mehrheit mitzuwirken und fordern eine möglichst schnelle Umsetzung. Dabei soll in dem Prozess die Altersabsenkung für das passive Wahlrecht angestoßen werden. Darüber hinaus setzten wir uns weiterhin dafür ein, das Wahlalter in einem nächsten Schritt zumindest auf 14 herabzusetzen und die die Mitbestimmungsmöglichkeiten auch für Menschen unter 14 Jahren zu verbessern.

Bündnis 90/Die Grünen Berlin setzt sich darüber hinaus dafür ein, das Wahlrecht auf alle Menschen auszuweiten, die ihren Lebensmittelpunkt in Berlin haben. Die rot-grün-roten Koalitionsfraktionen haben im vergangenen Herbst einen Antrag für eine Ausweitung des bestehenden Wahlrechts für Unionsbürger*innen auf Landesebene sowie für Drittstaatsangehörige auf Landes- und kommunaler Ebene, die seit mindestens fünf Jahren ihren ständigen Wohnsitz im Bundesgebiet haben, in das Abgeordnetenhaus eingebracht (Drucksache 19/0609). Wir als Bündnisgrüne fordern das Abgeordnetenhaus auf, diesen Antrag nunmehr mit der Maßgabe eines Wahlrechts für alle, die seit mindestens 3 Jahren in Berlin ihren Lebensmittelpunkt haben, zu beschließen. Mit dem Wahlrecht ermöglichen wir die politische Teilhabe für Berliner*innen, die hier leben und Teil unserer Gesellschaft sind. Den Senat fordern wir auf, im Rahmen seiner Kompetenzen selbst auf eine Ausweitung des Wahlrechts hinzuwirken und sich auf Bundesebene mit einer Bundesratsinitiative für eine entsprechende Grundgesetzänderung einzusetzen.