Bau einer weiteren Biogasanlage zur Vergärung aller Biogutabfälle mit einer Mindestkapazität von 40.000 MG Bioabfälle: Jetzt!

29.11.18 –

Vorläufiger Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz am 24.11.2018

Bau einer weiteren Biogasanlage zur Vergärung aller Biogutabfälle mit einer Mindestkapazität von 40.000 MG Bioabfälle: Jetzt!

Aus dem vorliegenden Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) Berlin, Planungszeitraum 2020 bis 2030 geht hervor, dass Berlin mit der Sammlung von Biogut (20 kg pro Einwohner und Jahr) Schlusslicht aller Großstädte in Deutschland ist.

Dies ist einer der Gründe, warum das Restmüllaufkommen in Berlin sehr hoch ist und ohne gravierende Gegenmaßnahmen das in der Koalitionsvereinbarung beschlossene Leitbild Zero Waste zu scheitern droht.

Mit der Ausweitung und Intensivierung der Sammlung und der gesetzlich vorgeschriebenen flächendeckenden Einführung der Biotonne soll nun die doppelte Menge eingesammelt und hochwertig verwertet werden. Die BSR selbst geht davon aus, dass allein mit der Ausweitung der Sammlung der Standard von Hamburg (36 kg pro Einwohner und Jahr) erreicht werden kann.

Für die also zusätzlich eingesammelte Menge von ca. 55.000 Mg Biogut steht dann aber keine hochwertige klimataugliche Anlage zur Verwertung zur Verfügung, was

  1. die Bürger verunsichern und
  2. die Glaubwürdigkeit des Vorhabens in Zweifel ziehen wird.

Deshalb fordern wir, mit der Planung und dem Bau einer Vergärungsanlage, die von der
Kapazität her ausreichend ist und eine hochwertige Verwertung garantiert, so schnell wie möglich zu beginnen.

Begründung der Dringlichkeit:

Das Mengengerüst, das Vorhaben und die Ziele zum Thema Biogut/Bioabfall entstammen dem neuen Abfallwirtschaftskonzept Berlin (AWK), das erst seit wenigen Wochen als Entwurf vorliegt.

Der Fachdialog der beteiligten Akteure und Verbände zum Entwurf des AWK fand gerade erst am Donnerstag, den 22.11. 18, statt.

Für eine hochwertige Verwertung der Biogutabfälle legt die BSR einen primär wirtschaftlichen Maßstab an und akzeptiert eine einstufige Kompostierung.

Dieses einstufige Verfahren ist zwar preiswert, aber in seiner Konsequenz klimabelastend.

Dagegen basiert die Betrachtung der Senatsverwaltung und der Verfasser des AWK auf der Basis der normgerechten Stoffstrom-, Umwelt- und Klimabilanz sowie der Ergebnisse des Forschungsvorhabens des Umweltbundesamtes:

Eine hochwertige Verwertung des Bioabfalls setzt eine Vergärung mit Biogasnutzung und Nachrotte der Gärrückstände zur stofflichen Nutzung voraus (klimaentlastendes zweistufiges Verfahren).