07.12.19 –
Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz am 7. Dezember 2019:
Nach der Festnahme zweier Vertrauensanwälte der deutschen Botschaft in Ankara sind mehr als 4.000 Personalakten mit sensiblen Daten von Geflüchteten aus der Türkei in die Hände des türkischen Geheimdienstes (MIT) gelangt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Ausrichtung der türkischen Regierung bedeutet das eine große und konkrete Gefahr für die betroffenen Personen und ihre Angehörigen.
In tiefer Sorge anlässlich dieser Vorfälle fordern wir den Berliner Senat auf, sich bei der Bundesregierung für folgende Maßnahmen einzusetzen:
Mindestens bis zur Klärung dieses Skandals und seiner Auswirkungen für die Betroffenen fordern wir einen sofortigen bundesweiten Abschiebestopp in die Türkei auf Basis dieses Nachfluchtgrundes. Darüber hinaus fordern wir sicheren Schutzstatus aller betroffenen Geflüchteten sowie sofortige Maßnahmen zum Schutz von Familienmitgliedern, die in Folge der nachweislichen Beschlagnahmungen der Akten mit einer politischen Verfolgung rechnen müssen. Ebenso passen die aktuellen Leitsätze des BAMF zur Türkei nicht zum realen Verfolgungsdruck in der Türkei und müssen daher dringend angepasst werden. Dieser Vorfall zeigt, dass die Praxis des Auswärtigen Amtes, sich bei der Ermittlung solcher sensiblen Daten der Arbeit lokaler Anwält*innen außerhalb des diplomatischen Dienstes zu bedienen, Risiken birgt. Die Bundesregierung muss prüfen, ob diese Praxis dem Schutz der Asylsuchenden gerecht werden kann.
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